Denke mal, so einfach ist das nicht. Wenn ich als Privatperson nach BGB ein mir gemachtes Angebot annehme (und das sind Angebote in Online Shops) kommt der Kaufvertrag zustande, die Zusendung einer Auftragsbestätigung ist nicht zwingend nötig. Kommt dann der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so habe ich das Recht (nach vorherigem in Verzug setzten), einen Deckungskauf zu tätigen. Viele werden diesen Weg nicht gehen, weil er sehr lange dauern kann. Aber im zweifelsfall, kann ich mein Recht einklagen. Dabei ist es unerheblich, ob ich den Kaufbetrag sofort oder erst bei Lieferung der Ware zahle.
Wer sagt dir, dass dein Auftrag überhaupt angekommen/angenommen ist? Ohne Auftragsbestätigung läuft da gar nichts.