Nun sagt die geltende Rechtssprechung aber auch dass der Kunde zwar ein 14 Tägiges Rückgaberecht hat jedoch:
1. Sollte er die Ware nicht wie sein Eigentum behandelt haben.
2. Die Ware nur in so weit begutachtet/benutzt haben, wie dies auch in einem Ladengeschäft möglich ist.
3. Die Ware nicht verändert haben.
Sollte der Verkäufer dies auch noch so im Widerufshinweis geschrieben haben kann er die Kaufpreiserstattung mindern oder je nach Umfang der Benutzung/Beschädigung/Veränderung die Rücknahme ablehnen.