Millionenstrafe für Pro7Sat.1 und RTL

  • Das Bundeskartellamt hat gegen die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL
    eine Geldbuße von insgesamt 55 Millionen Euro verhängt. Den
    Sendeanstalten sowie zwei verantwortlichen Personen wird vorgeworfen,
    illegale Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung getroffen zu haben. Die
    Digital-Programme der Sendeanstalten können je nach Empfangsweg nur
    gegen Aufpreis empfangen werden. Die Sendeanstalten haben sich
    verpflichtet, ihre Programme ab 2013 unverschlüsselt auszustrahlen.


    Die Kartellamt stellte fest, dass sich die Sendergruppen ab 2005/06
    abgesprochen hatten, ihre digitalen Free-TV-Programme digital nur noch
    verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt von
    Kabelnetz- und anderen Betreibern zu verlangen. Die Absprachen hätten
    mindestens bis zu einer Razzia bei den Sendeanstalten im Mai 2010
    gedauert. So müssen Kunden der beiden großen Netzbetreiber Kabel
    Deutschland und Unitymedia einen monatlichen Aufpreis zahlen, um die
    Privatsender digital in SD-Qualität empfangen zu können. Für HDTV ist
    ein weiterer Aufpreis fällig. Im Kabelnetz der beiden Anbieter lassen
    sich die Programme ohne Aufpreis nur analog in äußerst schlechter
    Qualität empfangen.
    Privatsender müssen unverschlüsselt senden
    Andreas
    Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläuterte die Folgen des
    Urteils: "Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur
    Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den
    Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit
    für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne
    dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen."
    Auch Kabel Deutschland unverschlüsselt
    Unitymedia-Kunden
    betrifft das Urteil jedoch nicht: Durch die Fusion mit dem Betreiber
    Kabel BW hat sich der neu entstandene Anbieter Unitymedia Kabel BW
    bereits dazu verpflichtet, ab 2013 für mindestens zehn Jahre
    unverschlüsselt auszustrahlen. Für die Kunden von Kabel Deutschland
    fällt dagegen der Aufpreis für die digitale Ausstrahlung von RTL, Sat.1
    & Co. in einfacher SD-Qualität weg. Ebenfalls vom Urteil nicht
    betroffen ist die HD-Ausstrahlung der Sendergruppen. Die
    Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche
    entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle
    Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog.
    Settlement) bereit erklärt.


    Quelle : http://digital.t-online.de/mil…llt-weg/id_61484226/index

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