Vor allem glaubt Ihr doch nicht ernsthaft das die ganzen Lieferanten aus dem Fernen Osten irgendwas im Sinne der Gewährleistung machen?
Das Zauberwort heisst da Überlieferung (und nicht nur bei Elektroniksachen), sprich der liefert z.B. um 10% mehr als der Kunde bestellt hat und im Kaufvertrag mit dem Großhändler oder Distributor steht dann halt das damit auch allfällige im Zuge von Gewährleistung zu tauschende/reparierende HW abgegolten ist und kein weiterer Anspruch darüber hinaus besteht.
Im Prinzip kannst du das beim Abverkauf dann genauso machen, wenn der Händler deine Ware schon jahrelang vertrieben hat kennt er die Rücklaufquote zum Teil besser als du selber, gerade wenn der in Ländern sitzt wo du froh bist wenn er in EUR oder wenigstens in $ und am Besten voraus bezahlt.
Mit diesen Boxen kann der Händler dann die Kunden mit deren jeweiligen gesetzlichen Ansprüchen befriedigen und wenn er/sie beim Kauf gut um diese % gepokert hat und bei den meisten Kunden der Anspruch im jeweiligen Land abgelaufen ist kann er auch die Überlieferung gewinnbringend verkaufen, bis irgendwann der ganze Eisberg abgeschmolzen ist,
Wenn er geldgierig aber halbwegs seriös ist und es sich rechnet, dann macht er maximal noch eine finanzielle Rückstellung um den verbleibenden Anspruchsberechtigten sogar das Geld zurück zu zahlen falls er keine Boxen mehr aus diesem Überbestand hat.
Insofern ist es zwar nett wenn Ihr Eure Gerichtsfantasien spinnt ... aber willkommen in der Realität ...