Beiträge von BetterSattler

    @b_s101
    Danke für die Aufklärung!


    Mir sind bisher keine Beschlüsse zum Programmentgelt nach den HD-Umstellungen bekannt. Zu diesem Thema gibt es offensichtlich keine gängige Rechtsprechung, sondern allein die Gesetzestexte. Und ich warte nicht bis Missstände über den Bildschirm flimmern, sondern beteilige mich aktiv schon vorher an deren Beseitigung. Besonders wenn es um solche geht deren Thema niemals über den Bildschirm flimmern wird.


    Nichts zwingt zur Teilnahme an einem Diskussionsthema mit welchem man sich nicht auskennt, oder für welches man sich nicht interessiert. Was ist jetzt Dein Fazit?


    Soll ich einfach fortfahren, und die gestellten Fragen beantworten ...


    Ich mache es doch: Wie kann man nur so viel Zeit für so was übrig haben ?

    Zitat von Arthur Schopenhauer

    Kein Geld ist vorteilhafter angewandt als das um welches wir geprellt werden.

    Es geht um mehr als 3 Millionen Haushalte, und um mehr als 600 Millionen Euro im Jahr. Manche Menschen interessieren sich eben für "so was".

    Mir ist noch nicht ganz klar was du wohl geraucht hast? :winking_face_with_tongue:


    Oder hast du etwas anderes genommen? :winking_face:

    Es ist zwar off-topic, aber ich werde Dir mein Geheimnis verraten:

    Mein Dope ist die Dummheit anderer Menschen. Sie treibt mich an, sie hält mich hell wach.

    Der Stoff ist einfach zu besorgen, man bekommt ihn an jeder Ecke nach geschmissen.

    Und das steigert die Gefahr der Überdosierung. Die hohe Kunst ist es im richtigen Moment eine Rauschpause einzulegen.


    ... und am Ende abwarten, dass sich doch noch jemand mit der eingangs formulierten Frage auseinandersetzt und versucht diese zu beantworten? (gutemine hat sein Pulver schon verschossen.)


    Oder soll ich sie selbst beantworten? Ich habe mir mein Preisgeld schon abgeholt. Ich biete an meine Erfahrungen zu teilen. Aber warum sollte ich das tun wenn mir erklärt wird, dass sich hier niemand für das Thema interessiert?



    @Unique


    Du hast leider keine Quelle für das Zitat angegeben. Dem Inhalt nach zu urteilen stammt es aus dem Umfeld vom ORF. Und es stimmt so nicht:

    Zumal das ja, wie anderswo auch klar geregelt ist.

    Meldepflichtig sind nur Empfangsgeräte, welche überwiegend in geschlossenen Räumen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden (z. B. sind Autoradios oder Handys mit Radioempfang nicht meldepflichtig), siehe § 2 RGG.


    Radiogeräte sind nur dann meldepflichtig wenn sie UKW Empfang ermöglichen, also die Programme des ORF wiedergeben können (z. B. ist ein Radio mit ausschließlich Mittelwellenempfang nicht meldepflichtig), siehe § 1 RGG.


    Eine entsprechende Regelung gilt eigentlich auch bei Fernsehempfängern. Der ORF hat jedoch bei der Umstellung auf DVB-T im Jahr 2007 durchgesetzt, dass die gängige Rechtsprechung davon abweicht und alle Fernsehempfänger als meldepflichtig ansieht (auch wenn diese die ORF Programminhalte nicht wiedergeben können). Diese Rechtsprechung widerspricht dem § 1 Abs. 1 RGG und ist auch verfassungswidrig. Als Begründung wird im Urteil Ro 2014/15/0040 des VwGH vom 27.11.2014 u. a. angegeben, dass nach der Umstellung der Kontrollaufwand für die GIS GmbH zu groß wäre. Oder mit anderen Worten: die GIS GmbH ist nach Auffassung des Gerichts nicht in der Lage ihre Kernaufgabe zu erfüllen.


    Danke für Deinen Beitrag. Wenn meine Annahme stimmt, dann macht er deutlich wie sehr ORF und GIS die Gesetzestexte verdrehen um effektiv abkassieren zu können. (Es wäre schön, wenn Du die Quellenangabe noch nachtragen könntest.)

    Dir ist aber schon klar das du auch in Österreich dich an die Gesetze halten musst solange sie nicht aufgehoben oder entsprechend novelliert sind, selbst wenn Sie dir nicht gefallen.

    Genau darum geht es. Die Gesetze gelten natürlich nicht nur für mich und all die anderen hier. Sie gelten in gleicher Weise und mit gleicher Formulierung auch für GIS und ORF. Und sie gefallen mir in der aktuellen Fassung, ich möchte daran nichts verändern. Stattdessen setze ich mich für eine konsequente Anwendung derselben ein, also für etwas das in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der Juristengeneral des ORF weiß um die Trägheit der Österreicher, und er spielt diesen Joker gern.

    Aber ich bin sowieso Ausserdienst hier :confused_face:

    Aus meiner Sicht darfst Du dich dennoch gerne an einer Diskussion beteiligen, deren Inhalt dich offensichtlich interessiert. Deine Beiträge haben mich bisher sehr gefreut. Und auch wenn ich fürchte, dass Du dir mit dieser kritischen Haltung das Preisgeld vorerst nicht abholen können wirst, so haben Deine Beiträge zumindest den stillen Mitlesern zum Aufbau von Grundverständnis verholfen.


    @Stille Mitleser: wollt ihr euch nicht auch beteiligen? Vielleicht erst einmal mit einer Frage, wenn noch irgend etwas unklar ist?

    Es geht nicht um simpliTV! Dennoch möchte ich klarstellen:

    Dir ist aber schon klar das die simpli TV im Eigentum der simpli services steht und die wederum ...

    simpliTV ist ein Markenname für Produkte der Firma simpli services GmbH & Co KG, beides ist für mich identisch.


    Eine Überprüfung der GIS Vorschreibungen vor dem Hintergrund der Verfassung ist von Kronehit eingeleitet. Das Verfahren wird von der GIS GmbH gesetzwidrig behindert (vgl. Spruch W120 2132567-1/6E des BVwG vom 02.10.17).


    Und gem. europäischem Recht darf auf Programmentgelt keine Umsatzsteuer
    erhoben werden. Auch dagegen läuft ein Verfahren (vgl. Sammelklage wegen ORF-Gebühr: Bis zu 300 Millionen Euro ...).


    Um all das geht es hier jedoch nicht!


    In diesem Thema geht es um das Programmentgelt. Und damit um die Anwendung des ORF-G in der geltenden Fassung, welches aktuell die Vorschreibung regelt. Und um die GIS GmbH, welche mit deren Vorschreibung vom Finanzministerium beliehen ist. Vielleicht auch um das RGG, welches die Meldepflichten reguliert. (simpliTV kommt in diesen Gesetzen gar nicht vor.)

    Dir ist aber schon klar das die ORS sich mehrheitlich im Eigentum des ORF befindet da sie durch Ausgliederung entstanden ist.

    Also ich habe von der Firma ORS comm GmbH berichtet, welche seit Dezember 2010 als eigene Rechtsform besteht und sich zu 100 % im Eigentum der Firma Österreichische Rundfunksender GmbH befindet (besteht seit Dezember 2004), welche wiederum zu 60 % der Firma Österreichischer Rundfunk und zu 40 % der Firma Medicur Sendeanlagen GmbH gehört.

    Du kannst jetzt gerne eine Prüfung des Gesetzes durch den Österreichischen Verfassunggerichtshof beantragen, da DVB-T2 im Gesetzt (noch) nicht explizit genannt wird aber weit wirst du damit nicht kommen.

    Was genau möchtest Du prüfen lassen? Aus meiner Sicht sind die Gesetze klar und eindeutig. Der § 31 Abs. 10 ORF-G sieht terrestrische Versorgung "(analog oder DVB-T)" vor. DVB-T ist ein "pars pro toto" und steht für die Technologie dieser Übertragungsform als Ganzes, schließt also DVB-T2 mit ein.


    Und in Deinem Beispiel geht es auch nicht um Verfassungs-, sondern um Verwaltungsrecht. Dafür ist in erster Instanz ist die GIS GmbH zuständig (in Auftrag des Finanzministeriums), dann das Bundesverwaltungsgericht, und in letzter Instanz schließlich der Verwaltungsgerichtshof.

    Und nein die ORS ist kein Monopolist für den von dir genannten Fall, du kannst auch gerne bei HD Austria eines Ihrer Modiule erwerben und praktisch gratis nur mit den ORF Programmen plus ATV(2) und Puls4 (ohne HD) freigeschaltet für SAT Empfang betreiben, sogar ohne ORF Digital Karte. Ähnliches gilt für IPTV und den Kabelbetreiber deines Vertrauens.

    Kabel oder SAT Empfang sind zunächst irrelevant. Die Programmentgelte sind allein an die terrestrische Versorgung gebunden.


    Die simpliTV Geräte können praktisch überall bezogen werden. Einen Umsatzanteil macht in jedem Fall die Firma simpli services GmbH & Co KG, mit welcher man auch den Vertrag (Registrierung) abschließen muss, und welche ich deshalb als Monopolist betrachte. (Der ORS ist gar nicht direkt beteiligt.)

    Die Regulierungsbehörde (RTR) in Österreich erhebt auch regelmäßig ob ausreiched Wettbewerb besteht und hat auch die DVB-T2 Umstellung so wie sie derzeit umgesetzt wurde gesetzeskonform genehmigt, du kannst dich dort aber gerne bei der nächsten Erhebung (die letzte war glaube ich 2016) mit deinen Wünschen einbringen :confused_face:

    Nicht ganz richtig. Die RTR erhebt die Marktanteile im Auftrag der KommAustria, und letztere ist es auch welche für die Genehmigungen zuständig ist. Die KommAustria hat größtenteils ihre Pflichten erfüllt. Welche Wünsche möchtest Du über welchen Rechtsweg einbringen?

    Du hast aber meine Fragen nach dem Preis und wo ich Ihn abholen kann noch nicht beantwortet :grinning_squinting_face:

    Ja, das ist natürlich die entscheidende Kernfrage. Leider hast Du sie erst nach meiner Antwort hinzugefügt, so dass ich nicht gleich antworten konnte (aber ich hätte das natürlich auch schon im ersten Posting klarstellen können):


    Wer die richtige Antwort kennt darf sich € 227,16 bei der GIS GmbH abholen, jährlich seit der HD-Umstellung am betreffenden Standort. Und er darf sich den gleichen Betrag zukünftig bei den GIS Beiträgen einsparen, solange die aktuelle Gesetzeslage besteht. Der Gewinnanspruch verfällt 36 Monate nach der HD-Umstellung.


    Teilnehmeberechtigt sind alle Haushalte (nicht Einzelpersonen), welche mindestens ein TV-Empfangsgerät in geschlossenen Räumen betreiben bzw. betriebsbereit halten und gesetzeskonform angemeldet haben.

    Also soweit mir bekannt ist schreibt die GIS GmbH Beiträge vor, nämlich Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe und die Programmentgelte für den ORF. Letztere gehen über den ORF anteilig auch an die ORS GmbH.


    Jetzt kann ich nicht erkennen, warum ich für den terrestrischen Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen ein Empfangsgerät von einem Monopolisten, nämlich einem Tochterunternehmen der ORS comm GmbH erwerben "muss". Und schon gar nicht erkenne ich, dass ich auch noch ein privatrechtliches Vertragsverhältnis (Registrierung) mit dieser simpli services GmbH eingehen "muss", nur damit das Gerät dauerhaft funktionstüchtig wird.


    Kannst Du mir bitte verraten wo das gesetzlich geregelt sein soll? Aus meiner Sicht ist das ein unerlaubtes Koppelungsgeschäft, und damit gesetzlich verboten.


    Und mein Problem ist wie im Eingangspost definiert: warum sollten österreichische Rundfunkteilnehmer nach den HD-Umstellungen Programmentgelte bezahlen. Ich erkenne gesetzliche Regelungen für Radio- und Fernsehgebühr, für den Kunstförderungsbeitrag und für die Landesabgabe. Dagegen kann ich keine gesetzliche Regelung für das Programmentgelt nach Umstellung finden.


    Ein Bekannter hat bei der GIS nachgefragt. Die nennt den § 31 Abs. 10 ORF-G, aber der ist nach der HD-Umstellung nicht mehr indiziert.

    Zitat von Warnhinweis

    Der Inhalt der folgenden Beiträge ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet. Leser berichten von Unwohlsein und plötzlich auftretenden Denkschmerzen, welche auch über einen längeren Zeitraum anhalten können. Weiterlesen nur auf eigene Gefahr! Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt und Apotheker.


    Der ORF hat landesweit sogenannte "HD-Umstellungen" vorgenommen. Die GIS GmbH schreibt trotzdem weiterhin Programmentgelte vor.


    Warum?

    Oh, mein Fehler!


    Die Originalfirmware hatte ich gar nicht getestet. Und den Hinweis im Eingangspost habe ich wohl übersehen. Wenn es im Originalzustand funktioniert, dann ist ja alles in Ordnung.


    Und wenn jemand die Firmware aktualisiert, dann ist er selber schuld und muss natürlich mit Fehlfunktionen bestraft werden.


    Ich denke jetzt habe ich es verstanden. It's not so easy to become a real dreamer!

    Ich fasse mal selbst die Antworten im Sinne der Fragestellung zusammen:


    Die Zeile in der lamedb ist so nicht beabsichtigt, kommt aber in den besten Dreamboxen vor, und wird daher als unbedenklich eingestuft. Und dass Zeichensatzprobleme nicht bei der Entstehung, sondern erst am Ende der Verarbeitungskette abgefangen werden, das wundert hier niemanden.


    OK


    Unverändert besteht aber weiterhin die übergeordnete Problemstellung. Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass Enigma2 österreichische DVB-T2 Sender zwar automatisch einscannen kann, jedoch deren Programminhalte erst nach tiefgreifenden Manipulationen bzw. Konfigurationskorrekturen wiedergeben kann. In der Werbung dagegen wird die Funktion DVB-T2 Empfang ohne Einschränkung ausgelobt. Juristisch gesehen ist das ein schwerwiegender, versteckter Mangel, der zur Rückabwicklung des Kaufes berechtigt, und das auch nach Ablauf der Umtausch- oder Gewährleistungsfrist.


    Soll das Problem so bestehen bleiben? Die Österreicher werden durch ORF und GIS GmbH schon hinreichend betrogen. Müssen da Dreambox und Enigma auch noch Salz in die offenen Wunden streuen?

    Ich habe noch Optimierungen am Installationsskript vorgenommen:

    • In der Erstversion verblieb das entpackte dnsmasq Paket in einem Unterordner von /tmp, wenn die Paketinstallation mit dpkg scheiterte (z. B. wegen falscher CPU Architektur oder fehlerhaften Entpackens der Binärdaten). Das ist jetzt behoben. Das aktuelle Installationsskript räumt auf bevor es abbricht. Der Unterordner samt Inhalt wird jetzt auch im Fehlerfall gelöscht.
    • Die Reihenfolge der Dateigeneration wurde optimiert. Das remove Skript wird jetzt zuerst erzeugt, so dass es auch nach einem gescheiterten Durchlauf (Teilinstallation) zum Aufräumen genutzt werden kann.

    Das alte Skript im ersten Post wurde durch das Neue ersetzt.

    und wie gut funktioniert das streamen in den garten???

    Die Reichweite ins Freie habe ich nicht ausprobiert. Und kann dies auch nicht mehr nachholen, denn ich habe die Box zu Weihnachten verschenkt.


    Im Haus geht das Signal durch eine 18 cm Ziegelwand. Hinter der zweiten Wand gibt es Ruckler bei HD Signal. Erprobt jeweils mit einem Mini-USB-Stick, also mit einfachster Antennentechnik.


    Grundsätzlich gilt, dass die Sendeleistung gesetzlich auf 100 mW begrenzt ist. Sie ist also bei einem USB-Stick oder einem externen Router gleich groß. Entsprechend hängt die Reichweite hauptsächlich von der Antenne ab, welche bei externen Routern oft aufwändiger gestaltet ist als bei einem Mini-USB. Ein USB-Stick mit externer Antenne dagegen erzielt üblicherweise größere Reichweiten als ein Router mit Antenne im Gehäuse.


    Hier kam mal das Argument, dass man einen Router besser platzieren kann. Das geht mit einer USB Verlängerung vor dem USB-Stick natürlich auch (bis 5 m). Oder man verwendet ein Kabel zwischen der externen Antenne und dem Sticks.


    Aus anderen Projekten habe ich folgende Erfahrungswerte (Computerdaten, kein Videosignal):


    Mit einer hinter dem Fenster platzierten, externen Antenne können mindestens 50 m erzielt werden.


    Wenn Richtcharakteristik erzeugt wird (durch einen Metallschirm hinter der Antenne), dann kann diese Reichweite fast verdoppelt werden. Schon mit einem Stück einfacher Alufolie kann man da Wunder bewirken.


    Wenn Du genauere Angaben benötigst, dann nutze das Installationsskript und probier einfach selbst. Ich habe extra das remove Skript entwickelt, damit man bei Nichtgefallen auch leicht wieder zurückbauen kann.

    Albert Einstein hielt zwei Dinge für unendlich:

    • Die menschliche Dummheit
    • Das Universum

    Allein, beim Universum war er sich nicht ganz so sicher.


    Obwohl ich hier sogar für die Zusammenfassung von Rechercheergebnissen ein "dislike" kassiert habe (danke Jogi29) versuche ich es mit einem weiteren Post.


    Ich habe jetzt Zeit gefunden um das Installationsskript zu erstellen. Ich selbst benötige es im Falle eines Firmware updates, um anschließend den Access Point wieder nachzurüsten.


    Ich teile es hier, weil es anderen natürlich auch zur Erstinstallation und zum Erproben der Funktion dienen kann. Vorsicht: es besteht die Gefahr, dass dabei echtes Expertenwissen entsteht, welches mit so mancher hier geäußerter Konservenweisheit im Widerspruch steht.


    Beschreibung und Download sind als Ergänzung im ersten Beitrag nachgetragen.

    Also ich schreibe hier einfach mal weiter.
    Ich habe nun meine DM525 Combo und folgende Infos für euch.
    - Der ORF geht NICHT über DVB-T2 - vermutlich Signal zu schwach - das werde ich noch mit einem anderen Gerät testen.
    - Während der ersten 3 Stunden testen ist die Box viermal ausgestiegen.

    Hallo jack127, der Post ist alt, vielleicht aber doch noch aktuell.


    Ich habe seit einer Woche eine dm525Combo. Bei mir läuft die Hardware stabil. Sie ist auch bei mehrstündigem Dauerbetrieb bisher nicht ausgestiegen (toi, toi, toi - ich weiß, dass hilft Dir wenig).


    Aber vielleicht ist folgender Tipp willkommen: Der DVB-T2 Empfang österreichischer Sender hat auch bei mir zunächst nicht funktioniert. Es gibt offenbar Probleme bei der PID Vergabe bei automatischer Kanalsuche. Empfang ist nur möglich, wenn die Kanalsuche manuell betrieben wird (oder die Datei /etc/enigma2/lamedb manipuliert wird). Details findest Du in
    [Erledigt] DM525 Combo - DVB-T2 Tunen fehlgeschlagen mit neuem Image

    Hallo!


    Ich habe mir vor wenigen Tage eine DM525Combo besorgt. Die Original-Firmware (2016) habe ich nicht getestet, sondern gleich den aktuellen Loader und die aktuelle Firmware (dreambox-image-deb-dm520-20181119.tar.xz) installiert.


    Auch bei dieser Konfiguration werden die Sender zwar automatisch gefunden, aber es gibt keinen Empfang über DVB-T2 (ATV1/ATV2, ORF1/ORF2). Offenbar ist das Problem noch nicht gelöst.


    Hier noch ein Tipp für alle die keine Konfigurationsdateien manipulieren möchten: Wenn man im Enigma2 Interface die Kanalsuche manuell betreibt, dann kann man die PLP-ID vorgeben (001) und die gefundenen Sender können dann auch empfangen werden. Jedoch müssen die Frequenzbänder manuell vorgegeben und einzeln eingescannt werden.


    @Ghost


    meine lamedb enthält als letzte Zeile den Text

    Zitat

    Have a lot of bugs!

    Ist das so beabsichtigt? (Die Datei enthält nicht-druckbare Zeichen in den Kanaltiteln von SAT Programmen, die als Kanalliste installiert wurden.)

    da du ja nun dein eigenes oe kompiliert hast, kannst du auch problemlos einen eigenen kernel erstellen ...

    Ja, könnte ich. Und wenn ich dann mal die Firmware updaten möchte, dann müsste ich den Kernel patchen. Und wenn das nicht wieder zwei Tage in Anspruch nehmen soll, dann sollte ich die 100 GB Entwicklungsumgebung auf meiner Festplatte belassen ...

    Einen neuen Kernel möchte ich nicht bauen.

    Ich habe mich für eine Lösung entschieden für die ich bei Firmware Updates nur ein Debian Paket und drei Konfigurationsdateien benötige, welche weniger als 200 kB auf der Festplatte belegen. Und mit einem Installationsskript ist der AP in weniger als einer Minute nachgerüstet.


    Vielleicht ist ja die OoZooN Cummunity schlauer und nimmt die AP Funktion zuerst in den MainStream auf. Dann wäre meine Lösung hinfällig.

    Jetzt wieder zum Thema:


    Ich habe mir trotz der Beratung in diesem Forum eine DM525 Combo besorgt und folgendermaßen vorbereitet

    • Boot loader update
    • Firmware update
    • WLAN erprobt (Mini USB-Stick mit RT5370 Chip aus der Bastellkiste)


    Die notwendigen Treiber sind vorhanden und der Test am heimischen Wlan verläuft erfolgreich. Die beschriebenen Probleme mit der USB-Stromversorgung kann ich nicht bestätigen.


    Ich habe festgestellt, dass die Konfiguration des Netzwerks über connman erfolgt, Wlan wird erwartungsgemäß über wpa_supplicant betrieben. Das ist Fluch und Segen zugleich.


    Fluch weil connman nicht optimal mit den Tools aus der bekannten Lösung (hostapd und dnsmasq) funktioniert.


    Segen, weil connman selbst über eine AP Funktion verfügt, welche theoretisch genutzt werden könnte:

    Zitat


    connmanctl enable wifi
    connmanctl tether wifi on SSID password

    Und wieder Fluch, weil sich diese Funktion nicht starten lässt. Die Meldung ist

    Zitat

    Error enabling wifi tethering: Not supported

    Vermutlich ist der Kernel dafür nicht konfiguriert. Auszug aus der connman Doku:

    Einen neuen Kernel möchte ich nicht bauen.


    Bei der Suche nach Alternativen habe ich festgestellt, dass hostapd nicht mehr nötig ist, weil mittlerweile in wpa_supplicant eine AP Funktion integriert ist. Diese würde unter Verwendung von statischen IPs bereits die geforderte Funktionalität bieten. Ich habe mich jedoch für eine DHCP Lösung entschieden, welche auf den Endgeräten weniger Konfigurationsaufwand erfordert.


    Den verwendeten Lösungsweg habe ich im ersten Post nachgetragen, damit Interessenten sich nicht erst durch die ganzen Trollbeiträge lesen müssen.

    @juanito_perez


    Kaum hatte ich erneut den Inhalt von erwünschten Beiträgen beschrieben, da kommst Du mit dem nächsten off-topic Post daher, der in dieser Form wirklich nur schwer unkommentiert zu ertragen ist:

    Auch wenn jetzt hier ein weiterer off-topic Post entsteht -- ich bin unverbesserlicher Optimist und hoffe, dass ein Rest von Selbstkritik und Lernbereitschaft besteht, so dass es sich lohnt die goldene Regel "don't feed the Troll" zu brechen:


    Es ist Deine Wortwahl: ich habe niemals behauptet, dass irgendwer hier doof ist. Mir sind "maßgeschneiderte Lösungsmöglichkeiten" in Aussicht gestellt worden. Stell Dir bitte einmal vor, dass dein Maßschneider solange an deinen Rippen hobeln würde bis sie in sein vorgefertigtes Korsett passen.


    Wenn mir die "Experten" nicht erklären können wie man das geforderte System konfiguriert, dann steht für mich fest, dass sie ein solches auch noch nicht betrieben haben. Und damit haben Sie genau soviel Erfahrung wie ich selbst -- nämlich gar keine.


    Dein Roadster-Beispiel ist sehr lehrreich. Wenn jemand behauptet, dass Deine Idee nicht funktioniert, dann ist das wenig hilfreich.


    Wenn dagegen auf technische Details eingegangen wird, also darauf hingewiesen wird, dass der Antrieb des Roadster durch die Räder erfolgt, welche im weichen Sand einsinken, und dass kein Vortrieb mehr entsteht wenn die Bodenplatte aufliegt, gemeinhin also anzunehmen ist, dass das Fahrzeug die Sandhügel gar nicht hinaufkommt, über welche Du später noch springen möchtest, dann könntest Du antworten "Mein Roadster hat keine Räder, er schwebt auf einem Luftkissen".


    Die entscheidende Fragestellung ist also nicht ob, sondern warum die Idee zweifelhaft erscheint. Und genau darauf zielt die erste meiner Fragen in meinem ersten Beitrag. Solange die "Experten" meine Fragen nicht beachten und schon gar nicht beantworten, solange ist es wenig verwunderlich wenn die Diskussion aus dem Ruder läuft und hier eine gereizte Stimmung entsteht.


    Jetzt würde ich liebend gerne noch ein freches "Dämmert's?" anhängen. Natürlich verzichte ich ausdrücklich darauf, denn das würde provozieren. Und ich wünsche keine weitere Eskalation.

    Der dreamboxupdate.com unstable 2.5 feed für die dm920/900 weiss nichts von einem 4.2er Kernel, alles noch 3.14.

    Das klingt doch hoffnungsvoll. Die 4.x Versionen sind aus meiner Sicht alle experimentell. Wer sich mit Device Trees beschäftigt hat, der weiss wovon ich spreche. Es ist praktisch unmöglich eine komplexe Konfiguration auf allen Versionen 4.1 bis zum aktuellen 4.17 zu realisieren, ohne dabei Anpassungen für die jeweilige Version vorzunehmen.


    Der 3.14 hat zwar auch schon von dem experimentellen Zeug, wird aber wenigstens nicht weiter entwickelt. Die Verhältnisse sind zumindest stabil.


    Am besten geeignet wäre wohl der 3.8er. Der läuft stabil und hat alles was man braucht.

    Swiss-MAD:


    Hättest Du geschwiegen ...


    Offensichtlich hast Du ein Problem damit, dass ich hier nicht nur ein Thema vorstelle, sondern mich auch aktiv an der Lösungsfindung beteilige, und dann auch noch meine Ergebnisse mit der Öffentlichkeit teile. Scheinbar erwartest Du, dass ich meine Zielstellung solange anpasse bis sie zu dem Kenntnisstand meiner Berater passt.


    Wer eine solche Erwartungshaltung durchsetzt, der verhindert effektiv jede Form von Innovation.


    Dennoch danke ich für Deine Beiträge. Aus einigen habe ich lernen können. Und der letzte hat augenfällig dazu geführt, dass andere sich jetzt endlich mit dem Thema befassen.


    @'Tode


    Du verwechselst da etwas. Wenig technisch versiert ist der vorgesehene Bediener des Systems, und nicht derjenige der es einrichtet.


    @m0rphU


    Kann man heutzutage noch WLAN Sticks kaufen, welche keine AP Funktion haben? Meine sind jedenfalls alle mit dieser Funktion ausgestattet. (Du kannst Deine mit dem Kommando iw list selbst prüfen.)


    @All


    Das Thema ist Dreambox nutzen OHNE Kabelnetz und Router. Stattdessen WLAN Übertragung direkt zu mobilen Endgeräten. Wer zu diesem Thema etwas beitragen kann ist herzlich willkommen. Mich interessieren keine fiktiven Horrorszenarien, sondern ich wünsche mir Beiträge von Nutzern, die wissen wie man ein solches System konfiguriert, und die über Erfahrungen aus dem Betrieb berichten können.