Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen
Wir arbeiten aus­schließ­lich auf Grund unserer Allge­mei­nen Geschäfts­be­dingungen. Abwei­chende Geschäfts­be­din­gungen unserer Lieferan­ten und Ab­neh­mer sind für uns auch dann un­ver­bindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider­sprechen. Unsere Verträge unter­stehen dem deutschen BGB/HGB. Die Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen über Interna­tio­nale Waren­kauf­ver­träge (CISG) vom 11.4.1980 finden Anwen­dung für inter­na­tio­nale Kauf­ver­träge, sofern die beteiligten Staaten Ver­trags­partner sind.

2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden; Liefer­fristen sind stets unver­bindlich; ein Schadens­ersatz­an­spruch kann aus einer Verzö­gerung nicht hergeleitet werden. Wird Ware auf Verlan­gen eines Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versen­dung Beauf­trag­ten übergeben haben.

3. Preise
Alle Preise gelten ab Lager bzw. ab Werkstatt. Es gelten die Preise des Tages des Ver­trags­schlusses. Liegt zwischen Ver­trags­schluss und verein­bartem Liefer­termin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preis­erhö­hungen weiter­zugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhö­hung unserer Ein­kauf­spreise oder Lohn­kosten­er­hö­hungen ergeben. Übersteigt die Preiser­höhung 10 % des ur­sprünglich verein­barten Preises, ist unser Kunde zum Rück­tritt vom Vertrag berechtigt.

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht ver­pflich­tet, Schecks oder Wechsel ent­gegen­zu­nehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungs­halber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungs­verzug Zinsen in Höhe von 5 % bei Geschäf­ten mit Ver­brau­chern, in Höhe von 8 % bei Geschäften mit Unter­neh­mern über dem jeweils geltenden Basis­zins­satz zu verlangen. Das Geltend­machen eines höheren Verzugs­schadens ist nicht aus­ge­schlos­sen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahn­kosten je Mahnung mit 5,00 EUR ansetzen. Die Auf­rechnung ist ausge­schlossen, es sei denn, dass die Auf­rech­nungs­forderung unbe­stritten oder rechts­kräftig fest­ge­stellt ist. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertrags­verhältnis beruht.

5. Eigentums­vor­behalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelie­fer­ten Ware bis zur voll­stän­digen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unter­nehmern gilt dieser Eigen­tums­vor­be­halt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte For­derungen aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unter­neh­mern gelten folgende weiteren Bestim­mungen: Unser Kunde ist zur weiteren Ver­äußerung der Vor­be­halts­ware im geordneten Geschäfts­gang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungs­über­eignung oder Ver­pfän­dung. Die aus der Ver­äußerung der Vor­be­halt­sware gegenüber seinem Geschäft­spartner entste­hen­den For­de­rungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiter­ver­ar­bei­tungs­fall ein­schließ­lich des Veredelungs­anteils. Wir werden die Ab­tre­tung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen For­derung min­des­tens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Ein­zie­hungs­er­mäch­tigung wider­rufen. In diesen Fällen ver­pflichtet sich der Kunde, seinen Ge­schäfts­partnern die uns erteilte Ab­tretung von sich aus anzu­zeigen und uns unver­züglich seine voll­ständige De­bi­toren­liste vor­zu­legen. Zur Fest­stellung der Namen und An­schrif­ten der Ge­schäfts­part­ner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Ein­sicht­nahme in seine Bücher. Erfüllt unser Kunde die ver­ein­bar­ten Zahlungs­be­dingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder un­montiert, jeder­zeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns aus­drück­lich das Recht ein, unsere Vor­behalts­ware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demon­ta­ge berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden un­wider­rufl­ich ermächtigt, die Ware an uns heraus­zu­geben. Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentums­vor­behalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vor­behalte­nen Eigen­tum Ge­brauch machen und dadurch vom Ver­trag zurück­treten. Bei Zurück­nahme von Vor­behalts­ware erteilen wir Gut­schrift in Höhe des Tages­wertes.

6. Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware: Die Sach­mängel­haftungs­fristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Eine Ware, für die Sach­mängel­haftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Rekla­ma­tions­formular und einem Kauf­nachweis übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sach­mängel­haf­tungs­anspruchs werden wir die beanstandete Ware an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Fest­stellung des Mangels. Bei Nicht­ein­haltung dieser Rüge­fristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sach­män­gel­haf­tungs­an­sprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Scha­den­ersatz­an­sprüche nach §437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sach­män­gel­haf­tungs­an­spruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangel­be­seitigung oder Ersatz­lieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangel­beseitigung oder Ersatz­lieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangel­beseitigung oder Ersatz­lieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herab­setzung der Ver­gütung (Min­derung) oder Rück­gängig­machen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Sach­mängel­haf­tungs­an­sprüche gegen uns sind aus­ge­schlossen, wenn Mängel, Beein­träch­tigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikations­zeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Set-Top-Boxen eine fremde Software eingesetzt wird,
d) natürlicher Verschleiß oder Beschä­digungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurück­zuführen sind.
Bei berechtigter Sach­mängel­rüge tragen wir sämtliche im Zusam­men­hang mit der Gewähr­lei­stungs­abwicklung entstehenden Auf­wen­dungen, bei unberechtigter Sach­mängel­rüge haben wir Anspruch auf Bezahlung einer Bear­bei­tungs- und Unter­su­chungs­gebühr von 20 Euro.

7. Haftung
Wir haften auf Scha­den­er­satz, wenn uns oder unsere Erfüllungs­ge­hilfen Vorsatz oder grobe Fahr­lässig­keit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigen­schaften zugesichert oder Garan­tien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch von uns zu ver­tre­ten­des Un­möglich­werden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertrags­we­sen­tlicher Pflichten.

Die Haftung ist in allen Fällen begrenzt auf die Höhe des Kauf­preises und den bei Ver­trags­abschluss vor­her­sehbaren typischen Schäden. Im Übrigen sind Scha­den­er­satz­ansprüche gegen uns ausge­schlossen.

8. Allgemeine Regelungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts­stand ist unser Firmen­sitz. Telefo­nische oder mündliche Ab­sprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechts­wirk­sam­keit der übrigen Be­stim­mungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen für Reparaturen

Für Reparaturen gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A auf­ge­führten Klau­seln die nach­stehenden Bedin­gungen.

1. Kostenvoranschlag
Wir erstellen vor jeder Reparatur einen Kosten­voran­schlag, der die voraus­sicht­li­chen Re­pa­ra­tur­kosten ein­-schließ­lich Angabe der Mehr­wert­steuer enthält. Ab­wei­chun­gen bis zu 10 % von diesem Kosten­vor­an­schlag sind zulässig. Für den Kosten­vor­an­schlag berechnen wir pauschal 20 Euro (netto), die bei Auf­trags­durch­führung mit der Auf­trags­summe ver­rechnet werden.

2. Fertigstellungstermine
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind immer un­ver­bind­lich; wir haften nicht für auf Ver­zö­gerung beruhende Schäden.

3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unter­nehmer­pfand­recht steht uns wegen unserer For­derung aus dem Auf­trag ein ver­trag­li­ches Pfand­recht an den auf Grund des Auf­tra­ges in unseren Be­sitz ge­lang­ten Ge­gen­stän­den zu. Das ver­trag­liche Pfand­recht kann auch wegen For­de­run­gen aus früher durch­ge­führten Ar­bei­ten und allen son­sti­gen Lei­stun­gen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auf­trags­ge­gen­stand in Zu­sam­men­hang stehen. Für sonstige An­sprü­che aus der Ge­schäfts­ver­bindung gilt das ver­trag­liche Pfand­recht nur, so­weit diese un­bestrit­ten oder rechts­kräftig fest­ge­stellt sind.

4. Abnahme 
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auf­trags­ge­gen­stan­des ver­pflich­tet, sobald wir ihn über die Fertig­stel­lung in­for­mieren. Die Ab­nahme soll erfolgen durch Zu­stel­lung des Auf­trags­ge­gen­stan­des nach Be­zahl­ung unserer Rech­nung (Vor­kasse) oder per Nach­nahme. Unser Kunde kommt mit der An­nahme in Verzug, wenn er den Ver­trags­ge­gen­stand bei der Zustellung nicht abnimmt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit. Sollte sich der Kunde mehr als einen Monat im Ab­nah­me­ver­zug befin­den, sind wir be­rech­tigt, ander­weitig über den Ver­trags­ge­gen­stand zu ver­fügen.

5. Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sach­män­geln auf Dauer eines Jahres ab Ab­lie­fe­rung des Ver­trags­ge­gen­stan­des an unseren Kunden. Die Regelungen unter Buch­stabe A Nr. 6 gelten ent­spre­chend. Schl­agen zwei Versuche der Mangel­be­sei­ti­gung oder der Er­satz­lie­ferung fehl, ist der Kunde ent­spre­chend der Be­stim­mung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurück­zu­treten.

6. Eigentumsvorbehalt 
Ausgebaute oder aus­ge­tau­schte Teile gehen in unser Eigentum über.