Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen für die Unterstützung bedanken und den Vorgang abschliessen.
Aus heutiger Sicht und nach Rücksprache mit dem Juristen ergibt sich für mich folgendes Bild:
Der Händler hat eine beschädigte Dreambox an mich als Kunden ausgeliefert. Es ist davon auszugehen, dass er das auch ganz genau gewußt hat, weil er die Veröffentlichung seiner Fotos verboten hat und die Rücksendung der beschädigten Dreambox (illegal) ebenfalls verweigert hat.
Der Händler hat (ohne meine Zustimmung) das Board austauschen lassen. Diese Reparatur erfolgte nicht bei Dream-Multimedia.
Die DM 7080 scheint aber so gut zu sein, dass sie selbst so einen Händler überlebt und bis heute funktioniert.
Einschätzung des Rechtsanwaltes:
Natürlich verhält sich so ein Händler unseriös, kundenfeindlich und in Einzelpunkten gesetzwidrig. Nachdem die Box inzwischen aber funktioniert, bleibt der einklagbare Schaden niedrig und die Klage deshalb wenig sinnvoll.
Konsequenz:
Ich werde mein Kaufverhalten ändern! Zukünftig werde ich nicht mehr beim Versand-Händler (mit Ladengeschäft) direkt kaufen, sondern über Amazon!
Und dann kaufe ich bei Amazon direkt oder bei einem Amazon-Händler mit mindestens 99% positiven Bewertungen.
Bei Amazon wäre die defekt ausgelieferte Box innerhalb von Stunden anstandslos umgetauscht worden.
Und ein so übles Händlerverhalten hätte die richtige Bewertung zur Folge gehabt.
Ich werde den Namen dieses Händlers aber nicht nennen, hatte aber schon Zuschriften, die den Händler an seinem Verhalten sofort erkannt hatten.
Nochmals Dank an Alle!