Ich sagte ja auch falls noch etwas von der anderen Software daruf ist.
Wie du sagst hat er die aktuelle Version draufgespielt. Also wahrscheinlich eine neuere Version als vorher. Das ist grenzwertig. Denn zum einen ist die Box auslieferfähig. Zum anderen aber nicht mehr im original Auslieferungszustand. Keine Ahnung wie das zu bewerten ist.
Außerdem kann der Verkäufer meines Wissens auch die Portokosten die er bezahlt hat zurück verlangen.
Er soll am besten vom Verkäufer eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen.
Da kann man am besten sehen, was gerechtfertigt ist und was nicht.
Und er sollte einen schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, so gewinnt er erst mal Zeit.