Beiträge von qwert1

    Zitat

    Gegen Hacker, Schadsoftware, die klassischerweise als E-Mail-Anhang oder Messenger-Nachricht bei uns eintrudelt oder alle möglichen anderen Internet-Gefahren helfen sie trotz aller Versprechen schlicht nicht.

    Golem VPN


    VPN sind Plazebos welche keinen Schutz vor Hackern bieten.

    In einem kabelgebundenem Netzwerk kann man die Meinung vertreten daß die Sicherheit die Aufgabe des Routers ist. Wenn eine Firewall aber auf jedem Gerät vorhanden ist dauert der Hackerangriff länger. Das BSI empfiehlt deshalb auf jedem Gerät eine Firewall und Versicherungen zahlen regelmäßig nicht wenn der Rechner nicht abgesichert war. Die Firewall ist im juristischen Alltag zwingend notwendig.


    In einem Funknetzwerk ist es aber anders:

    Der Hacker kommt nicht über den Router sondern hackt den WLAN Klient direkt. Technisch kann die Dreambox auch als Router arbeiten. Es gibt im Darknet Programme die einen WLAN Klienten übernehmen können. Wenn dann keine Firewall vorhanden ist sind sie auf der Dreambox und über diese bekommen sie Vollzugriff über das geamte Netzwerk.

    Man sagt daß jeder Intel Wlan Treiber einen Treiberfehler hat, es ist immer ein anderer aber er ist vorhanden. Die Treiber der Dreambox machen hier mit Sicherheit keine Ausnahme.


    Dieser Artikel ist für das nahe verwandte Bluetooth

    https://www.golem.de/news/braktooth-sicherheitsluecken-millionen-bluetooth-geraete-koennten-betroffen-sein-2109-159322.html


    Daß ein Router nicht schützen kann ist hier bewiesen:

    Heise IOT Sicherheit



    Technisch ist das wie beim Browser auf einem Windows Rechner:

    Der Hacker findet einen Windows Rechner, z.B. durch reines anpingen. Dessen Browser bekommt einen Schadcode, meistens Javascript, und dieser wird lokal ausgeführt. Weil Browser und Rechner Vollzugriff hat wird der Router den Angriff nicht verhindern können.


    Samsung baut sogar seit Jahren einen Virenschutz in seine Fernseher ein:

    https://praxistipps.chip.de/virenschutz-fuer-samsung-tv-das-sollten-sie-beachten_112588

    Daß es eine Firewall gibt ist dann zu vermuten.


    Selbst in Unternehmen, in denen mit Sicherheit bessere Router als die Fritzbox verwendet werden, sind IOT Geräte in nur 3 Minuten hackbar:

    IOT in 3 Minuten Hacken

    Zitat


    Wird ein solches Gerät infiziert, können Hacker Hintertüren einrichten, um einen automatisierten IoT-Botnet-DDoS-Angriff zu entwickeln und zu starten....

    Anhand eines physischen Tests sowie der Analyse unabhängig begutachteter Branchenuntersuchungen gelangt Kamkar zu dem Schluss, dass diese Geräte für Unternehmen erhebliche Risiken mit sich bringen, da sie zumeist keine integrierten Sicherheitsfunktionen besitzen.

    Ein Gerät ohne eigene Sicherheitsarchitektur an das Internet anzubinden ist also offenkundig grob fahrlässig.


    Tatsache ist also daß die ungeschützte Dreambox, auch sie hat einen offiziellen Browser, das gesamte Netzwerk gefährdet. Selbst wenn man es also persönlich für nicht notwendig hält eine Firewall zu haben schadet es nicht sie trotzdem einzubauen. Man compiliert sie einmal durch und fertig.


    Von einem Endkunden den Betrieb eines https Reverse-Proxy zu verlangen halte ich schon für unverschämt. Weshalb steht dann nicht auf der Verpackung daß man die Dreambox nur dann kaufen darf wenn man einen https Reverse-Proxy besitzt?


    Viele, gerade auch Firmen, verwenden aber keine Router sondern haben nur Hubs auf der Hausebene. Der Router ist nur am Telefonausgang aber die Geräte sind über das Hub verbunden. Weshalb steht auf der Dreambox Verpackung nicht daß das Gerät ausschließlich bei einem vorhandenen Router betrieben werden darf? An einem Hub wäre aber das ganze Netzwerk angreifbar.


    Weshalb hält Dream es also trotz dieser Argumente nicht für notwendig eine Firewall in die Firmware einzubauen? Wie viel Arbeitsaufwand würde das machen wenn es offiziell angeboten oder von einem Hobbyentwickler bereitgestellt wird?

    Was ist DP, wohl der Hersteller?


    Es ist ganz einfach: Die Dreambox darf aufgrund der Lizenzen nicht mit DVD- und BD Kompatibilität ausgeliefert werden. Das ist jedem klar weil der Gerätehersteller dazu Patente verletzen würde. Dies hat weder stattgefunden, noch hat es irgendjemand eingefordert.


    Der Nutzer stellte aber eingangs die Frage ob er als Endkunde eine Möglichkeit hat seine Originalfilme auf der Dreambox anzuzeigen und er schrieb abspielen und nicht Kopierschutz umgehen um den Film weiterzugeben.

    Er benutzt also die Leistung die er im Geschäft bezahlt hat. Der Filmverleih hat das deutsche Urheberrecht anerkannt indem er sich entschied den Datenträger in Deutschland zu vertreiben, wozu ihn ja niemand zwingt.


    Du kennst das vermutlich von den Nutzungsrichtlinien von Windows. Auch diese waren oder sind in Deutschland teilnichtig weil nach deutschem Recht wichtige Lizenzbedingungen auf der Verpackung stehen müssen. Es ist unzulässig sie erst nach Öffnung der Verpackung am Computer anzuzeigen und dann zu behaupten sie sei durch Öffnung bereits gültig geworden.


    Und zu dem Thema Lizenz habe ich gesagt daß es egal ist was in internationalen Lizenzen steht. Diese sind an der Landesgrenze für Endanwender ungültig, wenn dem Endkunden wie in Deutschland eine Privatkopie garantiert wird, dazu bezahlt man ja auf auf Festplatten und optische Datenträger eine Urheberrechtsabgabe, sogar bei rein gewerblicher Verwendung.

    Ob das in der Schweiz auch so ist weiß ich nicht aber ich denke daß der Nutzer Deutscher ist weil er einen Link zu einem deutschen Anwalt postet.


    Wie der Anwalt schreibt darf der Dreamboxkunde laut deutschem Urheberrechtsgesetz als Privatperson innerhalb Deutschlands den Kopierschutz umgehen um den Film anzuzeigen. Seine Frage mag also den Hersteller stören aber es ist das Recht es Nutzers nach einer Lösung zu fragen und diese zu finden, natürlich auch in einem Herstellerforum weil hier eben nicht nach einer Möglichkeit zur Raubkopie gefragt wurde.


    Der Hersteller hat z.B. die Rechtslage richtig erkannt, denn er hat den Beitrag nämlich nicht gelöscht, nur du und einige Andere glauben ihr seit schlauer als der Hersteller und ein deutscher Anwalt zusammen.


    Eure Angriffe gegen den Fragesteller sind also offenkundig nicht berechtigt und da warte auch ich gerne auf Argumente. Habt ihr Gerichtsurteile oder Gesetze die die Äußerungen des Anwaltes widerlegen oder wollt ihr nur trollen und darüber die Deutungshoheit im Forum erlangen was in Deutschland wahr und was falsch ist? :smiling_face:

    Hallo,


    ich habe an meiner Dreambox einen Wlanstick angeschlossen. Die Verbindung scheint nur dann aufgebaut zu werden wenn das Internet benutzt wird, das ist schon mal gut weil man niemals nutzlos am Netz hängen sollte.

    Ich habe in den Einstellungen sinngemäß eingestellt daß man sich nur per Passwort anmelden kann aber ein sicheres Gerät braucht auch eine funktionierende Firewall, es gibt zahlreiche Medienberichte daß IOT- oder Abspielgeräte von außen gehackt werden können.


    Hat die Dreambox die beste und aktuellste für Linux existierende Firewall eingebaut oder kann man die Einstellungen der eingebauten Firewall verbessern oder gibt es schon eine bessere als Paket zum nachinstallieren?


    Daß das Wlan Passwort in der Dreambox im Klartext gespeichert wird schafft leider kein großes Vertrauen in die Gerätesicherheit. Gibt es hier z.B. eine Möglichkeit es als Hash zu speichern?

    Ich kenne die Begriffe noch nicht. Ich drücke den Softschalter damit sie aus ist und sie wird schnell wieder gestartet. Das ist wohl das Standby?

    Ich habe die Voreinstellungen nicht geändert, weiß aber nicht was Standard ist.


    Oder ist das die Lösung? Muß ich in den Einstellungen "Beim BEenden auf Standby" einschalten damit das Wlan ausgeschaltet wird? Funktionieren die programmierten Aufnahmen denn dann noch?

    Zitat

    >Bist DU derjenige, der über Legalität, Illegalität, der Grenze des Vertretbaren entscheidet? Weisst Du, was Lizenzen sind und welche Zwecke sie verfolgen?

    Lizenzen kann jeder machen wie er möchte aber diese stehen nicht über dem Landesrecht. Wenn das deutsche Recht jemanden etwas wie z.B. eine Privatkopie erlaubt gibt es keine Lizenz der Welt die einem Deutschen etwas verbieten kann.

    Lizenzen werden zwischen Unternehmen gemacht aber nicht mit dem Endverbraucher und für diesen gilt das jeweilige Landesrecht. Also bitte erst einmal informieren bevor man hier über Andere urteilt und den Richter spielt.

    Hallo,


    Wenn ich meine Dreambox ausschalte möchte ich daß die Wlan Verbindung aus Sicherheitsgründen getrennt wird. Diese wird aber laut Router nicht mit dem Ausschalten, sondern automatisch nach etwa 4-6 Stunden beendet. Was genau das beeinflusst habe ich auch nicht nicht herausgefunden, möglicherweise sind es 4 Stunden nach dem letzten FTP Zugriff?


    Kann ich irgendwie einstellen daß das Wlan mit dem Ausschalten der Dreambox getrennt wird?


    Noch etwas: Seit der Einrichtung des Wlans dauert der Start länger. Wird das Wlan direkt beim Start aufgebaut oder erst wenn es verwendet wird?