Das Bundeskartellamt hat gegen die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL
eine Geldbuße von insgesamt 55 Millionen Euro verhängt. Den
Sendeanstalten sowie zwei verantwortlichen Personen wird vorgeworfen,
illegale Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung getroffen zu haben. Die
Digital-Programme der Sendeanstalten können je nach Empfangsweg nur
gegen Aufpreis empfangen werden. Die Sendeanstalten haben sich
verpflichtet, ihre Programme ab 2013 unverschlüsselt auszustrahlen.
Die Kartellamt stellte fest, dass sich die Sendergruppen ab 2005/06
abgesprochen hatten, ihre digitalen Free-TV-Programme digital nur noch
verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt von
Kabelnetz- und anderen Betreibern zu verlangen. Die Absprachen hätten
mindestens bis zu einer Razzia bei den Sendeanstalten im Mai 2010
gedauert. So müssen Kunden der beiden großen Netzbetreiber Kabel
Deutschland und Unitymedia einen monatlichen Aufpreis zahlen, um die
Privatsender digital in SD-Qualität empfangen zu können. Für HDTV ist
ein weiterer Aufpreis fällig. Im Kabelnetz der beiden Anbieter lassen
sich die Programme ohne Aufpreis nur analog in äußerst schlechter
Qualität empfangen.
Privatsender müssen unverschlüsselt senden
Andreas
Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläuterte die Folgen des
Urteils: "Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur
Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den
Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit
für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne
dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen."
Auch Kabel Deutschland unverschlüsselt
Unitymedia-Kunden
betrifft das Urteil jedoch nicht: Durch die Fusion mit dem Betreiber
Kabel BW hat sich der neu entstandene Anbieter Unitymedia Kabel BW
bereits dazu verpflichtet, ab 2013 für mindestens zehn Jahre
unverschlüsselt auszustrahlen. Für die Kunden von Kabel Deutschland
fällt dagegen der Aufpreis für die digitale Ausstrahlung von RTL, Sat.1
& Co. in einfacher SD-Qualität weg. Ebenfalls vom Urteil nicht
betroffen ist die HD-Ausstrahlung der Sendergruppen. Die
Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche
entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle
Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog.
Settlement) bereit erklärt.
Quelle : http://digital.t-online.de/mil…llt-weg/id_61484226/index