Die Fernabsatzregelung soll ja eben die im Versandhandel fehlende Möglichkeit des Verbrauchers ausbügeln, die Ware in die Hand zu nehmen und zu testen.
Wie hast Du denn die DM600 selber zugesandt bekommen? Mit Umverpackung?
Wenn ich Deine Schilderung richtig deute, ist der Händler mies drauf, weil der Originalkarton beschädigt ist. Grundsätzlich trägt der gewerbliche Händler bei dir als Endverbraucher auch das Versandrisiko der Rücksendung. Wenn Du die Sache aber nicht ausreichend verpackt hast, hast Du ein Problem.
Ist er nicht der Ansicht, das Gerät sei schlecht verpackt gewesen (kann er wohl nicht, wenn er's genauso auch Dir ursprünglich zugesandt hatte), ist das sein Problem. Und auch die Funktionsprüfung des Geräts geht Dich nichts mehr an. IMO ist das dann (s)ein Versicherungsfall.
Wegen der "Fremdsoftware" müsste geklärt werden, was er damit meint. Das Rückspielen eines Dream-Originalimages gehört IMO zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes.
Wenn er sich hartnäckig weigert: gehe zum Anwalt. Alles was hier geschrieben wurde, sind eh nur völlig unverbindliche Meinungen und sicherlich auch hier und da fehlgeleitete Einschätzungen.
Rechtsberatung darf ohnehin nur ein Anwalt/Steuerberater etc erteilen..