Hi Leute,
bin gaaanz neu !
Hab mich angemeldet wg. 7025 / ORF / Premiere Kombination, und bin auf eure Diskussion gestossen.
Unter folgendem Link ist der gültige Gesetztetext zu finden.
http://www.orf-gis.at/pdf/RGG_ab0401.pdf
Wichtig dabei 3 Passagen:
[...] Gebührenpflichtig ist [...] wer eine Rundfunkempfangseinrichtung betreibt [...]
... also egal welche Sender empfangen werden
[...] wobei die Bereitschaft der Rundfunkempfangseinrichtung dem Betreiben gleich kommt [...]
... also muss das Gerät funktionieren, egal ob es eingeschalten ist oder nicht, ergo die Anwesenheit eines Recievers samt Antenne (Sat Schüssel) ist schon Abgabenpflichtig
[...] eine Rundfunkempfangseinrichtung ist ein techn. Gerät [...] welches Darbietungen im Sinne der Unabhängigkeit des Rundfunkes [...] optisch und /oder akustisch wahrnehmbar machen. [...]
Ach ja, und im Bundesverfassungsgesetz steht zum o.g. Begriff "Rundfund":
[...] Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen. [...]
Also: Alles in Allem: jeder der über Funk oder Leitung "Darbietungen" in Audio und/oder Video empfängt (und da ist dann leider auch Internet-TV abei - der Gesetzgeber hat mit Kabelanbietern dahingehend schon universell vorgesorgt), ganz egal ob ORF oder ein australischer Dingo-Frühwarn-Sender, die GIS kriegt laut Gesetz Kohle !
Klingt zwar komisch, is aber so ....
So, hoffe die österr. Wirren des Gesetzes aufgelöst zu haben (waren übrigens nicht mehr als 5 Minuten Internet Recherche ... und ich bin Informatiker, kein Jurist :] )
lg jörg
ps: bin für alle 7025 / ORF (CI + Karte) / Premiere (nur Karte da bisher Galaxis EW) Erfahrungsberichte dankbar !