bei ebay "gekauft" auch garantie?

  • Jürgen oder alle die es wissen
    hallo.
    weiss jemand wie sich das verhält, wenn man bei ebay eine box (dm800) mit sofortkauf kauft... hat man dann auch garantie bei dmm?
    reicht der nachweis der transaktion, sprich ein ausdruck der getätigten aktion?
    eine rechnung seitens des verkäufers ist nicht vorhanden.


    danke und gruss,
    diddsen

    Einmal editiert, zuletzt von diddsen ()

  • Ich würde ganz einfach die Finger davon lassen ! Keine Rechnung bei einer DM800 >>>unglaublich !!


    Bughunter

  • Zitat

    Original von JackDaniel
    jetzt fängst du hier auch damit an :face_with_rolling_eyes:


    wen meinst du??


    zwischenzeitlich habe ich bei dmm telefonisch nachgefragt...angeblich gibt es keine garantie ohne kaufnachweis. und eine ebaytransaktion ist KEIN nachweis :loudly_crying_face:


    allerdings eine paypal transaktion wäre vorhanden wo man genau sieht dass gekauft wurde.
    aber ich denke es geht um die sache ansich, dass die box halt schon 2 oder 3 monate alt sein könnte :face_with_rolling_eyes:


    andererseits die frage, was wenn die rechnung einfach "abhanden" gekommen ist??? was macht dmm dann?

    3 Mal editiert, zuletzt von diddsen ()

  • ich bin alles andere als ein fachmann aber besteht denn der garantieanspruch nicht sowieso gegen den händler? in dem fall brauchst du also so oder so eine rechnung. die paypal-transaktion in deinem fall ist ja lediglich "privater" natur und somit für dmm auch kein nachweis, dass das gerät bei händler xy gekauft wurde. nach meinem rechtsverständnis ist das also durchaus richtig, wenn dmm da sagt: gibts nicht.


    zudem kann ich mir da nur den vorrednern anschließen: wenn derjenige keine rechnung liefern kann, würde ich da die finger von lassen.


    Sumisu

  • Zitat

    Original von Sumisu
    kein nachweis, dass das gerät bei händler xy gekauft wurde. nach


    aber es heisst doch "herstellergarantie"?!
    warum sollte man nicht bei dmm garantie haben? das verstehe ich jetzt gar nicht :confused_face:

  • Sumisu
    Gewährleistung
    *) gesetzliche Regelung
    *) Anspruch gegenüber dem Händler nach den gesetzlichen Vorgaben
    *) der Händler muss im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ggf. nachbessern


    Garantie
    *) freiwillige Leistung des Herstellers
    *) Anspruch nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers
    *) der Hersteller kann in seinen Garantiebedingungen viele Einschränkungen treffen (zB. Garantie umfaßt nur bestimmte Teile)


    noch ein paar Links:
    http://www.sachsen-online.de/R…e-vs.-Gewahrleistung.html
    http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129
    http://www.konsument.at/konsum…&id=24579&cookie%5Ftest=1

  • .

    2 Mal editiert, zuletzt von Kerni ()

  • Wenn ich wirklich glaubhaft darstellen kann, das meine Rechnung halt verlegt/z.Zt. nicht auffindbar ist (Umzug etc.), sollte ein solides Unternehmen die Garantie aus Kulanz nicht ablehnen sofern die Herstellergarantie noch nicht verstrichen ist.
    Ich gehe mal davon aus, das man anhand der S.-Nr. feststellen kann seit wann das Gerät etwa auf dem Markt ist.


    Ich selbst kenne einen Fall, wo ein Bekannter einen Kaffeevollautomaten auch ohne Rechnung zur Reparatur einschicken konnte. Es war halt ein namenhaftes Unternehmen und man zeigte sich verständnisvoll.

  • einige unternehmen gehen dazu über, die seriennummern im system zu erfassen, um somit feststellen zu können, dass das produkt bei ihnen gekauft wurde. anhand dieser seriennummer kann dann auch problemlos ohne rechnung auch die gewährleistung geltend gemacht werden.


    ein seriöses unternehmen stellt auch eine rechnungs-kopie aus, wenn man die rechnung verlegt/verloren hat. damit kann man dann auch die hersteller-garantie in anspruch nehmen.

  • Hi,


    da aber gerade bei Ebay schon sehr viel Schaden für DMM verursacht wurde (Klone z.B.), ist es wohl sehr verständlich, wenn DMM da gleich vorneweg NEIN sagt. Zumal es komisch ist, dass ein gerät, was noch gar nicht lange auf dem Markt ist, da ohne Rechnung verkauft wird.
    IMHO serh verständlich, die Reaktion von DMM.


    Gruss

    Fragen gehören NICHT in mein Postfach, sondern sollten im Forum gestellt werden! Dann hat jeder was davon.
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    Dreambox 7000
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  • Verständlich wohl ja, kulant wohl nein.


    Wenn das Gerät nicht manipuliert wurde und sich wirklich um einen Hardwaredefekt handelt (was ja dann prüfbar wäre), würde für ein seriöses UN doch doch nichts dagegen sprechen das Gerät sich zumindest näher anzuschauen und mit dem Endkunden verhandeln bzw. sich kulant zeigen.


    Aber gleich sowas abzulehnen ?


    Naja, ist ja egal.....die Aussage war ja eindeutig.

  • Was ich hier nichtmal rauslesen kann von WEM hier gekauft werden soll ?


    Wenn man per Sofortkauf von einem Privatman ne gebrauchte Box ersteigert ist das doch sch....egal. Entweder man bekommt die Rechnung dazu mit der man Ansprüche geltend machen kann oder hat gelitten.


    Wenn man ne neue Box von einem Händler ersteigert und da keine Rechnung bekommen kann, dann muß ich mich fragen warum man da überhaupt kaufen will! Das kann ja nur in Ärger enden über kurz oder lang.


    Ich habe auch Ärger mit einer DM500s und deswegen bei DM angefragt über Ticketsystem. Da ich keine Rechnung mehr habe und zudem nicht mehr sicher bin WANN ich diese Box gekauft habe, ich kauf des öfteren welche und komm da schonmal durcheinander, habe ich auch über die Seriennummer versucht was zu erreichen. Aber erstens ist die Garantiezeit abgelaufen und zweitens geht ohne Rechnung bei DM nunmal garnix.
    Das ist bei DM einfach so, schade drum, aber ändern kann man nix.


    Aber zumindest habe ich diese Box von einem Händler im Internet gekauft gehabt und nicht gebraucht... denn da hätte ich nichtmal mehr versucht zu fragen bei DM.

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    Reicht aus in einem Haushalt finde ich :smiling_face:

  • Hi,


    also ich hab einfach mal vorausgesetzt, dass es um nen Kauf von Privat geht. Denn, sorry, aber so blöde, bei nem Händler OHNE Rechnung zu kaufen, kann man normalerweise nicht sein. Zumal der Händler auch ohne Rechnung erstmal selbst Gewährleistung leisten müsste. Das kann er bei Verkauf von geschäftsmann an Privat nicht ausschliessen, ist wohl wie beim Autokauf.


    Gruss

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