Beiträge von BetterSattler

    Weitermachen? Vielleicht. Teilen? Sicher nicht hier!

    Das ist bedauerlich, wenn auch verständlich. Deine Idee mit dem Chat fand ich super. Ich wußte gar nicht, dass es so etwas gibt. Jetzt enttäuscht Du mich schon ein wenig, wenn Du dich von einem einzigen Post vertreiben lässt, der offensichtlich noch nicht einmal an Dich gerichtet war.


    Ich bin in einen Schriftwechsel involviert, in welchem ein Bekannter die Preisfrage bereits an die Rechtsabteilung dieses modernen Dienstleistungsunternehmens mit der Selbstdarstellung


    Die GIS ist der Information verpflichtet.

    gestellt hat, und seit ungefähr zwei Jahren auf die Antwort wartet. Die machen es wirklich spannend. Jetzt würde ich allzu gerne wissen, ob das zum Standardservice gehört, oder ob er als langjähriger Kunde privilegiert behandelt wird.


    Vielleicht stimmen Dich die Likes Deiner Fans noch um? Oder Du teilst Deine Zwischen- bzw. Endergebnisse mit mir persönlich in privaten Mails?

    Wer setzt denn hier auf dem Flugblatt namens „GIS“ ständig einen neuen Haufen obendrauf? Na egal. Du bist anscheinend nicht fähig das von mir gesagte nachzuvollziehen. Oder/und nicht willens. Also mach mal ruhig weiter mit dem Quatsch, unter welchem Pseudonym auch immer...

    Diese Worte verleiten mich zu der Annahme, dass sich Dein Beitrag# 54 nicht wie üblich auf den vorherigen bezieht, sondern an mich gerichtet ist. Dann will ich Dir meine Stellungnahme nicht vorenthalten:

    Wenn du was ändern willst geh in die Politik.

    Eigentlich geht es hier nur an Rande um Politik, aber wenn Du das Thema erneut aufwerfen willst: Wenn jemand in der Politik Entscheidungen treffen will, dann muss er zuerst gewählt werden. Reputation und Wählergunst sind notwendig, und dazu muss man sich mit dem Leitmedium arrangieren. Und schon sitzt man auf dem alten, vertrockneten Ast, der eigentlich entfernt werden müsste, um im Spätsommer eine gute Ernte zu erzielen.

    Die Gebühren/Abgaben fürs TV sind doch nunmal gewollt, da hilfts doch nicht ständig nach Wegen zu suchen immer nach dem Motto „ich will aber wissen wo das schwarz auf weiß steht“.

    Hier stimme ich prinzipiell zu. Natürlich soll nicht irgend ein 'TV' finanziert werden. Sondern es sollen Inhalte gem. BGBl. Nr. 396/1974 erzeugt und gem. § 3 Abs. 1 ORF-G verbreitet werden. Derzeit stimmen weder die Inhalte (z. B. irreführende Schleichwerbung in Nachrichten), noch deren Verbreitung (z. B. erzwungener Vertragsabschluss mit Privatunternehmen). Und die staatliche Aufsichtsbehörde kann oder will das nicht erkennen. Schwarz auf weiß findet man das natürlich selten.

    Mal ehrlich:
    Selbst wenn du richtig liegst –und die Gesetze einfach stümperhaft formuliert sind– du glaubst doch nicht wirklich, dass bei einer so grundlegenden Angelegheit im Zweifelsfalle nicht ganz schnell neue, im Zweifel klar formulierte, Gesetze beschlossen werden würden?

    Ja, es sind Gesetzesanpassungen notwendig. Welche von Politikern beschlossen werden müssen. Welche an dem Ast sägen müssten, auf dem sie sitzen.


    Aus meiner Sicht spiegeln die Themen im Nationalrat die Realität nicht wider. Es wird nur zum Schein gesägt. Solange die braven Bürger das glauben, was der Onkel Alex ihnen so berichtet, und brav zahlen, was die Tochter GIS so vorschreibt, solange ist doch alles in Ordnung. Welcher Politiker will schon ein Ende mit Schrecken, wenn er auch einen Schrecken ohne Ende haben kann, finanziert von den braven Teilnehmernummern.


    Wenn ein einzelner Politiker aufsteht und die tatsächlichen Probleme auf die Tagesordnung setzt, dann ist seine Kariere vorbei.

    Auch rückwirkend alles glattgezogen werden würde?

    Auch hier liegst Du vermutlich richtig. So was ist in der hiesigen Judikatur durchaus denkbar. Jedoch müsste AT dann die EU verlassen, denn letztere verlangt von ihren Mitgliedern die Rechtsstaatlichkeit.


    Deine Umschreibung

    ... Reichsbürger–Querulanten–Verschwörungstheorien–Besserwissergetue ...

    wird in meiner Terminologie also als Rechtsstaatlichkeit bezeichnet. Und jeden, der sich davon genervt fühlt, kann ich nur bedauern.



    @All


    Die Diskussion über die privaten Ansichten von einzelnen ist wenig zielführend. Lieber würde ich auf Fakten eingehen, bekannt oder neu. Hat noch jemand meine Angaben überprüft, kann sie bestätigen, oder Widersprüche aufdecken, oder gar Aussagen widerlegen? Und traut sich diese zu teilen, obwohl der Trolltross noch immer aktiv ist.

    Hallo Moni95, willkommen im Forum!


    Bitte entschuldige die äußerst unfreundliche Begrüßung. Das ist hier leider keine Seltenheit. Andere Neulinge werden z. B. mit haltlosen Unterstellungen begrüßt.


    Deinen Beitrag halte ich für sehr interessant und danke Dir dafür. Falls Du beabsichtigst auch eine weitere Anfrage an die Rechtsabteilung der GIS zu stellen, so bitte ich Dich darum, dass Du auch dieses Ergebnis mit uns teilst.



    @Belp

    Zitat von Nutzungsbedingungen dieses Forums

    1.1 Meinungsfreiheit
    Im Forum herrscht grundsätzlich Meinungsfreiheit.

    Menschen werden hier nicht gezwungen uninteressante Themen zu kommentieren. Nur Straßenköter zwingt ihr Instinkt auf jedes neue Flugblatt einen Haufen zu setzen, um ihr Revier zu markieren. Entscheide selbst zu welcher Gruppe Du gehören möchtest. An Deiner Stelle würde ich mich bei Moni95 entschuldigen.


    Deine Beiträge sind weiterhin willkommen, wenn sie konstruktiv werden.

    Das ich jetzt mit dieser Frage hier anecke hätte ich nicht gedacht. Ich wollte lediglich einen legalen HD+Karte von meinen Versorgungsbetrieben wo ich gemeldet bin verwenden. Auf welchem Wege auch immer.

    Neues zum Thema kann ich leider nicht beitragen, aber zumindest Dein Gewissen beruhigen.
    Aus meiner Sicht ist Deine Anfrage keinesfalls ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Im Punkt 2.6.1 geht es um die illegale Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Auch ich lese in Deiner Anfrage, dass es um den legalen Einsatz eines CI+ Modules, bzw. dessen Pairing geht.


    Die Dreambox ist zwar werksseitig nicht geeignet, weil nicht CI+ zertifiziert. Sie könnte jedoch softwaremäßig nachgerüstet werden. Erst die Diskussion über die Nachrüstung fällt in einen Graubereich, dessen Diskussion in diesem Forum unerwünscht ist. Gegen Punkt 2.6.1 hat also derjenige verstoßen, der die Diskussion des Graubereichs angestoßen hat.


    Herzlich willkommen im Forum!

    Ich will mal anfügen, was der von mir ehrlich bewunderte Themengeber hätte voranstellen müssen.
    Prolog:
    Estúpido lector, sin juramento me podrás creer, que quisiera que este libro, como hijo del buen entendimiento, sirviera para instruirte, para inculcar en tu dura mente algo semejante a la luz divina, algo que revele que incluso tú, eres hijo de Dios a pesar de que, ahora, te comportas como un animal y no eres otra cosa que un burro. ¿Para qué viniste? Yo, Miguel de Cervantes Saavedra, apogeo del ingenio español; yo, que participé en la batalla de Lepanto cuando tú todavía llevabas pañales; yo, que conocí las desgracias de vivir como esclavo en países ajenos; yo, hombre que conoce la vida, te lo diré.
    Vagamente has oído hablar de un cierto Don Quijote de la Mancha. Te han contado centenares de veces que este señor luchaba contra molinos de viento, tomándolos por gigantes a quienes debía acometer, lo que a ti, perro que eres, te pareció muy gracioso. Y ahora, viniste para escuchar más historias de este tipo, porque el placer más grande para un ser insignificante como tú son las desgracias ajenas y la olla rebosante de alubias y con muchos pedazos de carne dentro. No hay belleza en tu corazón. Las hermosuras de un alma se te escapan, porque tú en todas partes ves tu propia alma, aunque difícilmente pueda llamársela así tratándose, en tu caso, solo de un pedazo de carne ...
    Gruß, Renard


    vielen Dank für die zum Ausdruck gebrachte Bewunderung. Leider muss ich Deinen Beitrag auch kritisieren.

    Zitat von Nutzungsbedingungen dieses Forums

    1.4 keine Kopien
    Kopierte Texte (anderer Quellen) sind mit bestmöglicher Quellenangabe zu vermerken.

    Um den Forenregeln gerecht zu werden trage ich also nach, dass der von Dir kopierte spanische Prolog aus dem Roman "El ingenioso hidalgo Don Quixote de la Mancha" von Miguel de Cervantes stammt.


    Dieses Buch wurde im Jahr 2002 zum besten Buch der Welt gewählt (von bekannten Schriftstellern). Ich würde niemals wagen, meine Texte mit diesem Prolog zu schmücken. Und vermutlich wissen wir beide, dass er die meisten Leser hier überfordern würde (besonders im spanischen Original).


    Deshalb habe ich für meinen Prolog, welcher übrigens zum Zeitpunkt Deines Beitrags schon mehr als eine Stunden online war, einfachere Formulierungen gewählt.


    [edit 190116-08:30]
    Noch ein Gedanke:

    Zitat von Arthur Schopenhauer

    Lesen heißt, seine Gedanken von einem anderen am Gängelbande führen zu lassen. Die allermeisten Bücher sind bloß gut zu zeigen, wie toll man sich verlaufen könnte, wenn man sich von einem anderen leiten ließe.

    Einem dummen Leser in seinen harten Geist kann nur jener einen Gedanken einfügen, der ein fesselndes Thema bietet, welches weder vom Herzen noch aus dem Hirn einfach so verdrängt werden kann. Beim gegenständlichen hilft selbst der Aluhut nicht, wie aus dem Selbsttest eines Lesers resultiert, mehrfach bestätigt.


    Nun also zur Auflösung der Preisfrage. Sie lautet

    Zitat von BetterSattler

    Warum?

    Und die Antwort haben wir gemeinsam erarbeitet:


    Es gibt kein "warum".


    Keiner hier - mich eingeschlossen - konnte in den aktuellen österreichischen Gesetzestexten einen validen Grund für die Vorschreibung von Programmentgelt nach den HD-Umstellungen finden.


    Das Thema wurde übrigens schon vor Monaten auf einem Juristenforum diskutiert. Auch dort konnte niemand einen belastbaren Rechtsgrund nennen.


    Und selbst die Tochter GIS, verantwortlich in erster Instanz, argumentiert nur mit einem vehementen "Früher durft' ich, heute will ich!", wofür sich in den Gesetzestexten keinerlei Bestätigung finden lässt.


    Also rollt der Zug weiter zur nächsten Station. Dort sitzt ein Richter, kaum erkennbar hinter dem Stapel Akten, und muss sich wieder einmal um den Onkel Alex kümmern. Allzu gerne würde er dem Tenor des Gesetzgebers folgen und dem Land Österreich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten. Aber politische Entscheidungen sind nicht sein Metier. Seine Aufgabe ist es, Sachverhalte vor den aktuellen Gesetzestexten zu bewerten, und bei unterschiedlichen Rechtsansichten mehrerer Parteien ein verbindliches Urteil zu liefern.


    Wenn er dem Onkel Alex die Programmentgelte zusprechen möchte, dann braucht er für seine Urteilsbegründung die unverschlüsselten SD Signale, also Programme "gem. § 3 Abs. 1". Jedoch hat der Onkel die Existenz dieser Signale nicht nur unterschlagen, er hat sie sogar bestritten.


    Und dem Richter hilft auch nicht, dass die Tochter GIS versucht die Talfahrt abzubremsen. Zwar gewinnt er zusätzliche Bedenkzeit, doch nimmt gleichzeitig die Tragweite seiner Entscheidung zu, mit jedem Monat um mehr als 50 Mio. Euro. Es geht schon jetzt um einen Milliardenbetrag.


    Wie glücklich wir doch sind, uns geht das gar nichts an. Bequem aus dem Fernsehsessel können wir betrachten, wie der Zug vom Onkel Alex Fahrt aufnimmt, und mit seinen 3000 Mitarbeitern auf den Sackbahnhof zurast. Die Bremsen der Tochter GIS laufen heiß und versagen schließlich ihren Dienst. Dramatik pur! Mit jedem einzelnen Stundenkilometer steigt die kinetische Energie und wird sich im finalen Spektakel entladen, die Trümmer höher und weiter schleudern.


    Einer erinnert, dass wir uns in der Nähe dieses Sackbahnhofs aufhalten. Still, Du Apogäum des österreichischen Einfallsreichtums. Du wirst uns deinen Gedanken nicht in unsere Köpfe hämmern. Wir kennen den Prolog zu Don Quixote.
    [/edit 190116-08:30]

    Ich möchte Dir "BetterSattler" jedenfalls Danke sagen. Dein Geschreibsel ist überaus informativ, trägt aber
    leider auch dazu bei, dass ich mich noch ein wenig mehr über die GIS bzw. den ORF ärgere.
    Damit du aber nicht den Eindruck hast, alles was du von Dir gibst interessiert niemanden, möchte ich das loswerden.
    Tschüüü

    Was ist denn jetzt los? Da tritt einer mitten auf den Richtplatz, unterbricht unsere Steinigung, und sagt wir sollen dem Boten erst mal zuhören? Wer ist das denn? Kommt der aus unseren Reihen? Der hat nicht einen einzigen Smiley im Text, genau wie dieser Bote! Sollen wir den auch gleich mit steinigen? Oder hören wir uns das nächste Kapitel an, das von diesen ominösen SD Signalen?


    Für diese Signale hat sich bisher niemand interessiert. Und plötzlich tauchen sie hier in jedem zweiten Satz auf. Auf der Party vom Onkel Alex gibt's Hummer, Kaviar, goldene Steaks und Champagner. Wer soll da fleischlos essen?


    OK, es gibt vereinzelt hartnäckige Vegetarier, oder sogar Veganer, welche in Blogs ihren Alltag schildern, wie z. B. hier:


    https://web.archive.org/web/20…m/2016/10/26/no-simplitv/


    Das ist eine von vereinzelten Zwangsfaninnen, welche sich nur notgedrungen, sowie mit Halbwissen und -verständis über den Quantensprung in der modernen Fernsehtechnik informiert. Und welche dann nach der Umstellung überrascht feststellt, dass sie mehr weiß als die Freundinnen im Projekt "tanze Deinen Namen". Sie hat durch Zufall die SD Signale entdeckt, welche der Onkel Alex doch so gerne verborgen hätte.


    Wir sollten ihr dankbar sein, dass sie die Situation des Normalverbrauchers vor und nach der HD-Umstellung beschrieben hat.


    Aber das ist natürlich nur ein Einzelfall. An so was können sich die Profis im Konsumentenschutz nicht orientieren, weder beim zentralen Konsumentenschutzteam der Arbeiterkammer Wien, noch beim VKI (Verein für Konsumenteninformation), noch bei der Abt. III/5 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, also der Sektion Konsumentenpolitik. Diese Profis verlassen sich natürlich nur auf seriöse Quellen, wie z. B. den Onkel Alex selbst, oder die abwickelnde Tochter ORS, oder die stramme Tochter APA, die ja die Tageszeitungen so fest in ihrem Schwitzkasten hält. Und Einzelhinweise aus der Bevölkerung beantworten die Profis z. B. mit den Worten

    Zitat von Konsumentenschutz

    ... wir danken für Ihre Nachricht und haben diese auch gerne intern zur Information weitergeleitet. Kritische Rückmeldungen ... sind uns immer willkommen!

    Ändern wird sich natürlich nichts (zumindest in den 20 Folgemonaten), die SD Signale existieren für den Konsumentenschutz weiterhin nicht!


    Was hat es nun mit diesen Signalen auf sich, die der Onkel Alex leugnet, und die Konsumentenschützer auch, und auch in diesem Forum hat sich bisher keiner dafür interessiert? Das ist doch Verschwendung. Zwei wertvolle Transponder werden belegt, nur um die gleichen Inhalte noch einmal zu senden, welche uns die hübsche Tochter simpli doch schon liefert, in besserer Bild- und Tonqualität, sogar mit dem passenden Regionalprogramm, und noch dazu ohne monatliche Zusatzkosten!


    Jetzt, da Onkel Alex es den Nachbarn gezeigt hat, denen die ohne Entgeltzahlung immer schwarzsehen wollen, und jetzt schwarzsehen müssen weil wir ja verschlüsseln. Jetzt, da die Sendelizenzen für die Sitcoms so billig sind wie nie, und der Onkel Alex nicht nur Serien aus der Steinzeit, sondern auch mal aus dem Mittelalter und dem vergangenen Jahrhundert der Fernsehepoche in die Endlosschleife einreihen könnte. Jetzt könnte der Onkel Alex doch die Transponder nutzen und zwei weitere Endlosschleifen schalten.


    Aber die Tante KOA erlaubt das nicht. Auf die muss auch der Onkel Alex hören. Die hat zu hause die Hosen an - und den Daumen auf dem Geld, welches der Onkel doch so gerne ausgibt.


    Doch was ist mit privaten Anbietern? Denen könnte die Tochter ORS doch die Transponder vermieten. Anstelle von Doppelinhalten könnten dann zwei weitere Programme entstehen, vielleicht sogar solche mit neuen Themen? Dies würde das Angebot bereichern und zusätzliches Geld in die Kasse von Tochter ORS spülen.


    Nichts da, die Tante KOA bleibt hart! Wer soll das verstehen?


    Eines ist gewiss: die Antwort wird nicht einfach so über den Bildschirm flimmern. Und in den Tageszeitungen wird man sie - wenn überhaupt - nur als einzelne Puzzleteile zusammen klauben können. Allein, wieder hilft uns der Gesetzestext.

    Das ist doch nicht möglich! Diese SD Signale, dieser fleischlose Fraß inmitten all der erlesenen Köstlichkeiten, diese beiden hässlichen Entlein in der Schar der stolzen Schwäne in bester Bild- und Tonqualität, das sollen die gesetzlich garantierten "zwei österreichweit empfangbaren Programmen des Fernsehens", also das gesetzlich garantierte Fernsehangebot in Österreich sein? Für diese Gerichte auf den Plätzen 91 und 92 der langen Speisekarte der Tochter simpli, bei denen noch nicht einmal angegeben wird das sie fleischlos, also unverschlüsselt sind, für die kassiert die Tochter GIS € 13,87 im Monat (12,61->ORF, 1,26->FA), also € 166,44 im Jahr? Und eigentlich müssen wir die Radioentgelte noch dazu rechnen, denn die Tochter GIS sagt, das man mit dem Fernseher auch Radio empfangen kann und deshalb beides zahlen muss, so dass sie in ihrer freundlichen Art um € 227,16 im Jahr bittet. Mit dem, was hier jahrelang niemanden interessiert hat und eigentlich heute noch immer jeden nervt, mit dem erfüllt der Onkel Alex seinen Bildungs- und Informationsauftrag, und unterstützt die Demokratie in Österreich?


    Nun, Onkel Alex und Tochter GIS haben nicht geantwortet. Selbständig habe ich in langer Recherche nur das gefunden. Eine bessere Erklärung kann ich nicht mit euch teilen. Nur so ergibt sich ein stimmiges Gesamtbild. Nur so kann ich erklären, warum die Tante KOA so stur bleibt.


    Und die Angebote der Tochter simpli? Sie wird vom Onkel gefördert, bekam früher die Werbung geschenkt, und heute die Programminhalte. Unter der Blattgoldauflage verbirgt sich hässliches Entlein. Bezahlt von den "Teilnehmernummern" der Tochter GIS. Welche auch die Inhalte von ORF-III und ORF-Sport+ bezahlen. Jedoch können sie die selbst finanzierten Inhalte nur dann betrachten, wenn sie bei der Tochter simpli ein Gerät kaufen und mit ihr einen Vertrag (Registrierung) abschließen. Und dass es sich bei diesem Vertrag nicht um eine unverbindliche Freundschaftsbekundung handelt, das zeigt uns das Urteil 30 Cg 7/17g des Handelsgericht Wien vom 18.12.2017. Mehr als 300 tausend Haushalte in AT haben jetzt einen roten Bauch, weil sie vom hübschen Luder simpli über den Tisch gezogen worden sind.


    Jedoch hütet euch davor, dieses öffentlich-rechtliche Angebot mit Netflix, Maxdome, Amazon oder anderen privaten Anbietern zu vergleichen! So was schickt sich nicht, das monierte schon Wilhelm Busch:


    @Hautele
    Danke für Deine Worte, sie haben mir gut getan. Die meisten anderen hier betreiben inverse Logik. Sie kommen nicht zum Richtplatz um sich körperlich zu ertüchtigen, mühevoll Steine aufzuheben und dann auch noch zu werfen. Eigentlich kommen auch sie um die Worte zu lesen. Und Du hast als Erster den Mut bewiesen aus dem Pöbel hervorzutreten und diesen Wunsch auch kundzutun. Solche Menschen mag ich. Und ich wünsche mir mehr solcher Beiträge.

    Was hindert dich daran?

    Deine Frage bringt mich in Verlegenheit. Einerseits bemühe ich mich um Beantwortung möglichst jeder Frage, andererseits vermeide ich Wiederholungen.


    Deshalb möchte ich zuerst mit einer Gegenfrage antworten: Erlaubt Deine Mutti, dass Du alleine im Internet surfst? Wenn nicht, dann schalte schnell aus und sag ihr was Du getan hast. Sie wird nur am Anfang ein wenig böse sein. Am Ende hat sie Dich wieder lieb, und wird Dir bestimmt auch diese Frage beantworten.


    Wenn Du schon alleine surfen darfst, dann versuch doch mal die Frage selbst zu beantworten. Lies einfach die beiden Absätze nach dem Zitat, die in denen es um die Kinder geht.


    Und wenn die Frage dann noch immer offen ist, dann fragt mal in der Nachbarschaft den pummeligen Streber, den mit der dicken Brille. Wenn der die Folgeabsätze liest, dann kann er Dir die Frage beantworten.



    Und jetzt, da ausnahmslos jeder weiß, dass komplexe Themen auch mehrere Absätze umfassen können, da fällt uns natürlich folgende Aussage auf:

    Wenn der Jurist Dr. Alexander Wrabetz dasselbe zu verantworten hat, ...

    Das darf so nicht stehen bleiben, denn in Verbindung mit dem vorherigen Absatz wird behauptet, dass Dr. Alexander Wrabetz in Ottakring illegal Lebensversicherungen verkauft hat. Das stimmt aber gar nicht! Der Onkel Alex könnte das als haltlose Unterstellung bezeichnen und uns wegen Verleumndung klagen.


    Was wir natürlich nicht wollen! Deshalb müssen wir schnell klarstellen, dass es sich um ein Sinnbild handelt. Betonen, dass der Onkel Alex so gut wie nie in Ottakring ist, und er auch keine Versicherungen verkauft. Persönlich verkauft er gar nichts, sondern das tun seine Töchter, die wir aus Beitrag #5 schon kennen. Und es geht auch nicht um Versicherungen, sondern um

    Zitat von Tätigkeitsbeschreibung: FN 384789 t

    Vermarktung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen und Zusatzdiensten über DVB-T2

    Das geschieht unter dem Markennamen "simpliTV", wie wir schon wissen. Dennoch ist der Onkel Alex daran beteiligt, denn er hat mit den Kunden kommuniziert. Er hat ganz wesentlich die "Informationskampagne zur HD-Umstellung" mitgestaltet, und auf seinen Marketingkanälen verbreitet.



    Die nächsten Vorwürfe haben wir schon erklärt. Der Onkel Alex hat nicht über die SD Signale berichtet. Die sind zwar in miserabler "nicht einmal SD" Qualität, sind auch nur für mobile Endgeräte, und der Almbauer in Tirol bekommt den Wetterbericht für das Wiener Becken und die panonische Tiefebene - für so was interessiert sich kein Mensch! Aber egal, schon die Tochter ORS hat der Arbeiterkammer mitgeteilt, dass

    Zitat von ORS an Arbeiterkammer

    ... der ORF als öffentlich-rechtliches Unternehmen die selbstverständliche Aufgabe hat, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren.

    Wunsch ist Wunsch, Programm ist Programm, der Onkel Alex hätte das nicht einfach weglassen dürfen.



    Auch der nächste Vorwurf, nämlich dass er den Rest verfälscht hat, ist keinesfalls unhaltbar. So hat er z. B. "simpliTV/DVB-T2" geschrieben und damit suggeriert, dass beide Begriffe gleichbedeutend sind (Markenname = Übertragungsnorm). Damit sagt er, dass das Team von Dreambox und alle anderen Anbieter unfähig sind, und man richtiges DVB-T2 nur bei seiner Tochter bekommt. Das hat nicht jeder sofort kapiert, aber mehr als 300 tausend Haushalte haben die extraordinären Rabatte genutzt und die Markenprodukte von simpliTV davor bewahrt, dass sie weitere drei Jahren unbeachtet in den Regalen verstauben. Und die Teilnehmer haben auch noch eine weitere gute Tat vollbracht: die Tochter ORS braucht ja mehr als 150 tausend Nutzer, damit sie weiter verschlüsseln darf.


    Der Onkel Alex hat dann auch noch gesagt "Antennenfernsehen nur noch in HD", oder "Der Antennen-TV-Empfang ist damit nur noch via DVB-T2/simpliTV möglich.", oder man "... benötigt nun unbedingt entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul.". Damit bringt er zum Ausdruck, dass es neben dem kommerziellen HD Angebot seiner Tochter keine Alternativen gibt. Implizit also bestreitet der Onkel Alex sogar, dass die SD Signale überhaupt existieren (obwohl er sie doch sendet). Das ist schon ein wenig geschummelt, diesen Vorwurf muss er sich wohl oder übel gefallen lassen.



    Und die Schleichwerbung? Die hatten wir noch nicht. Ein Beispiel von vielen findet sich in diesem Artikel aus der Internetpräsenz vom Onkel Alex


    https://web.archive.org/web/20….at/news/stories/2837677/


    Der Onkel wird sicher sagen, dass das doch keine Werbung ist, sondern ein redaktioneller Informationsbeitrag. Nun, dafür hätte er im Artikel auch über die SD Signale berichten müssen. Im Beitrag wird aber ausschließlich über kommerzielles simpliTV berichtet, und so handelt es sich zweifelsfrei um kommerzielle Kommunikation, welche nicht gekennzeichnet ist.


    Und wenn wir schon mal dabei sind: DVB-T Teilnehmer werden sich an die im Artikel beschriebene Bannereinblendung erinnern (rote Bildunterschrift). Auch im Banner geht es um kommerzielle Produkte von simpliTV, auch das hätte nach § 13 Abs. 1 ORF-G als Werbung gekennzeichnet werden müssen.


    Und alle Personen hinter dem Banner waren damals Moderatoren der Nachrichtensendung "Steiermark HEUTE". Sie dürfen nach § 13 Abs. 2 ORF-G weder in Bild noch Ton Werbung betreiben.


    Und der Onkel Alex darf auch hier nicht irreführen oder schummeln, das steht in § 13 Abs. 3 lit. 6 ORF-G.


    Natürlich hätte er auch nicht minutenlang die simpliTV Produkte in den Nachrichtensendungen "BUNDESLAND HEUTE" vorstellen dürfen, oder in Kärnten und Vorarlberg Nachrichtenmoderatoren in Elektrofachgeschäften zur Verkaufsförderung sogar persönlich Autogramme verteilen lassen sollen, wie das manche Sportstars tun ... Aber lassen wir die Details, ihr wisst schon worum es geht.


    Möchte jetzt jemand wissen wie so was möglich ist?


    Nun, für die Einhaltung des ORF-G ist die KommAustria zuständig. Ihr wisst schon, die Unterbesetzung und die vielen Aufgaben ... da kann man so was schon mal übersehen. Und wenn dann in einer Beschwerde auf die Schleichwerbung hingewiesen wird, rechtzeitig, so dass sie (zumindest teilweise) noch hätte gestoppt werden können, dann kann die überbelastete Behörde doch nicht sofort reagieren. Die zahlenden Rundfunkteilnehmer können sich schon ein wenig gedulden und akzeptieren, dass erst mit vier Monaten Verspätung eine Untersuchung von Amts wegen angekündigt wird (Beschluss KOA 11.500/17-009). Und wenn diese dann tatsächlich irgendwann einmal stattfinden sollte, dann ist genügend Gras über die Sache gewachsen. Dann ist das nicht mehr so kompliziert, und jeder wird denken: "Wie kommst Du jetzt darauf? Das ist doch Schnee von gestern!".


    Und was sagt die KommAustria zum Betrugsvorwurf? Diese Anschuldigung hat sie schon vernommen (Sachverhalt), aber dafür ist sie nicht zuständig (keine Würdigung in der rechtlichen Beurteilung). Darum muss sich wohl die Staatsanwaltschaft kümmern.


    Die Staatsanwaltschaft ist wiederum nicht für das ORF-G zuständig. Sie kann nur ermitteln wenn Verstöße gegen das Mediengesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bestehen. Und dafür ist Voraussetzung, dass für die Werbetätigkeit vom Onkel Alex auch Entgeltleistungen erfolgten. Der Onkel hat der Tochter aber nichts verrechnet, und so kann er erzählen was er will, ohne dass er sich dadurch strafbar macht. Im Amtsdeutsch liest sich das dann so:

    Zitat von Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft (Ortsangabe) hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 35c StGA abgesehen, zumal kein Anfangsverdacht (§1 Abs. 3 StPO) besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zu.

    Das ist kryptisch, hochoffiziell, restriktiv, unverständlich, und belegt meine Behauptung nicht. Erst von einer ehrenamtlich tätigen Organisation erfahren wir schließlich die Details


    Zitat von ...-Rat

    Auch der ...-Rat erhält nach Prüfung Ihrer Unterlage den Eindruck, dass der ORF auf seinen eigenen Medienkanälen lediglich sein eigenes Produkt SimpliTV werblich und redaktionell kommuniziert und alternative Angebote von anderen Herstellern kaum sichtbar macht.
    Nun prüft der ...-Rat nach den für die Branche geltenden freiwilligen kommunikationsethischen Normen. Die darin beschriebenen Tatbestände der Schleichwerbung und Koppelungsgeschäfte setzen eine Entgeltleistung voraus, wodurch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht ausgelöst wird. Ob innerhalb der ORF-Struktur Entgeltleistungen oder Verrechnungen für werbliche oder redaktionelle Präsenz auf den verschiedenen Medienkanälen erfolgen, kann der ...-Rat nicht überprüfen.

    Und so kommt es, dass in dieser Geschichte der Paluppke Toni im Häfn sitzt, und der Onkel Alex als Experte im Verfassungsausschuss des Nationalrats.


    Und die Moral von der Geschicht? Alles FakeNews wenn berichtet wird, dass ein amerikanischer Präsident die straffreie Schleichwerbung für Tochters Firma erfunden hat. Unser Onkel Alex hat damit schon im September 2016 begonnen, und ist sogar erfolgreich damit!


    Schließlich, liebe Nachbarn in DE, muss ich schon zugeben, dass ich auf euren Astro-Alex ein wenig neidisch bin. Doch wenn die Show von unserem simpli-Alex erst einmal Premiere feiert, dann werden ihn die Österreicher bestimmt sogar bis auf den Mond schießen!


    Aber das ist eine neue Geschichte. Jetzt machen wir erst mal alle unsere Äuglein zu ... schlaft gut und träumt was Schönes!



    PS: Heut war ich wirklich Skifahren, das Wetter war traumhaft!

    Es kann leicht sein, dass sich das Thema von selbst erledigen wird:
    https://derstandard.at/2000095…rteidigen-Rundfunkgebuehr

    Wenn Anton Paluppke aus Ottakring 300 Tausend Lebensversicherungen verkauft und dabei ein wenig schummelt, Informationen weglässt und den Rest verfälscht, und dazu vielleicht auch noch Schleichwerbung verbreitet hat, dann wird er von Polizei und Staatsanwaltschaft angezeigt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs (§§ 146, 29, 147, 148 StGB).


    Wenn der Jurist Dr. Alexander Wrabetz dasselbe zu verantworten hat, dann wird er als Experte in den Verfassungsausschuss des Nationalrats eingeladen?


    Da staunen jetzt nicht nur die Nachbarn, da staune sogar ich!


    Danke für den Beitrag! Und herzlich willkommen im Forum.



    Wenn ich einen Rundfunk neu gestalten möchte, dann frage ich mich doch zuerst was bisher falsch gelaufen ist. Und ich beteilige einen Vergewaltiger doch nicht an der Seelsorge für das Opfer. Irgendwie sprechen die über völlig falsche Themen.

    Ich komm aus Österreich und hab das Thema auch satt.

    Jetzt kommt's: Ich hab das Thema auch satt! Ich würde viel lieber Skifahren und anschließend in die Therme.


    Ich habe versucht es zu verdrängen. Die Österreicher werden seit Jahren vom ORF betrogen, was geht mich das an. Und 600 Mio € im Jahr sind eine Menge Geld, aber letzterdings auch nur ein Posten von vielen. Aber dann muss ich an die Kinder denken, nicht nur meine. Und dann fällt mir ein, dass wir vor einer Zeitenwende stehen. Das Industriezeitalter neigt sich dem Ende zu. Wir stehen an der Schwelle zum Informationszeitalter. Reputation ist das Kapital der Zukunft. Es kommt nicht nur darauf an viele Daten zu sammeln und auszuwerten. Das Wichtigste ist, dass das Ergebnis glaubwürdig erscheint.


    Der aktuelle Skandal wird irgendwann auffliegen, da bin ich mir sicher. Und die Erkenntnis wird sein: trau dem österreichischen Leitmedium nicht. Und weil man gerade nicht weiß welches das Leitmedium ist, wird daraus: trau österreichischen Medien nicht. Ja, ich könnte die Kinder in diese Zukunft schicken. Aber wohlfühlen kann ich mich dabei nicht.


    Und Du hast ein ähnliches Problem. Das Thema nervt, Du könntest es einfach ignorieren. Und doch liest Du hier mit, jedes einzelne Wort.


    Der Kerl ist noch nicht einmal witzig! Der investiert "so viel Zeit in so was", bloß um unser mühsam erstelltes Weltbild ins Wanken zu bringen. Die Populisten liefern wenigstens eine vorgefertige Meinung. Dieser Bote gehört erschlagen! Oder einfach umschalten, anderes Programm.

    Im Endeffekt ist es doch ganz einfach:
    Zahl GIS oder eben nicht, deine Entscheidung.
    Sollte es dann zu einem Rechtsstreit mit der GIS kommen, wird dir hier sowieso keiner helfen können.

    In meinem ersten Beitrag auf diesem Forum habe ich Hilfe gesucht, leider nicht erhalten. Ich habe das Ziel selbst erreicht und mein Ergebnis mit der Community geteilt. In diesem Beitrag suche ich keine Hilfe.


    Wie kommst du jetzt aktuell überhaupt darauf? Ist ja nicht so das sich jetzt gerade ein Gesetz geändert hätte, die aktuelle Gesetzeslage dazu ist auch schon wieder etliche Jahre alt. Und es gibt/gab dazu schon genug Diskussionen in anderen Foren.

    Warum jetzt und hier? Ein Freund ist schuldig, er heißt Reiner Zufall.


    Es stimmt, dass die Gesetzeslage zum Programmentgelt im Jahr 2012 novelliert wurde, und seitdem - also vor und nach den HD-Umstellungen - unverändert ist. Der aktuelle Gesetzestext lautet

    Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.

    GIS und ORF behaupten, dass bei unverändertem Gesetz auch unverändert Programmentgelt vorgeschrieben werden darf. In einem der GIS Schreiben aus dem o. g. Schriftwechsel steht

    Zitat von GIS GmbH

    Diese Rechtslage besteht seit 1.1.2012, durch den Umstieg auf DVB-T 2 hat sich an ihr nichts geändert.

    Und dem würde ich auch zustimmen, wenn nicht im Gesetz die Worte "gemäß § 3 Abs. 1" stehen würden.


    Doch sie stehen nun einmal da. Und auch wenn der Gesetzestext unverändert blieb, der ORF hat sein Programmangebot verändert. Und das neue Programmangebot muss jetzt vor dem geltenden Gesetz neu bewertet werden. Dabei ergibt sich, dass das vom ORF ausgelobte "Antennenfernsehen nur noch in HD" eben nicht "gemäß § 3 Abs. 1" ist. Man kann viele offizielle Informationen zu GIS und HD-Umstellungen finden, z. B. bei der Arbeiterkammer, dem VKI oder dem Sozialministerium. Keine einzige beschäftigt sich mit der Frage, ob der ORF nach der HD-Umstellung überhaupt seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllt. Und selbst die GIS hat als staatliche Behörde in erster Instanz zu diesem Thema nichts zu sagen.


    Jetzt würde ich gerne die Rechtsansicht der nächsten Instanz erfahren. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird nach Art. 130 Abs. 1 lit. 1 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) durch eine Bescheidbeschwerde eingeleitet. Und dazu ist ein Bescheid der GIS GmbH notwendig ...


    GIS ist geil!

    Beispielsweise TÜV und Dekra.

    Ja, das stimmt. Den TÜV gibt es übrigens auch in AT. Begonnen hat das mal mit Dampfkesseln, und heute kümmert er sich in DE und AT nicht nur um Fahrzeuge, sondern um die Sicherheit verschiedenster Anlage, vom Kinderspielplatz bis zur Theaterbühne, vom Druckluftkessel bis zur Krananlage.


    Meine Formulierung war zu schwach. Ich meinte, dass ein Gerichtsvollzieher im Wohnzimmer den Kuckuck klebt, noch bevor ein vereidigter Richter den vermeintlichen Schuldner überhaupt angehört hat.


    Theoretisch gibt es natürlich die Möglichkeit gegen Vorschreibungen, Mahnungen oder auch vollstreckbare Rückstandsausweise der GIS Einspruch zu erheben. Was ich jetzt berichte wollte ich selbst nicht glauben. Mir sind Schriftsätze vorgelegt worden aus denen hervorgeht, dass die GIS mehr als ein Dutzend Einschreiben einfach ignoriert hat.


    Es wurde weder der Inhalt berücksichtigt, noch das Schreiben in irgend einer Weise beantwortet. Seit ungefähr zwei Jahren wartet der Rundfunkteilnehmer darauf, dass die GIS zum Thema Versorgungsauftrag Stellung nimmt. Es geht also nicht um irgend ein Fantasiethema, sondern um ein solches welches vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Die GIS ist zweifelsfrei zur Stellungnahme verpflichtet, wenn sie Programmentgelt vorschreiben will. Aber sie hat sich trotz mehrfacher und expliziter Aufforderung bisher mit keinem einzigen Satz zu diesem Thema geäußert.


    Solche Feinheiten stören die GIS scheinbar wenig. Auch ohne Begründung das volle Programm: Forderungen, Mahnungen, Inkassoverfahren und schließlich der Versuch einer Exekution. Diese sollte durch eine externe Kanzlei eingeleitet werden, welche jedoch ihr Mandat niedergelegt hat als klar wurde, dass die Forderungen unbegründet sind.


    Dann hat die GIS ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (wie im Zeitungsartikel in Post #19). Die Ausstellung des Bescheids ist noch immer nicht erfolgt und dauert nun schon mehr als sechs Monate.


    Die GIS hätte die Exekution auch selbst beantragen können, und ein überlasteter Richter hätte dann den Gerichtsvollzieher ohne Anhörung entsenden können.


    Wenn im Zeitungsartikel der Anwalt List davon ausgeht, dass seine Klienten in spätestens sechs Monaten die GIS-Bescheide in den Händen halten, dann halte ich das für übertrieben optimistisch. Der Privatsender Kronehit hat bereits im August 2015 einen Bescheid beantragt und wartet noch heute vergeblich (https://derstandard.at/2000079…nbescheid?ref=sp_whatsapp).

    was mich wundert ist, dass die breite mehrheit der bevoelkerung in ch und auch in d gegen eine abschaffung von billag/gez (ja ich weiss dass das jetzt rundfunkbeitrag heisst) sind. wird in at auch nicht anders sein.

    Ja, das vermute ich auch. Im Okt. 2018 haben 330 Tausend ein Volksbegehren gegen die GIS Gebühren unterzeichnet. Das sind 10 % der gemeldeten Rundfunkteilnehmer. Aber auch dreimal mehr als prognostiziert.


    Ich selbst bin auch für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das gehört traditionell zu einer Demokratie in Europa (anders als z. B. in BR od. USA).


    Und ich weiß sehr wohl um die drohenden Gefahren, wenn in AT der ORF ins Wanken gerät. Die Blauen (FPÖ, ähnlich der AFD in DE, jedoch bereits regierungsbeteiligt) haben schon ein funktionierendes Kommunikationsnetzwerk neben den öffentlich-rechtlichen Medien aufgebaut. Und sie wären damit allen anderen Parteien im Vorteil. Das ist die eine Seite.


    Soll ich auf der anderen Seite tatenlos zusehen wie sich auf dem Küniglberg (ORF Zentrale) kriminelle Strukturen aufbauen? Wie die GIS GmbH jede gerichtliche Überprüfung ihrer Handlungen mit illegalen Mitteln verzögert? Und Millionen von Haushalten gegen gesetzliche Bestimmungen systematisch betrogen werden? Mal ganz abgesehen von der zweifelhaften Berichterstattung in den ORF Nachrichten, bis hin zu unverhohlener Schleichwerbung (auch ein Beschwerdegrund für die Dream Property GmbH).


    Das hat Gelbwestenpotential. Soll ich erst einmal abwarten bis Geschäfte zertrümmert, Autos angezündet und Polizisten verletzt werden?

    PS: Auch in DE wird der Beitrag ohne staatliche Kontrolle durch die KEF festgelegt (es ist nämlich kein Staatsrundfunk sondern öffentlich rechtlich) und mit den Zahlungen ist das auch nicht anders als in AT, bis hin zur Beugehaft.

    Ich würde das so nicht formulieren. In DE erfolgt die staatliche Kontrolle bereits durch die Gesetzgebung, welche unlängst vom Bundesverfassungsgricht bestätigt wurde.


    Und die Anordnung einer Beugehaft ist erst nach einem entsprechenden Gerichtsverfahren möglich.


    In AT dagegen kann die GIS GmbH Zwangsmaßnahmen vollstrecken, ohne dass vorher eine gerichtliche Überprüfung der Ansprüche stattgefunden hätte. Die Frage nach der Anspruchsüberprüfung stellt sich in DE gar nicht, weil sie per Gesetz geregelt ist. In AT dagegen sind per Gesetz nicht alle Bürger, sondern nur die Betreiber (bzw. Besitzer) einer Rundfunkempfangsanlage melde- bzw. zahlungsverpflichtet, wenn Betrieb oder Lagerung in geschlossenen Räumen stattfindet.


    Aus meiner Sicht gibt es erhebliche Unterschiede in der Gesetzgebung.


    Und eine Situation, dass ein Privatunternehmen mit Behördenstatus agiert, also Angestellte die Aufgaben von Beamten vollziehen, ist mir aus DE nicht bekannt.

    Und eigentlich die Diskussion "begraben" (...) gehört. :winking_face:

    Lieber topfsux.ch, liebe schweitzer Nachbarn!


    Hier ist Stammtisch für Österreicher, das steht schon an der Tür (Überschrift). Ich kann verstehen, dass ihr unlängst eine Volksabstimmung und eine Rundfunkreform hattet, und ihr das Thema jetzt satt habt. Niemand zwingt euch hier mitzulesen, es ist OK wenn ihr einfach vorbeigeht.


    Ebenso seid Ihr herzlich willkommen einzutreten, mitzuhören und euch mit den Problmen der Nachbarn vertraut zu machen. Es würde mich sogar freuen, wenn Interessierte feststellen, dass die Probleme in Österreich viel größer sind als ihr sie in der Schweiz jemals hattet. Eure Fragen sind willkommen, und auch jede Form von konstruktiven Äußerungen.


    Ihr dürft auch denken "Mit was für einem Blödsinn sich die im Nachbarland beschäftigen!".


    Nur sagen solltet ihr das nicht. Wer schlau ist wird erkennen, dass die Nachbarn sich mit dem Quatsch nicht beschäftigen wollen, sondern müssen. Und er wird darauf verzichten seine Gleichgültigkeit zum Ausdruck zu bringen, oder gar zum zwangsweisen Abbruch der Diskussion aufzufordern.



    Ja, die Kritik ist berechtigt. In den letzten Posts gab es einen Abstecher zu politischen Themen. Auslöser war ein extraordinärer Zeitungsartikel mit Seltenheitswert. Der ORF ist nun einmal zentrales Leitmedium in Österreich. Eine Diskussion über ihn und seine Tätigkeit ist nicht möglich, ohne dass dabei politische Themen angeschnitten werden.


    Aus meiner Sicht würde ich gerne wieder zum Hauptthema kommen. Es geht unverändert um die Frage nach dem Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt nach den HD-Umstellungen, also um ein juristisches Thema.


    Wer in Österreich eine Dreambox betreibt (oder nur in geschlossenen Räumen lagert) ist gesetzlich dazu verpflichtet diese anzumelden. Es geht um den Betrag (umgangssprachlich "GIS-Gebühr") der für meldepflichtige Geräte zu entrichten ist.


    In Österreich ist per Gesetz das Finanzamt für die Einbringung der Rundfunkbeiträge verantwortlich, welches mit dieser Aufgabe die GIS GmbH beliehen hat. Auch das ist gesetzlich geregelt. Dem privatrechtlichen Unternehmen GIS GmbH wurde dazu Behördenstatus zuerkannt (https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChren_Info_Service).


    Die GIS GmbH ist zu 100 % Tochterunternehmen des ORF. Der ORF kann also in erster Instanz ohne staatliche Kontrolle Entscheidungen über die Vorschreibungen der Beiträge vornehmen und vermeintliche Rückstände eintreiben, bis hin zur gerichtlichen Exekution. Diese Situation ist in Europa einmalig. Ich habe Verständnis dafür, dass das nicht jeder auf Anhieb durchschaut. Aber das ist für mich kein Grund zum Abbruch, sondern vielmehr ein Grund zur Vertiefung der Diskussion. Zumal der ORF aktuell nicht gerade verantwortungsvoll mit der ihm übertragenen Machtbefugnis umgeht.

    Ich hoffe mal, dass hier nicht als nächstes die Worte "Staatssender", "Staatsfernsehen" oder "Staatsfunk" fallen.

    Oh, wie gerne würde ich diese Begriffe verwenden. Jedoch setzen sie voraus, dass der Staat die Kontrolle über die Informationen hat.


    In Österreich versagt die gesetzmäßige Kontrolle. Die KommAustria ist seit Jahren unterbesetzt und ihr Aufgabengebiet wird ständig erweitert.


    Und so kommt es, dass das Informationsangebot in Österreich, wie gutemine es so trefflich formuliert, vom Teufel und seinen Schergen kontrolliert wird.

    Und das George Soros gar nicht der Teufel ist sondern Alexander Wrabez :smiling_face_with_horns:

    gerne doch


    Quelle: Kurier.at

    Du hast hier einen außergewöhnlichen Fund eingebracht:


    Keine andere Tageszeitung berichtet bisher über diesen Vorfall. Die Information erscheint mir glaubwürdig (ein Bekannter wartet seit mehr als sechs Monaten auf einen Bescheid der GIS GmbH, und auch ihm wurden diese albernen Fragen gestellt, wie auch im Fall Swoboda/Kronehit).


    Der ORF hat nun verhindert, dass andere Tageszeitungen ebenfalls berichten und dieses peinliche Vorgehen publik wird. Und er wird den Kurier für seine Berichterstattung noch abstrafen.



    Der ORF greift in die Berichterstattung von Tageszeitungen ein, wie denn das?



    Dazu muss man wissen, dass Zeitungen ihre Meldungen von der APA (Austria Presse Agentur) beziehen. Und der Haupteigner (> 45 %) ist der ORF. Wer gegen seine Interessen berichtet muss mit Repressalien rechnen.


    Wie komplex dieses Thema ist zeigt ein weiteres Beispiel:


    Im Oktober 2018 gab es das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren", über welches in den Zeitungen berichtet wurde, z. B. hier https://www.heute.at/politik/n…-mit-Nationalrat-48058036.


    Der Petitionstext ist infantil und wird in dieser Form vom Nationalrat ganz sicher abgelehnt werden. Das kann dem ORF nicht gefährlich werden.


    Mit ähnlicher Zielstellung wird unter https://openpetition.eu/!gispetition eine Petition angeboten, welche mit seriösen Quellenangaben belegt, dass der ORF bereits Selbstmord begangen hat, und es nur eine Frage der Zeit ist wann das Gift seine Wirkung entfaltet. Diese Petition könnte dem ORF gefährlich werden. Und obwohl der Autor viele Tageszeitungen direkt informiert hat, berichtet bisher keine einzige über dieses Angebot, mit welchem sich engagierte Bürger an einem demokratischen Prozess beteiligen könnten.


    Bild in HD, alles OK!

    Lamgsam wird es fade wenn du ständig was neues behauptest das nicht mal stimmt.

    Entspann Dich, hol erst mal tief Luft ...

    MICH hat die ständige Werbung zur HD Umstellung von simpli TV genervt und der Brief das ich mir verbilligt Equipment holen kann ist sofort beim Altpapier gelandet - ABER das keine Information zu nennen ist langsam lächerlich.

    Schade, dass Du den Brief nicht mehr besitzt. Denn sonst könntest Du überprüfen, dass darin nichts zu den SD Signalen stand.

    Und ja du kannst in mieser, nicht mal SD Qualität weiterhin auch ohne Modul und Regisrieung ORF schwarzsehen, also WO ist da bitte die HD Umstellung 'abgeschlossen'???

    Richtig, die HD-Umstellung ist nicht abgeschlossen. Sie hat niemals stattgefunden, allenfalls eine HD-Aufrüstung od. Ergänzung. Im Bescheid KOA 4.200/15-034 kommt dieser Begriff nicht vor. Er ist eine Erfindung des ORF, der den Fernsehteilnehmern damit suggeriert, dass sie unbedingt ein simpliTV Gerät kaufen müssen. (Der ORS braucht ja 150 Tausend Nutzer.)

    Und das mit den SD sendern für Mobile Geräte stand groß und deutlich auf der ORF Digital Homepage auf die in der ganzen Werbung verweisen wurde und wird

    Was auf der Seite des kommerziellen Anbieters ORF-DIGITAL steht ist für die öffentlich-rechtliche Versorgung völlig irrelevant. Allein diejenigen Informationen sind entscheidend, welche der ORF über seine eigenen Marketingkanäle verbreitet. Und dort hieß es

    • Antennenfernsehen nur noch in HD
    • wer nicht auf simpliTV umsteigt sieht dunkelschwarz
    • man benötigt unbedingt entweder eine simplTV-Box oder ein simpliTV-Modul
    • ...

    Wo bitte sind die Informationen über unverschlüsselte SD Signale? Du wirst diese Signale noch lieben lernen, wenn Du den Zusammenhang verstehst.


    Zitat von gutemine

    Die Regulierungsbehörde (RTR) in Österreich erhebt auch regelmäßig ob ausreiched Wettbewerb besteht und hat auch die DVB-T2 Umstellung so wie sie derzeit umgesetzt wurde gesetzeskonform genehmigt, du kannst dich dort aber gerne bei der nächsten Erhebung (die letzte war glaube ich 2016) mit deinen Wünschen einbringen

    Dieser Text war hoffentlich scherzhaft gemeint. Wenn ich als einzelne Privatperson eine Beschwerde bei der KommAustria einreiche, dann wird diese wegen mangelnder Legitimation abgewiesen, ohne dass der Inhalt beachtet oder bearbeitet wurde.


    Dennoch ist Deine Idee nicht abstrus, denn eine andere Situation ergibt sich für die Dream Property GmbH. Sie wurde durch die unvollständigen und falschen Informationen des ORF geschädigt, weil der ORF behauptet hat, dass man für terrestrischen Empfang unbedingt ein simpliTV Gerät benötigt, und damit Dreambox Produkte aus dem Markt verdrängt.


    Die Dream Property GmbH hat als Unternehmen das Recht, sich dagegen gem. § 36 Abs. 1 lit. c ORF-G bei der KommAustria zu beschweren. Und eine solche Beschwerde hat durchaus gute Aussichten auf Erfolg.

    Ja, das stimmt so ungefähr:


    simpliTV ist völlig irrelevant, wenn es um Programmentgelt und das ORF-G geht (steht bereits in Beitrag #7).


    Belege für die anderen Aussagen finden sich im Bescheid KOA 4.200/15-034


    Die Grundverschlüsselung der HD Programme ist von der KommAustria zeitlich befristet genehmigt, vorerst bis zum 01.02.2019 (vgl. Spruchpunkt 4.3.15). Der Lizenznehmer (ORS GmbH) kann eine Verlängerung beantragen, wenn er mehr als 150 Tausend Nutzer nachweisen kann (derzeit ca. 400.000). Gem. dem Spruchpunkt 4.3.16 sind Verlängerungen für jeweils zwei Jahre vorgesehen.


    Die SD Programme werden landesweit unverschlüsselt ausgestrahlt (vgl. Spruchpunkt 4.3.7), und zwar auf unbestimmte Zeit.



    Merke:


    Der ORF hat als Stiftung des öffentlichen Rechts die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er hat weder vor den HD-Umstellungen noch danach über die Aussendung der SD Signale berichtet, hat also seine Informationsverpflichtung eindeutig nicht erfüllt.


    Die KommAustria ist zur Überwachung des ORF eingerichtet. Sie hätte die unvollständigen Informationen über das tatsächliche Programmangebot bemerken und bemängeln müssen. Sie ist ihrer Kontrollverpflichtung eindeutig nicht nachgekommen.

    gerne doch


    Quelle: Kurier.at

    Danke! Meine Annahme stimmt also nicht direkt.


    In dem Artikel geht es um die Mehrwertsteuer, die Meldepflicht ist nur Nebenthema. Wahrscheinlich hat der Redakteur Möchel deshalb nicht ausführlich recherchiert, sondern einfach irgendwo beim ORF abgeschrieben. So werden Gerüchte verbreitet.


    Interessant ist die Vorgehensweise der GIS, die im Artikel beschrieben wird. In einem Verwaltungsverfahren darf die Behörde (GIS) gem. § 39 Abs. 2 AVG den Gang des Ermittlungsverfahrens bestimmen, jedoch nur soweit die Verwaltungsvorschriften hierüber keine Anordnungen enthalten. Im gegenständlichen Fall sind Art und Umfang einer Rundfunkmeldung aber in § 2 Abs. 3 RGG klar geregelt. Somit darf die GIS GmbH die Erhebung zusätzlicher Daten nicht anordnen, sondern allenfalls nur auf freiwilliger Basis durchführen. Und dabei muss sie natürlich auch andere geltende Gesetze einhalten.


    Wenn also der GIS-Guru Harald Kräuter keine Angaben zur Art der Verarbeitung der Daten oder zu deren Speicherungsdauer machen will, dann verstößt er damit gegen das Datenschutzgrundabkommen, welches seit Mai 2018 in Kraft ist.


    Es handelt sich also nicht nur um den erwähnten Schildbürgerstreich, sondern um einen weiteren Eintrag auf der langen Liste der Gesetzesverstöße durch GIS und ORF. (Der Anwalt hebt sich diese Argumentation natürlich für das Verfahren auf.)


    Bemerkenswert auch, dass die GIS selbst bei diesem Thema alle Register zieht. Bei der Mehrwertsteuer geht es um einen durchlaufenden Posten, welcher an das Finanzamt weiter geleitet wird. Rückerstattungen müssten vom Finanzamt getragen werden, und der GIS GmbH würden nur der Vorsteuerabzug und die Servicegebühr (2,5 %) entfallen.


    Das Unternehmen aber beschäftigt eine große Rechtsabteilung und ist grundsätzlich auf Krawall gebürstet. Mit öffentlich-rechtlicher Rundfunkversorgung hat das nichts zu tun.