Händler versucht mich nach Strich und Faden abzuzocken, was soll ich tun? :(

  • Zitat

    Original von LittleBoy
    Weil andere Geräte eine automatische Aktualisierung machen darf der Händler bei diesem Gerät nichts sagen? Das ist ja mal ne lustige Argumentation...


    Man kann auch jede Aussage so verdrehen bis sie einem passt.


    Wenn ein Käufer nicht mehr von einem Kauf zurücktreten kann, weil auf seinem Gerät eine aktuellere, original-Software als beim Kauf drauf ist, dann dürfte kein Hersteller automatisch ein Update zur Installation anbieten.


    Kein Händler wird mit dieser Argumentation durchkommen.


    Wobei das mit der 'Original-Software' wohl ausschlaggebend ist.

    cu


    floh

  • Hmm aber es gibt doch so gesehen keine bösen Images,ich versichere hiermit, dass sich noch nie ein Fremdes Image drauf befunden hat.


    Sollte sich eins befunden haben, ist das nichtmal illegal, welcher Image-Bauer packt denn Keys und Emu's in sein Image? Das wäre wirklich was dann noch ne Box zurückzuschicken, das würd ich mich nichtmal trauen und nichtmal im Schlaf dran denken....


    Und nochmal zur Software. Ich bin mir eigentlich zu 99,999999% sicher, dass ich dabei alles richtig gemacht habe und die neuste Software von DMM geflasht habe, und ich bin mir sicher, dass dies auch die einzige offiziele für die DM600 ist und die Box damit auch ausgeliefert wurde.


    Habe soeben wieder eine Mail geschrieben mit den hier gewonnenen erkenntnissen. Warte nun auf die Reaktion.


    Nur dass ihr es hier nicht falsch versteht, er will 60 Euro und mir die Box zurückschicken (Versand soll auch ich selber tragen). Er will nichtmal die Preisdifferenez rückerstatten....Schon ne Schweinerei, vorallem bin ich mir sicher, dass er gegen das Gesetz handelt. Dafür könnte ich eigentlich meine Hand ins Feuer legen.



    liebe Grüße und vielen Dank für die Rege Beteiligung!


    Manuel

  • Nun sagt die geltende Rechtssprechung aber auch dass der Kunde zwar ein 14 Tägiges Rückgaberecht hat jedoch:


    1. Sollte er die Ware nicht wie sein Eigentum behandelt haben.


    2. Die Ware nur in so weit begutachtet/benutzt haben, wie dies auch in einem Ladengeschäft möglich ist.


    3. Die Ware nicht verändert haben.


    Sollte der Verkäufer dies auch noch so im Widerufshinweis geschrieben haben kann er die Kaufpreiserstattung mindern oder je nach Umfang der Benutzung/Beschädigung/Veränderung die Rücknahme ablehnen.

    • Offizieller Beitrag

    Naja das ist in dem fall alles doof..
    Er hat halt um die Box "auf Werkseinstellungen zurückzusetzen" ein frisches Image geflasht. Tatsächlich dürfte das letzte Offizielle Image der DM600 noch keine Menüoption dafür haben und somit hat er es ja eigentlich nur gut gemeint.
    Hätter er die Box nicht zurückgesetzt wäre der Händler sicher auf dem Argumentationspfad "da ist ja noch Zeug von Ihnen drauf, die nehm ich nicht" gekommen.
    Ich denke dass das in diesem Fall zwar äußerst verzwickt ist, letztlich aber die Entscheidung wohl eher Pro-Verbraucher ausfallen würde (wie das eigentlich immer der Fall ist).


    Die beschädigte Verpackung zählt in meinen Augen nicht, da er bei einer Beschädigung der Selbigen diese direkt bei der Post hätte anzeigen müssen.


    Aber wende dich bitte an den Verbraucherschutz und sag uns was der dir mitgeteilt hat.


    PS: Ein Händler der seine Kunden behalten will wäre hier garantiert anders vorgegangen.

  • Abgesehen von dem bereits gesagten würde ich generell folgendes empfehlen:


    1) vor dem Zurückschicken wird der Händler informiert => man erhält von ordentlichen Händlern einen Versandschein und muss nicht mal das Porto tragen oder erhält zumindest eine RMA oder Ähnliches (ohne ist eine Annahmeverweigerung kein Wunder)


    2) eine Ware wird nie im Produktkarton versand sondern immer nochmals in Umverpackung => selbst wenn das Paket etwas leidet ist die Produktverpackung immer noch ok und wiederverkaufsfähig

    Ich bin nicht faul sondern im Energiesparmodus!

  • Die Fernabsatzregelung soll ja eben die im Versandhandel fehlende Möglichkeit des Verbrauchers ausbügeln, die Ware in die Hand zu nehmen und zu testen.


    Wie hast Du denn die DM600 selber zugesandt bekommen? Mit Umverpackung?


    Wenn ich Deine Schilderung richtig deute, ist der Händler mies drauf, weil der Originalkarton beschädigt ist. Grundsätzlich trägt der gewerbliche Händler bei dir als Endverbraucher auch das Versandrisiko der Rücksendung. Wenn Du die Sache aber nicht ausreichend verpackt hast, hast Du ein Problem.


    Ist er nicht der Ansicht, das Gerät sei schlecht verpackt gewesen (kann er wohl nicht, wenn er's genauso auch Dir ursprünglich zugesandt hatte), ist das sein Problem. Und auch die Funktionsprüfung des Geräts geht Dich nichts mehr an. IMO ist das dann (s)ein Versicherungsfall.


    Wegen der "Fremdsoftware" müsste geklärt werden, was er damit meint. Das Rückspielen eines Dream-Originalimages gehört IMO zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes.


    Wenn er sich hartnäckig weigert: gehe zum Anwalt. Alles was hier geschrieben wurde, sind eh nur völlig unverbindliche Meinungen und sicherlich auch hier und da fehlgeleitete Einschätzungen.
    Rechtsberatung darf ohnehin nur ein Anwalt/Steuerberater etc erteilen..