Händler versucht mich nach Strich und Faden abzuzocken, was soll ich tun? :(

  • Hallo liebe Dreambox Community,


    nachdem ich bei ebay bei einem Händler einen Dm600 gekauft habe und ich dann festgestellt habe, dass dieser mit meinem LCD nicht harmoniert, habe ich mir eine 7020-S gekauft, seitdem ist alles in Ordnung und ich bin sehr zufrieden.
    WEiß leider nicht ob ich den Namen des Händler nennen darf, wenn ja, bitte mich darauf hinweisen, möchte ungern, dass noch jemand auf diesen Händler reinfällt.


    Nun habe ich die DM600, da ich die Erstinstallation vorgenommen habe, einfach mit dem Programm DreamUp geflashed und einfach die Firmware von der Dreambox Seite genommen, sodass der Receiver quasi im Werkszustand ist.


    Soweit so gut, habe den Receiver also zur Post gebracht und abgeschickt. 10 Tage später kam der Postbote mit nem Aufkleber auf dem Paket, Annahme verweigert.
    Ich habe dann telefoniert, und man meinte, dass Sie nie ein Paket erhalten haben.
    Hab den Receiver also nochmal losgeschickt. Verpackt war dieser im Originalkarton, hab das Paket mit neutralem Verpackungspapier von Milan verpackt wie ich es immer tue. Ich hatte nie Probleme damit!


    Nun erhielt ich soeben einen Anruf. Der Receiver ist angekommen und es soll sich Fremdsoftware darauf befinden. Noch dazu, soll die Paket total beschädigt und an einigen Stellen nun Risse haben.
    Man verlangt von mir nun, dass ich 60 Euro zahle, damit der vermeintliche Händler mir den Receiver zurückschickt.


    Er sagte, sein Service musste den Receiver durchchecken und Sie hatten Arbeit damit usw.


    Nun ist meine Frage einfach, darf ein Händler das? Ich bin mir dabei ziehmlich sicher, dass dieser "Händler" nur eine einzige Person ist und es keine Service-Abteilung gibt.


    Leider bin ich etwas verzweifelt und sehr geschockt, sowas ist mir noch nie passiert. Und mir ist neu, dass ich mir das gefallen lassen muss.


    Nur leider weiß ich nun nicht wie ich vorgehen muss bei einem solchen Fall :frowning_face:


    Könnt ihr mir eventuell dabei helfen?
    Und nochmal die Frage, darf ich den Namen des Verkäufers nennen?


    Ich danke euch im Voraus, jeder TIpp ist mir sehr wichtig, damit ich mir das einfach nicht gefallen lassen muss...:(


    liebe Grüße


    Manuel

  • kurz gesagt, kannst du die box innerhalb 14 tage ohne angaben von gründen an den händler zurück geben!


    sollten beschädigungen an dem packet sein (post eingang des händlers)
    so steht dieser in der beweis plicht!


    1. bestätigung des postboten über die beschädigung
    (idealer weise schriftlich wie auch mit fotos belegt)


    2. sollte das backet beschädigt sein, so müsse an sich das zustellende unternehmen sich der sache annehmen, da die meisten versender eine "versand versicherung" mit inne haben.
    (siehe kleingedrucktes des zu steller unternehmens)


    mehr kan ich dir leider nicht sagen....


    ausser viel ervolg, und halt uns auf dem laufenden!
    MfG
    Baddy

    • Offizieller Beitrag

    Auf keinen Fall auf solche Sprizänzchen einlassen!
    Wie schon gesagt wurde steht er bei Beschädigung in der Beweispflicht, außerdem sind beschädigungen an Paketen direkt mit dem Postboten zu klären um überhaupt Haftungsansprüche der Post gegenüber zu haben (welche im Falle eines Paketes standardmäßig für Transportschäden bis 500 € haftet).
    Ich weiß, dass das Risiko des Transportes normalerweise beim Empfänger liegt inwiefern das in B2C genau so zutrifft kann ich allerdings nicht sagen... sofern du die Box als Paket und nicht als Päckchen zurückgeschickt hast bist du aber ziemlich auf der sicheren Seite.
    Ich würde knallhart sagen "Ich zahle das nicht und werde gegebenenfalls alles Weitere über meinen Anwalt klären", das wirkt in vielen Fällen Wunder und alles wird gut ;).


    Ansonsten gilt in Deutschland: Wer die Wahrheit sagt darf auch Namen nennen (siehe z.B. c't).


    Ob DMM dich hier unterstützen kann wage ich allerdings eher zu bezweifeln.

  • Wenn du für denn Box noch kein geld bezahlen hast.
    Bleibt ruhig und warte mal ab.
    Er wird dir mit Anwalt drohen,aber bleibt Küll.
    Es wird nichtz pasiren.
    Bis 14 Tage ist dein recht die wahre zurück zu geben.
    Ohne wenn und aber.
    Und der Verkaufer weiss das ganz genau.;)

  • Nun, ich würde die Sache etwas differenzierter sehen: Man kann die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Aber: Hier wurde die Ware "modifiziert", indem die Firmware geändert wurde.
    Dieses "Fernabsatzgesetz" wurde ja eingeführt, um die Ware zu testen, nicht um die umzuprogrammieren. Insofern sehe ich das ganze nicht so eindeutig.


    Mir wäre auch neu, dass das Versandrisiko grundsätzlich beim Empfänger liegt. Wo im BGB steht denn das?


    Was sagen denn die AGB des Händlers im Falle einer nicht gerechtfertigten Reklamation? Stehen da die 60€ Bearbeitungsgebühr drinne?


    Versuch mal, dich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Das wird der konstengünstigste Weg sein.

  • Nun, das steht in krassem Gegensatz zu diesem Urteil bzw. der Urteilsbegründung


    Zitat


    Da bei der Kaufabwicklung über eBay regelmäßig ein Versandkauf vereinbart wird, trägt der Verkäufer in diesen Fällen das Risiko des Versandes. Dieses Risiko trägt er unabhängig davon, ob sich die Uhr nie in dem Paket befand oder ob die Uhr auf dem Transportweg verlogen gegangen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Immer vorsichtig sein ob es sich um Consumer2Consumer oder um Business2Consumer handelt.
    Die Rechtslagen sind in diesem Fall in aller Regel sehr unterschiedlich.
    siehe z.B. Wiederrufsrecht etc.


    Aus obigem Urteil meine ich ein C2C geschäft herauszulesen (versteigern für einen Bekannten wird kaum durch einen Geschäftsmann geschehen).


    In allen Fällen gilt aber:
    Schäden sind auf jeden Fall beim Versender anzuzeigen und müssen auch bewiesen werden können. Für Geschäftsleute gilt in der Regel eine Sofortige Kontrollpflicht (direkt bei Eingang der Ware) welcher der ursprüngliche Verkäufer hier offensichtlich nachgekommen ist. Um Haftungsansprüche gegen die Post gültig machen zu können hätte er entsprechende Beschädigung direkt beim Postboten anzeigen müssen bzw ggf. sogar die Annahme des Paketes verweigern (ich hab mal bei der DPAG gearbeitet und kenne die Vorgehensweise bei beschädigten Sendungen daher schon relativ gut).
    Sofern die Box in Originalverpackung zurückgeschickt wurde wird der Argumentationspfad einer Beschädigung wg. nicht sachgerechter Verpackung wohl ohnehin nicht ziehen.


    Ich würde mir hier jedenfalls erstmal auf garnicht's einlassen. Sollte der Händler es wirklich drauf anlegen sollte man (eine hoffentlich vorhandene) Rechtschutzversicherung einschalten.


    Generell gibt's natürlich die besseren und verlässlicheren Tips bei der Verbraucherzentrale.
    Hier wirst du nur wagemutige Laienhafte Meinungen bekommen aber sicher keine wasserdichten Rechtslagen :winking_face:


    Auf den ersten Blck würde ich hier wirklich sagen der Händler will einfach den Aufwand für die Bearbeitung der Rücksendung nicht tragen.


    Nachtrag:


    Zitat


    „Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“ (§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB)


    Zitat


    „Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“ (§ 439 Abs. 2 BGB).


    Somit bestätigt sich meine Behauptung.

  • Ich denke, die feine Englische Art ist es nicht am Receiver herumzuwerken und dann wieder zurück zu schicken. Wer will den dann noch als neu kaufen?


    Meiner Meinung nach, jammert Manuel1990 zu viel herum.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Nun habe ich die DM600, da ich die Erstinstallation vorgenommen habe, einfach mit dem Programm DreamUp geflashed und einfach die Firmware von der Dreambox Seite genommen, sodass der Receiver quasi im Werkszustand ist.


    In meinen Augen ist es vielmehr so, dass die meisten Händler die diesbezüglich gültige Rechtslage sehr gekonnt ignorieren bzw nicht wahrhaben wollen.
    Es befindet sich die letzte offizielle Firmware auf dem Gerät, das Gerät ist also sehr wohl so weiterzuverkaufen.
    Die meisten Kunden werden sich sogar freuen, dass "der Händler die sogar schon die aktuellste Firmware aufgespielt hat".


    Man hat als Verbraucher das recht die Ware angemessen auf ihre Funktion zu testen, bei tatsächlicher Abnutzung (weil man die Ware mehr als nur "einmal gestestet" hat) würde u.U. aber ein Preisminderungsanspruch seitens des Händlers entstehen.
    Ein Firmwareupdate entspricht in meinen Augen keiner Abnutzung (ich fürchte dazu gibt's aber keinerlei Referenzen).


    Ich betone aber nochmal, dass das nur meine äußerst laienhafte Interpretation und Meinung ist!!!!

  • Für Transportschäden haftet der Zustellservice.
    Entsteht dem Verkäufer ein Schaden durch den Rücktritt des Käufers vom Verkauf, kann der Verkäufer den entstandenen Schaden dem Käufer in Rechnung stellen.


    Also:


    Die Transportschäden musst du nicht bezahlen. Sofern es ordnungsgemäß verpackt war.


    Die routinemäßige Eingangskontrolle musst du auch nicht bezahlen.


    Sollten sich noch Reste von "deiner" Software auf der Box befinden, die der Verkäufer entfernen ließ, musst du diesen Vorgang bezahlen.


    Auf Wunsch suche ich gerne den betreffenden Paragraphen aus dem BGB raus.


    Noch ein Satz zu AGB's.
    Hier ist immer zu prüfen, ob sie im Widerspruch zum BGB stehen, denn dann gelten sie nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Bomber ()

    • Offizieller Beitrag

    Er sagte ja, er hat vor der Rücksendung das letzte offizielle Release aufgespielt, ich denke nicht, dass der Händler da irgendwas "nacharbeiten" muss....
    Und ob dann 60 EUR gerechtfertigt sind wage ich auch zu bezweifeln, Firmware flashen dauert maximal 10 Minuten!!!

  • Ich sagte ja auch falls noch etwas von der anderen Software daruf ist.


    Wie du sagst hat er die aktuelle Version draufgespielt. Also wahrscheinlich eine neuere Version als vorher. Das ist grenzwertig. Denn zum einen ist die Box auslieferfähig. Zum anderen aber nicht mehr im original Auslieferungszustand. Keine Ahnung wie das zu bewerten ist.


    Außerdem kann der Verkäufer meines Wissens auch die Portokosten die er bezahlt hat zurück verlangen.


    Er soll am besten vom Verkäufer eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen.
    Da kann man am besten sehen, was gerechtfertigt ist und was nicht.


    Und er sollte einen schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, so gewinnt er erst mal Zeit.

  • Grundsätzlich sind Kosten bei Prüfung der Ware durch den Händler nicht in Ordnung. Gibt auch Urteile diesbezüglich. Einfach schriftlich eine Frist (14 Tage oder mehr) setzen in der die Ware zurückgeschickt werden soll. Geschieht dies nicht, einfach einen Anwalt auf den Typen ansetzen. Der Anwalt soll seine Kostennote dann gleich mitschicken...

  • Bei einem Widerruf muss der Händler die Portokosten tragen, wenn der Rechnungsbetrag 40,- EUR übersteigt.


    Der Punkt ist hier aber folgender: Der Händler erkennt das ganze nicht als Widerruf an. (schließlich will er die Box ja zurückschicken). Da die Informationen ja recht spärlich sind und auch nicht zusammen passen (Der Kunde sagt, neuestes Release von der DMM-Seite, der Händler sagt Fremdsoftware) kann man da nur spekulieren.


    Insofern würde ich folgendes vermuten;
    Der Händler bekommt die Box zurück, die offensichtlich beim Versand gelitten hat. Deshalb macht er eine Prüfung der Box und stellt nun fest, dass die Software auf der Box verändert wurde.
    Deshalb geht er davon aus, dass das Widerrufsrecht erloschen ist. (<= Das hier ist der wirklich strittige Punkt)


    Jetzt will er vom Kunden seinen Aufwand zur Prüfung bezahlt haben. (<= Das ist weniger strittig. Wenn obiges zutrifft, hat er einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er ein Pfandrecht hat, d.h. ob er die Box behalten darf, bis das bezahlt wurde)


    Sprich: Selbst wenn der Kunde die 60EUR bezahlt, bleibt trotzdem noch das Problem mit dem Widerspruch zu klären. Und da das ganze mit hoher Wahrscheinlich über Vorkasse gegangen ist, wird ihm wohl auch mit "abwarten" nicht geholfen sein.


    Deshalb ja der Hinweis, dass er sich fachkundigen Rat bei der Verbraucherzentrale einholen soll. In diesem Fall sollte man sich aber *sehr* sicher sein, dass sich *wirklich* keine -möglicherweise illegale- "Fremdsoftware" auf der Box befunden hat...


    Die offizielle Software ist ja auch schon fast ein Jahr alt (08/2007) - insofern kann es auch sehr gut sein, dass vorher eine neuere Softwareversion auf der Box war.


    So oder so: Die zentrale Frage ist: Darf ich auf einem gekauften Gerät die Firmware ändern und es dann als Widerruf zurückschicken.
    Meiner Meinung nach nicht, denn Sinn des Widerrufsrechtes ist, sich einen Überblick über das Gerät zu verschaffen, wie es auch im Laden möglich gewesen wäre.

  • Ist schon paar Jahre her, aber ich hatte im Prinzip das gleiche Problem. Nur war bei mir die Box (mit Fremdimage drauf) defekt. Ließ sich nicht mehr flashen. Erste Reaktion des Händlers war die gleiche wie hier geschildert. Durch Hartnäckigkeit und seitenlange Briefe hat er aber dann klein beigegeben. Also nicht unterkriegen lassen. Vielleicht reicht es auch schon mit dem Anwalt zu drohen. In der Regel lassen Händler es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen, da die meist für den Verbraucher entscheiden. Ein Ein-Mann-Unternehmen hat im Prinzip genauso wenig Interesse an Gerichtskosten wie eine Privatperson.

  • Solange es eine aktuellere, offizielle Firmware des Herstellers ist kann der Händler gar nichts einwenden.


    Sehr viele Geräte verlangen vom User bei der ersten Inbetriebnahme atomatisch eine aktualisierung der Firmware. (z.Bsb. PS3 und diverse Sat-Receiver)

    cu


    floh

  • Weil andere Geräte eine automatische Aktualisierung machen darf der Händler bei diesem Gerät nichts sagen? Das ist ja mal ne lustige Argumentation...


    Davon mal abgesehen: Der Händler sagt, es sei Fremdsoftware. Vielleicht ist ja DreamUp gar nicht sauber drübergelaufen und der Händler hält nun ein Exemplar mit einem bösen-Image in den Händen...

    Einmal editiert, zuletzt von LittleBoy ()