Falls Du beabsichtigst auch eine weitere Anfrage an die Rechtsabteilung der GIS zu stellen, so bitte ich Dich darum, dass Du auch dieses Ergebnis mit uns teilst.
Weitermachen? Vielleicht. Teilen? Sicher nicht hier!
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Das Thema lässt mich nicht los.
Die Gegenargumente Chemtrails oder Aluhut überzeugen mich nicht.
Und
Und die Antwort haben wir gemeinsam erarbeitet:
Es gibt kein "warum".
konnte ich nicht glauben. Also habe ich an der Quelle nachgefragt und im GIS Chat einfach die Preisfrage eingegeben. Hier ist das Ergebnis
GIS
Herzlich willkommen im GIS Beratungs-Chat. EineR unserer KundenberaterInnen wird sich in Kürze mit Ihnen verbinden.
Lukas
Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?
22.01.2019, 14:51:13
Ich
Der ORF hat landesweit sogenannte "HD-Umstellungen" vorgenommen. Die GIS GmbH schreibt trotzdem weiterhin Programmentgelte vor.
Warum?
Lukas
Guten Tag. Das ORF Programmentgelt ist einfach ein fixer Bestandteil der Gebühren und Abgaben für Fernsehgeräte.
Ich
OK, aber "fixer Bestandteil ist kein Rechtsgrund. Ich möchte wissen, auf welcher gesetzlichen Basis die Vorschreibung von Programmentgelt vorgenommen wird.
Lukas
Die Zusammenstellung der Gebühren und Abgaben ist im Rundfunkgebührengesetz (RGG) festgelegt.
Ich
Das RGG enthält keine Regelung zum Programmentgelt.
Lukas
Verzeihung, Sie haben Recht. Das Programmentgelt an sich ist im "ORF-Gesetz" deklariert. Die GIS ist nur als Verrechnungs-und Verwaltungsstelle beauftragt.
Ich
OK, und die GIS als Verrechnungs- und Verwaltungsstelle ist zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet? Stimmt es, dass das Programmentgelt nach $ 31 Abs. 10 ORF-G vorgeschrieben wird?
Lukas
Ja, wir arbeiten auf Grundlage eines Gesetzes, dadurch müssen wir dieses auch einhalten.
Lukas
Unter diesem Absatz ist zumindest ein Verweis ans RGG vermerkt.
Ich
"Eines Gesetzes" ist mir zu unkonkret. Welcher Gesetzestext erlaubt die Vorschreibung von Programmentgelt? Ist es der § 31 Abs. 10 ORF-G?
Lukas
Da ich kein juristisches Studium absolviert habe, sehe ich mich diesbezüglich nicht befugt eine 100% eindeutige Angabe zu geben. Meines Erachtens nach ist dieser Absatz der gesetzliche Nachweis als Legitimation für das Orf Programmentgelt, da man sich tatsächlich von diesem freisprechen lassen kann, wenn terrestrisch (über Antenne) kein ORF Empfang am Standort möglich ist.
Lukas
Für fundierte Aussagen wenden Sie sich allerdings bitte schrifltich an unsere Rechtsabteilung, da ich nicht genau sagen kann ob die Vorschreibung einzug und allein auf diesen Absatz basiert.
Lukas
einzig*
Ich
OK, ich bin auch kein Jurist. Aber die Aufgabe von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist es doch, verlässliche und verständliche Informationen zu verbreiten. Es muss also möglich sein, auch ohne Jurastudium die Vorschreibung von Programmentgelt zu verstehen. Sonst würde der ORF seinen Versorgungsauftrag inhaltlich nicht erfüllen.
Lukas
Gut, dann erkläre ich es Ihnen in meinen Worten und nicht laut Gesetzestexten: Der ORF ist ein öffentlich-rechtlicher Sender und wird demnach auch öffentlich und nicht von Privatinvestoren finanziert. In Österreich wurde diese Finanzierung in Form eines Programmentgeltes geregelt, welches allen Personen vorgeschrieben wird, die ein Rundfunkempfangsgerät an Ihrem Standort betriebsbereit halten und somit (laut dem RGG) meldepflichtig sind.
Lukas
Ich hoffe, dass ich es halbwegs verständlich formuliert habe.
Lukas
Und die Einhebung dieser Gebühren, Abgaben und Entgelte ist dem Aufgabenbereich der GIS zugeordnet worden.
Ich
Nicht ganz verständlich. Laut RGG sind nur solche Rundfunkempfangsgeräte meldepflichtig, die in Gebäuden betrieben (oder betriebsbereit gehalten) werden (§ 2 Abs. 1) und auch nur solche, die Inhalte des ORF (BGBl. Nr. 396/1974) wahrnehmbar machen können (§ 1 Abs. 1). Aber das gehört gar nicht zum Thema. Mir geht es unverändert um das Programmentgelt.
Lukas
Richtig. Und dies sind alle Geräte, die einen Tuner eingebaut haben. Ausnahme ist IP-TV: dies würde dann auch Laptops, PCs, Monitore etc. zu einem meldepflichtigen Empfangsgerät machen. Bei herrkömmlichen Programmlieferungstechniken (Kabel, Antenne, Satellit) sind diese von der Meldepflicht ausgenommen, solange sie keinen Tuner eingebaut haben.
Ich
OK! Aber was ist mit dem Programmentgelt? Warum wird es vorgeschrieben?
Lukas
Weil die Meldepflicht besteht, sobald man ein Gerät betriebsbereit hält. Dieses hat die Kompetenz, Programme empfangbar zu machen. Wie bereits erwähnt, wird der ORF öffentlich finanziert. Demnach behält sich der Staat das Recht, die Finanzierungsmittel einzuheben, sobald ein Rundfunkempfangsgerät am Standort steht.
Lukas
Dadurch wird das in Verbindung mit den Gebühren und Landesabgaben vorgeschrieben.
Ich
Darüber sind wir uns einig. Die Frage bleibt unverändert: Warum, mit welchem Rechtsgrund?
Lukas
Wie bereits erwähnt: meine Informationspflicht ist getan, für detaillierte juristische Informationen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt oder unsere Rechtsabteilung.
Ich
Ja, das sehe ich auch so. Ich fasse also das Ergebnis unserer Diskussion zusammen: Als Nicht-Juristen erkennen wir beide keinen Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Können Sie mir bitte noch mitteilen, wie ich mich schriftlich an die Rechtsabteilung wenden kann (Email, Fax, Postadresse)?
Lukas
Doch, der § 31. Abs. 10 dient als gesetzliche Legitimierung. Nur die Frage, ob es die einzige Grundlage ist, konnte ich nicht beantworten.
Lukas
Bitte wenden Sie sich an kundenservice@gis.at mit dem Verweis, dass Sie ein Anliegen an die Rechtsabteilung haben. Dieses wird dann dementsprechend weitergeleitet.
Ich
Der § 31 Abs. 1 kann nach der "HD-Umstellung" nicht mehr als Legitimierung dienen. Danke für die Emailadresse. Ich wünsche einen schönen Tag!
Lukas
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und wünsche Ihnen ebenso noch einen schönen Tag.
Ich
§ 31 Abs. 1 --> § 31 Abs. 10 ORF-G (sorry)
Der gute Lucas war sehr bemüht, konnte aber keine Begründung liefern und hat mich schließlich an die Rechtsabteilung verweisen müssen. Das ist schon komisch.
Bei mir steht es 1:0 für BetterSattler. Danke für die Informationen!