Zumal auch die Möglichkeit zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen mit einer Liquidation endet.
Das ist in dem hiesigen Fall i.d.R. nicht so, es sei denn, man hat direkt bei DP gekauft. Das haben aber die wenigsten. Ansonsten ist der Händler Gewährleistungsgeber und solange er nicht auch liquidiert wird, hat er zu gewährleisten oder finanziell auszugleichen, egal ob der Hersteller abgedankt hat oder nicht.