Beiträge von supererwin

    Die Fernabsatzregelung soll ja eben die im Versandhandel fehlende Möglichkeit des Verbrauchers ausbügeln, die Ware in die Hand zu nehmen und zu testen.


    Wie hast Du denn die DM600 selber zugesandt bekommen? Mit Umverpackung?


    Wenn ich Deine Schilderung richtig deute, ist der Händler mies drauf, weil der Originalkarton beschädigt ist. Grundsätzlich trägt der gewerbliche Händler bei dir als Endverbraucher auch das Versandrisiko der Rücksendung. Wenn Du die Sache aber nicht ausreichend verpackt hast, hast Du ein Problem.


    Ist er nicht der Ansicht, das Gerät sei schlecht verpackt gewesen (kann er wohl nicht, wenn er's genauso auch Dir ursprünglich zugesandt hatte), ist das sein Problem. Und auch die Funktionsprüfung des Geräts geht Dich nichts mehr an. IMO ist das dann (s)ein Versicherungsfall.


    Wegen der "Fremdsoftware" müsste geklärt werden, was er damit meint. Das Rückspielen eines Dream-Originalimages gehört IMO zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes.


    Wenn er sich hartnäckig weigert: gehe zum Anwalt. Alles was hier geschrieben wurde, sind eh nur völlig unverbindliche Meinungen und sicherlich auch hier und da fehlgeleitete Einschätzungen.
    Rechtsberatung darf ohnehin nur ein Anwalt/Steuerberater etc erteilen..

    Selbst ohne die Vorliebe für externe Scaler gibt es Probleme:


    Ich betreibe meine 800er an einem 1920x1200er, der immer auf Vollbild zwangsskaliert. Damit sieht also alles abseits 16:10-Skalierung richtig scheisse aus. Zwar unterstützen die Settings auch die 16:10-Skalierung, nur wird die leider immer noch sehr oft anzutreffende Zwangsskalierung vergessen.
    D.h. mit einer Einstellung im Video-Menü komme ich einfach nicht aus. Entweder ist das Bild voll in Ordnung, dann aber bei nicht-HD-Material verzerrt oder abgeschnitten.


    Auch wenn eine passende Einstellmöglichkeit nachgereicht wird, muss man sich im Klaren sein, dass man bei einem HD-Receiver sicherlich oft auch eine Format/Skalierungsumschaltung machen will. So z.B. bei stinknormalem 4:3-Videomaterial, das ohne 16:9-Signalling und Gedöns letterboxed Material sendet. Da will man dann doch für den angeschlossenen 16:9-Fernseher das Bild auf volle Breite aufblasen und oben und unten croppen.
    Sowas geht momentan nur als allgemeine Einstellung für jedes 4:3-Bild.
    Ich fände es extrem sinnvoll, diese Formatumschaltung auf eine Taste zu legen (Video oder Help [braucht eh kein Mensch; bzw Help optional umbelegen]).

    Irgendwie habe ich noch im Hinterkopf, dass solche Aufdrucke nicht wirklich bindend sind (Bereich PCs und gebundlete Software).
    D.h. es ist eigentlich den Händlern überlassen, ob sie die Karte separat verhökern. Der Aufdruck soll wohl eher abschreckend wirken als irgendwelche rechtswirksame Relevanz haben (zum einen beim Handler, der sie entbundlen will und zum anderen beim Käufer, den der Schriftzug stutzig macht).

    Wohnst Du in einer Postfiliale ? Ich würde jedenfalls lieber fünf Brocken bei eBay reinstellen als einmal zur Post zu gehen.


    Aber jedem das seine. Wenn Dir eBay und eine Nullmodemaktion zu viel Aufwand sind, dann schmeiß' das Ding in die Tonne oder finde Dich mit dem mickrigen Gebot ab.


    Evtl lässt sich über die Garantie was machen - Händler fragen. Mir wäre das im Vergleich zur Nullmodemkabel-Aktion zu umständlich, aber vielleicht siehst du das ja anders.

    Zitat

    Original von bjo


    Plagiate die als solches zu erkenne sind werden einkassiert!
    wenn aber noch der Karton + das Logo dem der Dream entspricht
    hat auch der Zoll keine Chance !


    Selbst aus der Originalproduktion können Plagiate kommen.
    Rein hypothetisch jetzt mal auf die Dreamboxen bezogen:
    Wenn die Boss der Fertigungsstätte meint, mal nach Feierabend noch ein paar Paletten in Eigenregie für alternative Vertriebswege durchlaufen lassen zu müssen, sind das in dem Moment Plagiate - auch wenn sie sich technisch überhaupt nicht vom Original unterscheiden.
    Der Zoll kann in dem Fall angewiesen werden, die Boxen des betreffenden Seriennummernbereichs einzukassieren.
    Wenn aber überhaupt kein Unterscheidungsmerkmal gegeben ist,.... pech, dann sind es eben doch Originale.


    Ein so erwischter Fälscher kann dann nur hoffen, dass der Rechteinhaber ihm einen Spottpreis für Abnahme der Fälschungen gibt. Ansonsten werden diese nämlich per Dampfwalze geplättet :smiling_face:

    Zitat

    Original von el_tonno
    dm7000


    Naja, Falls mal einer von euch in China Urlaub macht, kann er mir da ein paar 7000er mitnehmen :winking_face:


    Würde ich eher von abraten. Zumindest ist der Spaß dann bei der Rückreise am Zoll vorbei (solche Plagiate werden dann einkassiert).