A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verträge unterstehen dem deutschen BGB/HGB. Die Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen über Internationale Warenkaufverträge (CISG) vom 11.4.1980 finden Anwendung für internationale Kaufverträge, sofern die beteiligten Staaten Vertragspartner sind.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden; Lieferfristen sind stets unverbindlich; ein Schadensersatzanspruch kann aus einer Verzögerung nicht hergeleitet werden. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
3. Preise
Alle Preise gelten ab Lager bzw. ab Werkstatt. Es gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8 % bei Geschäften mit Unternehmern über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EUR ansetzen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weiteren Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware: Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Eine Ware, für die Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular und einem Kaufnachweis übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir die beanstandete Ware an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach §437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Set-Top-Boxen eine fremde Software eingesetzt wird,
d) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen, bei unberechtigter Sachmängelrüge haben wir Anspruch auf Bezahlung einer Bearbeitungs- und Untersuchungsgebühr von 20 Euro.
7. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in allen Fällen begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises und den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
8. Allgemeine Regelungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
B. Besondere Bestimmungen für Reparaturen
Für Reparaturen gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
1. Kostenvoranschlag
Wir erstellen vor jeder Reparatur einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten ein-schließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig. Für den Kostenvoranschlag berechnen wir pauschal 20 Euro (netto), die bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet werden.
2. Fertigstellungstermine
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind immer unverbindlich; wir haften nicht für auf Verzögerung beruhende Schäden.
3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen durch Zustellung des Auftragsgegenstandes nach Bezahlung unserer Rechnung (Vorkasse) oder per Nachnahme. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand bei der Zustellung nicht abnimmt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollte sich der Kunde mehr als einen Monat im Abnahmeverzug befinden, sind wir berechtigt, anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen.
5. Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter Buchstabe A Nr. 6 gelten entsprechend. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.