Ich habe mich jetzt seitenweise hier durchgelesen und finde die sachliche und informative Diskussion (gerade auf den ersten Seiten ) sehr gut. Hoffentlich bleibt es so.
Die hier diskutierten rechtlichen Fragen lassen sich doch recht einfach beantworten.
Wenn die besagten Treiber tatsächlich "geistiges Eigentum" von DMM sind und rechtlich geschützt sind, dann ist deren Verwendung in anderen als Originalgeräten rechtswidrig und kann - im Grundsatz - unterbunden werden. Die Frage noch den "Rechten" an diesen Treiber wurde bereits im IHAD aufgeworfen aber nur spekulativ beanwortet.Genaues weiss hier offensichtlich niemand, weshalb hier DMM mit einem klaren statement und einem Nachweis der Rechte für Aufklärung sorgen sollte.
Wenn die Rechte an den Treiber bei DMM liegen, dann dürfte die Untersagung des Vertriebes von Clone-Boxen mit diesen Treibern sicherlich kein Problem sein.
Nachdenklich stimmt mich in diesem Zusammenhang der Hinweis in einem vorangegangenen Beitrag auf ein "Einstweiliges Verfügungsverfahren", wo es angeblich nicht gelungen sei, den Vertrieb von Nicht-Original-Boxen zu unterbinden.
DMM wird keine dusseligen Anwälte beschäftigen, die sich auf die Treiberproblematik nicht berufen.
Warum also ist man - angeblich - damit nicht durchgekommen vor Gericht?
Wenn der Vetrieb von Nicht-Original-Boxen aufgrund der Treiberproblematik nicht untersagt werden kann, dann erscheint die Timebomb-aktion in einem ganz anderen Licht.
Zivilverfahren sind übrigens grundsätzlich öffentlich und allgemein zugänglich. Auf Anforderung erhält man vom Gericht bei Angabe des Aktenzeichen eine vollständige Kopie des Urteils, wobei lediglich die Namen der Parteien geschwärzt sind.Es spricht also nichts dagegen die Aktenzeichen zu posten.
Bevor diese ganzen Fakten nicht offengelegt sind erübrigt sich zunächst jede weitere Diskussion.
Meine persömliche Meinung möchte ich deshalb zunächst auf Folgendes beschränken:
Wettbewerbs- oder Urheberrechtsstreitigkeiten sollten zwischen Herstellern bzw. Händlern ausgetragen werden, nicht jedoch mit dem Endverbraucher.
Der regelmässige Hinweis von Hersteller und Händlern, dass der Betrieb einer vom Original abweichenden Software zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen führt, stellt bei einem Hersteller, der seine Verkaufszahlen im Wesentlichen durch den Umstand realisiert, dass altenative Images existieren, für mich persönlich ein widersprüchliches Verhalten dar. Dies erst recht, wenn die Bauer der images noch exclusiv mit software usw. versorgt werden. Die häufig zitierte Kulanz des Herstellers bei Gewährleistungsfällen, bei denen bestimmte alternative images verwendet wurden, verwundert mich nicht und ist nur konsequent.
Das Argument, auf eine DMM 500 gehört nur die Original-software; wer anderes aufspielt ist selber Schuld, ist daher nur vordergründig richtig.
Das gleich gilt im Prinzip für Boxen anderer Hersteller (ich sage bewusst nicht Clone-boxen) auf denen ein eigentlich für die DMM 500 gedachtes alternatives Image läuft.
Alle diese Geräte werden mit "Linux inside" beworben, eben weil man freie Software installieren kann.
Wenn die besagten Treiber nun aber frei sind und nicht rechtlich geschützt (was ich nicht weiss und nicht beurteilen kann), dann stellt sich für mich die Löschung des Bootloaders durchaus als Sachbeschädigung dar. Das ist aber - wie gesagt - zum gegenwärtigen Zeitpunkt für mich persönlich reine Spekulation.
Die Angaben derTeammitglieder des IHAD als richtig unterstellt- es gibt keinen Grund hieran zu zweifeln - lassen jeden Schuldvorwurf entfallen.
Es gibt für mich daher auch überhaupt keinen Grund, diesem interessanten Forum den Rücken zu kehren.
Achja, ich besitze übrigens keine Clone-box, sondern insgesamt 3 Originalprodukte der Fa.DMM
mfG