@b_s101
Danke für die Aufklärung!
Mir sind bisher keine Beschlüsse zum Programmentgelt nach den HD-Umstellungen bekannt. Zu diesem Thema gibt es offensichtlich keine gängige Rechtsprechung, sondern allein die Gesetzestexte. Und ich warte nicht bis Missstände über den Bildschirm flimmern, sondern beteilige mich aktiv schon vorher an deren Beseitigung. Besonders wenn es um solche geht deren Thema niemals über den Bildschirm flimmern wird.
Nichts zwingt zur Teilnahme an einem Diskussionsthema mit welchem man sich nicht auskennt, oder für welches man sich nicht interessiert. Was ist jetzt Dein Fazit?
Soll ich einfach fortfahren, und die gestellten Fragen beantworten ...
Ich mache es doch: Wie kann man nur so viel Zeit für so was übrig haben ?
Zitat von Arthur SchopenhauerKein Geld ist vorteilhafter angewandt als das um welches wir geprellt werden.
Es geht um mehr als 3 Millionen Haushalte, und um mehr als 600 Millionen Euro im Jahr. Manche Menschen interessieren sich eben für "so was".
Mir ist noch nicht ganz klar was du wohl geraucht hast?
Oder hast du etwas anderes genommen?
Es ist zwar off-topic, aber ich werde Dir mein Geheimnis verraten:
Mein Dope ist die Dummheit anderer Menschen. Sie treibt mich an, sie hält mich hell wach.
Der Stoff ist einfach zu besorgen, man bekommt ihn an jeder Ecke nach geschmissen.
Und das steigert die Gefahr der Überdosierung. Die hohe Kunst ist es im richtigen Moment eine Rauschpause einzulegen.
... und am Ende abwarten, dass sich doch noch jemand mit der eingangs formulierten Frage auseinandersetzt und versucht diese zu beantworten? (gutemine hat sein Pulver schon verschossen.)
Oder soll ich sie selbst beantworten? Ich habe mir mein Preisgeld schon abgeholt. Ich biete an meine Erfahrungen zu teilen. Aber warum sollte ich das tun wenn mir erklärt wird, dass sich hier niemand für das Thema interessiert?
Du hast leider keine Quelle für das Zitat angegeben. Dem Inhalt nach zu urteilen stammt es aus dem Umfeld vom ORF. Und es stimmt so nicht:
Zumal das ja, wie anderswo auch klar geregelt ist.
Meldepflichtig sind nur Empfangsgeräte, welche überwiegend in geschlossenen Räumen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden (z. B. sind Autoradios oder Handys mit Radioempfang nicht meldepflichtig), siehe § 2 RGG.
Radiogeräte sind nur dann meldepflichtig wenn sie UKW Empfang ermöglichen, also die Programme des ORF wiedergeben können (z. B. ist ein Radio mit ausschließlich Mittelwellenempfang nicht meldepflichtig), siehe § 1 RGG.
Eine entsprechende Regelung gilt eigentlich auch bei Fernsehempfängern. Der ORF hat jedoch bei der Umstellung auf DVB-T im Jahr 2007 durchgesetzt, dass die gängige Rechtsprechung davon abweicht und alle Fernsehempfänger als meldepflichtig ansieht (auch wenn diese die ORF Programminhalte nicht wiedergeben können). Diese Rechtsprechung widerspricht dem § 1 Abs. 1 RGG und ist auch verfassungswidrig. Als Begründung wird im Urteil Ro 2014/15/0040 des VwGH vom 27.11.2014 u. a. angegeben, dass nach der Umstellung der Kontrollaufwand für die GIS GmbH zu groß wäre. Oder mit anderen Worten: die GIS GmbH ist nach Auffassung des Gerichts nicht in der Lage ihre Kernaufgabe zu erfüllen.
Danke für Deinen Beitrag. Wenn meine Annahme stimmt, dann macht er deutlich wie sehr ORF und GIS die Gesetzestexte verdrehen um effektiv abkassieren zu können. (Es wäre schön, wenn Du die Quellenangabe noch nachtragen könntest.)