Beiträge von Bomber

    Ich sagte ja auch falls noch etwas von der anderen Software daruf ist.


    Wie du sagst hat er die aktuelle Version draufgespielt. Also wahrscheinlich eine neuere Version als vorher. Das ist grenzwertig. Denn zum einen ist die Box auslieferfähig. Zum anderen aber nicht mehr im original Auslieferungszustand. Keine Ahnung wie das zu bewerten ist.


    Außerdem kann der Verkäufer meines Wissens auch die Portokosten die er bezahlt hat zurück verlangen.


    Er soll am besten vom Verkäufer eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen.
    Da kann man am besten sehen, was gerechtfertigt ist und was nicht.


    Und er sollte einen schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, so gewinnt er erst mal Zeit.

    Für Transportschäden haftet der Zustellservice.
    Entsteht dem Verkäufer ein Schaden durch den Rücktritt des Käufers vom Verkauf, kann der Verkäufer den entstandenen Schaden dem Käufer in Rechnung stellen.


    Also:


    Die Transportschäden musst du nicht bezahlen. Sofern es ordnungsgemäß verpackt war.


    Die routinemäßige Eingangskontrolle musst du auch nicht bezahlen.


    Sollten sich noch Reste von "deiner" Software auf der Box befinden, die der Verkäufer entfernen ließ, musst du diesen Vorgang bezahlen.


    Auf Wunsch suche ich gerne den betreffenden Paragraphen aus dem BGB raus.


    Noch ein Satz zu AGB's.
    Hier ist immer zu prüfen, ob sie im Widerspruch zum BGB stehen, denn dann gelten sie nicht.