Immer wieder werden hier User (=eure Kunden i.d.R.) mit Verweis auf die Boardregeln abgebügelt, die nach dem Empfang verschlüsselter ausländischer Sat-Anbieter fragen.
Es ist OK, wenn definitiv illegale Praktiken hier von der Diskussion ausgeschlossen werden. Aber es ist nun mal definiv nicht illegal, wenn z.B. meine Frau als Auslands-Schweizerin hier mit ihrer offiziellen SRG-Karte die Schweizer Sender sieht.
Auszug aus den AGB der SRG:
Zitat7. Benutzung im Feriendomizil und in der Schweiz
Auslandschweizer dürfen die Karte an der auf dem Kartenantrag angegebenen Adresse in der ganzen Ausleuchtzone des Satelliten und zusätzlich an der Ferienadresse in der Schweiz sowie im Ausland benutzen.
Beim Wechsel des ständigen Wohnsitzes in die Schweiz ist der Inhaber verpflichtet, sich bei der Inkassostelle für Empfangsgebühren (Billag AG) anzumelden und die Fernseh-Empfangsgebühren zu bezahlen. Die Jahresgebühr nach Ziffer 2 Absatz 2 entfällt in diesem Fall. Bereits bezahlte Jahresgebühren werden nicht, auch nicht teilweise zurückerstattet. Der Inhaber muss diesen Wohnortwechsel Sat Access mitteilen.
Es ist nun einmal so, dass es nicht immer 'illegal' ist, in D ausländische verschlüsselte Sender zu sehen. Evt. illegal wäre höchstens die Qualifikation derartigen Tuns als 'illegal' (Tipp: illegale Rechtsberatung...)
Auch ist es der SRG völlig egal, ob wir einen 'normale' CAM oder einen Softcam zum Entschlüsseln verwenden. Also ist auch die Diskussion von Emu's etc. auf keinen Fall per se illegal.
Als Kunde, der nicht wenig Kohle für die Dreambox hingeblättert hat (und im übrigen sehr zufrienden bin, gerade weil ich zum sehen der Schweizer einen Softcam benutzen kann...) würde ich mir in einem offiziellen Support Board mehr Kompetenz in juristischen Fragen und entsprechend fundierte Auskünfte wünschen.
Gruß,
Klaus