Beiträge von Supervisor

    @Reichi


    Das mit der Kasse meinte ich eine Ladenlokal / Geschäft .



    Zur Online Shops:


    wenn man das urteil von LG Köln nehmt das Automatische E-Mail mit falschem Preis gültig ist aber auch wiederrum können Online-Händler die falsche Preise anfechten. ( Unter bestimmten vorrausetzung wie Software fehler oder vertippt... )


    Als Beispiel:



    Ein Kunde hat Notebooks für 245,00 € gekauft statt 2650,00 € . Die Ware wurde auch zur dem preis ausgeliefert mit Rechnung . Eine Woche später hat aber der Händler den Kaufvertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums angefochten . Das ging dann vor Gericht


    Der Kunde wurde von BGH daher zur Herausgabe des Notebooks gegen Rückzahlung des zu niedrigen Kaufpreises verurteilt..



    Aber der Händler ist immer in der Beweislast, dass er bei Abgabe seiner Vertragserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte .

    Der Kaufvertrag ist erst an der Kasse bzw. mit Rechnung abgeschlossen.


    Bestellung und Angebote können geändert werden.


    Der Preis (UVP) wurde paar Wochen vor erscheinen der Box von DMM geändert somit auch die Preisliste ( Einkauf ) für Händler.


    Was korrekt ist wenn der Händler die Kunden die Vorbestellt hat angefrat hätte ob die noch die VBox haben möchten zur dem Preis. So kann jeder entscheiden.



    @topfsux.ch


    ich geb Dir recht. Zurzeit ist das Motto: Geiz ist geil !!!!


    Beispiel die DM 800 kostet beim Manchen Händlern 499,00 ( ich habe gesehen ) und im Internet kostet die um 390,00 € . Aber ich sehe hier keine Beschwerden dass es zur billig ist :grinning_squinting_face: oder ???


    Abwarten und schnee schniffen oder war das Tee trinken :winking_face:

    ptpost


    bei den Ferguson boxen ( wie FX und HF ) wurde noch besser gemacht.
    Spielst du nicht originale Software kannst du nicht mehr zurück zur originale Software . Und wenn du das machst kommt Meldung auf dem Fernsehen dass illegale Software sich in Flash befindet :smiling_face:


    Pech . Die Firma Ferguson repariert dir die Box gegen Bezahlung und wenn die kappt geht hast du keine Garantie Ansprüche . Das ist Fakt.


    Illegale Software -> Garantie nicht mehr vorhanden .

    Wenn deine legale erworbene Box sich hinterher ausstellt , dass das eine Plagiate ist und due den Nachweis ( Rechnung ) hast das du den gekauft hast, kannst du dich doch an den Shop wenden und verlangen dass er die dir Box gegen originale umtauscht. Ansonsten Anzeige wegen Betrugs .


    Oder sehe ich das Falsch , dass die Händler / Importeure den Druck bekommen sollten und nicht [Moderator] Fremdimage, verstößt gegen die Boardregeln [/Moderator] Team oder DMM.


    Und wenn ich auf meine Ferguson 8900 die Software von Octagon aufspiele ( was geht ) und die Firma jetzt die Treiber ändern und danach mein Flash wird zerstört dann kann ich doch nicht Octagon beschuldigen ?

    capa

    Zitat

    du musst dabei bedenken dass diese boxen nicht jemand aus seinem china urlaub mitgebracht hat, sondern sie legal zu kaufen sind hier in DE.


    ????


    Wenn ich bei EBay Sachen von Prader , dolce & gabbana usw. kaufe und die dann als Fälschung sich ausstellen sind dann die legal nach deiner Meinung ???


    Und warum werden die dann bei der Polizei konfisziert ?


    Plagiaten sind illegal egal ob du die legal kaufst oder nicht.


    Jeder Firma darf seine Software, Hardware schützen und wenn du in deine Software die Treiber änderst so dass die nur auf deine Box läuft ist doch legitim.
    Pech ist nur wenn der Clone Besitzer die Software / Treiber auf deine illegalen box benutzt.


    @all


    an alle die so die Plagiate beschützen möchten .



    Quelle: STERN
    Das Geschäft mit der Marke


    Professionelle Fälscher überschwemmen Europa immer stärker mit Plagiaten von Markenprodukten. Nach Angaben des Markenverbandes erhöhte sich seit 1998 die Zahl der beschlagnahmten Produkte um 1000 Prozent.


    usw.