• Hallo,


    Ich soll meine DM8000 zurückschicken wegen meinen extremen Bootproblemen, habe momentan die Oozoon Software drauf , kann Ich die Box mit dieser einsenden oder muß eine andere Soft drauf ?


    Gruß


    Gnal

  • Wenn du 30 Euro Pauschale bezahlen willst. Dann schick sie mit einem Fremdimage ein. :grinning_squinting_face:


    Am Besten reklamierst du aber über deinen Händler und nicht direkt bei DMM. Sonst kann es evtl. noch was extra kosten.

  • Wenn Du das Gerät mit Fremdimage (Oozoon) reklamierst, kann Dir theoreitisch die Garantie verweigert werden.
    Bei DMM wird man Dir dann zumindest ein Umflashen auf ein Original-Image in Rechnung stellen (die genannten 30Eur Pauschale).


    Wenn Du das Gerät direkt an DMM einschickst, werden Dir sicherlich auch "nicht" die Versandkosten erstattet, sondern Du mußt den Versand bezahlen.
    (War bei mir übrigens auch so und das hatte mich prinzipiell schon etwas geärgert, da mir das vorher nicht mitgeteilt wurde ...)


    Denn gesetzlich ist in den ersten 6 Monaten nun mal Dein Händler für die Garantiebwicklung verantwortlich.

    Seit 20.12.2010 ohne VISA, ohne PayPal, ohne eBay und ohne Amazon ...
    Ich verzichte auf diese bekennenden Gegner unserer Rechtsstaatlichkeit !

  • Und wenn dann DMM den Fehler nicht als Gewährleistung anerkennt kriegste ne Rechnung.
    Da nutzt dir auch ein Ticket nix. Und auch nicht, das die Box nicht von dir beschädigt wurde.
    Der Händler haftet dir gegenüber.


    Leider war das in meinem Fall so und ich konnte mich nachträglich mit meinem Händler rumschlagen.


    Deshalb mein Tip. Schick sie unbedingt über den Händler zurück!!!!
    Die zwei Tage länger kannste sicher verschmerzen.
    Bei mir waren es letztlich 11 Wochen Wartezeit, weil ich es nicht direkt über den Händler gemacht habe.
    Und auf den Versandkosten bin ich auch sitzen geblieben.

  • Zitat

    Und wenn dann DMM den Fehler nicht als Gewährleistung anerkennt kriegste ne Rechnung.

    Naja wir gehen mal davon aus das sie noch Garantie hat ..... :grinning_squinting_face:


    Zitat

    Und auch nicht, das die Box nicht von dir beschädigt wurde.

    Nun wenn du sie selber Beschädigst , nutzt Dir garnix mehr was , dann musste selber dafür aufkommen .. schon klar... :smiling_face:


    Zitat

    Der Händler haftet dir gegenüber.

    Den Händler will Ich aber mal kennenlernen , das wenn du was beschädigst , der das einfach für Dich in´s Reine bringt ... :confused_face:


    Zitat

    Da nutzt dir auch ein Ticket nix.

    Also Ich bin was Garantie angeht bisher mit DMM immer gut gefahren und hatte da noch keinerlei Probleme , wenn das bei Dir anderst war , so ist das nicht schön.

    bRAiNShEEP

  • Deathrattle hat aber schon Recht:


    Der Händler ist der Vertragspartner und für die Garantieabwicklung zuständig. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Nachweispflicht, wenn er einen Garantieanspruch ablehnen wollte.


    Deshalb ist es "deutlich sicherer", wenn man im Garantiefall das Gerät beim Händler reklamiert.


    DMM hat ja schon in einigen Fällen (auch bei mir) deutlich gemacht, dass sie gerne helfen, aber dabei dann letztendlich auch gerne mal die eine oder Andere Leistung "trotz noch gültiger Garantiezeit" in Rechnung stellen. Bei mir waren es zum Glück nur die Versandkosten, auf denen ich sitzen bleiben mußte, obwohl mir eine DM800 mit defektem Tuner geliefert wurde (wofür auch der Händler nichts konnte, weil er die Box nicht produziert hat). Den Händler hatte ich garnicht informiert, weil ja hier im Forum von so netten Usern wie Dir geraten wurde, dass DMM schnell und unbürokratisch hilft. DMM hat schnell einen Ersatz-Tuner geschickt und ich mußte den defekten Tuner einschicken. Als ich fragte, warum ich "innerhalb der Garantiezeit (nach nur einer Woche)" die Versandgebühren für den versicherten Versand selbst tragen sollte, hat man mich seitens DMM in Sachen Garantie / Händler / Hersteller sehr schön aufgeklärt.


    In diesem Falle hatte ich ja eigentlich noch Glück gehabt. Denn wenn z.B. beim Versand etwas schief gelaufen wäre, läge das Risiko komplett bei mir und DMM wäre fein raus, weil ich mich hätte an den Händler wenden müssen. Und ich bin mir sicher, dass DMM das auch so durchgezogen hätte.


    Wenn man einen Garantiefall über den Händler abwickelt, liegen sämtliche Risiken erst einmal beim Händler. Auch das Versandrisiko und die Versandgebühren liegen gesetzlich geregelt beim Verkäufer. Bestenfalls mit RMA Versandschein, wie bei Amazon üblich.


    Zukünftig reklamiere ich immer nur noch beim Händler und gehe damit auf Nummer sicher ...

    Seit 20.12.2010 ohne VISA, ohne PayPal, ohne eBay und ohne Amazon ...
    Ich verzichte auf diese bekennenden Gegner unserer Rechtsstaatlichkeit !

  • Gegenüber dem Händler hat man keinen Garantieanspruch, das ist definitv nicht korrekt. Eine Garantie wird vom Hersteller ausgesprochen. Der Hersteller kann die Rahmenbedingungen für diese Garantie frei bestimmen (In welchen Fällen diese gegeben wird, Zeitrahmen, Umfang etc.).


    Gegenüber dem Händler hat man einen gesetzlich garantierten Gewährleistungsanspruch. Ist man privater Käufer bei einem gewerblichen Händler, so hat man zwei Jahre Gewährleistungsanspruch. Tritt ein Mangel innerhalb des Gewährleistungszeitraumes auf, so ist innerhalb der ersten sechs Monate der Händler in der Beweispflicht, das der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (bzw. die Ursache hierfür). Nach dem sechsten Monat liegt die Beweispflicht beim Käufer.


    Liegt ein Mangel innerhalb des Gewährleistungszeitraums vor, so hat der Händler diesen zu beseitigen. Ob dieser dann eventuelle Garantien des Hersteller in Anspruch nimmt, ist ihm überlassen.


    Davon losgelöst kann man natürlich auch gleich die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen. Dann aber zu den Bedingungen, die der Hersteller vorgibt. Wenn dieser die Lieferkosten nicht übernimmt, dann müssen diese durch den Käufer übernommen werden und nicht durch den Händler, schließlich hat der Käufer sich direkt an den Hersteller und nicht an den Händler gewandt.


    Gruss,
    Quitschee

  • Stimmt, Du hast natürlich Recht und es ist dem Händler gegenüber die gesetzliche, 2 jährige Gewährleistungsfrist mit Beweislast beim Händler innerhalb der ersten 6 Monate und Beweislastumkehr nach den 6 Monaten. Aber auch wenn ich zu später Stunde versehentlich (bzw. grob vereinfacht) einfach Garantie anstatt Gewährleistung geschrieben hatte, ändert das absolut garnichts an den Ausführungen als solches ... :winking_face:

    Seit 20.12.2010 ohne VISA, ohne PayPal, ohne eBay und ohne Amazon ...
    Ich verzichte auf diese bekennenden Gegner unserer Rechtsstaatlichkeit !