Preisfrage für Österreicher

  • Allgemein:
    Für den ORF-Empfang über Sat brauch es aus bekannten Gründen eine Smartcard bzw.
    (neuerdings angeboten) ein Modul mit fest eingebauter Smartcard.
    Für den terr. Empfang v. DVB-T2 brauch es ein Modul, allgemein als "Simplimodul" bekannt.
    Simpli kann man kostenpflichtig buchen, muss man aber nicht machen.
    Vermutlich gibt es eine "Gratisperiode" unter d. Motto "Mit Speck fängt man Mäuse".
    Sofern man "GIS-Zahler" ist kann man mit den Modul die ORF-Sender über DVB-T2
    so empfangen wie über Sat auch.
    Ob die Verschlüsselung der öffentl. rechtlichen HD-Sender über DVB-T2
    rechtens ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Vereinzelt wird auch noch in SD unverschlüsselt gesendet.
    Voraussetzung aber, ein Tuner der DVB-T2 unterstützt.

    Einmal editiert, zuletzt von Radar ()

  • Ja, das stimmt so ungefähr:


    simpliTV ist völlig irrelevant, wenn es um Programmentgelt und das ORF-G geht (steht bereits in Beitrag #7).


    Belege für die anderen Aussagen finden sich im Bescheid KOA 4.200/15-034


    Die Grundverschlüsselung der HD Programme ist von der KommAustria zeitlich befristet genehmigt, vorerst bis zum 01.02.2019 (vgl. Spruchpunkt 4.3.15). Der Lizenznehmer (ORS GmbH) kann eine Verlängerung beantragen, wenn er mehr als 150 Tausend Nutzer nachweisen kann (derzeit ca. 400.000). Gem. dem Spruchpunkt 4.3.16 sind Verlängerungen für jeweils zwei Jahre vorgesehen.


    Die SD Programme werden landesweit unverschlüsselt ausgestrahlt (vgl. Spruchpunkt 4.3.7), und zwar auf unbestimmte Zeit.



    Merke:


    Der ORF hat als Stiftung des öffentlichen Rechts die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er hat weder vor den HD-Umstellungen noch danach über die Aussendung der SD Signale berichtet, hat also seine Informationsverpflichtung eindeutig nicht erfüllt.


    Die KommAustria ist zur Überwachung des ORF eingerichtet. Sie hätte die unvollständigen Informationen über das tatsächliche Programmangebot bemerken und bemängeln müssen. Sie ist ihrer Kontrollverpflichtung eindeutig nicht nachgekommen.

  • Lamgsam wird es fade wenn du ständig was neues behauptest das nicht mal stimmt.


    MICH hat die ständige Werbung zur HD Umstellung von simpli TV genervt und der Brief das ich mir verbilligt Equipment holen kann ist sofort beim Altpapier gelandet - ABER das keine Information zu nennen ist langsam lächerlich.


    Und ja du kannst in mieser, nicht mal SD Qualität weiterhin auch ohne Modul und Regisrieung ORF schwarzsehen, also WO ist da bitte die HD Umstellung 'abgeschlossen'??? Und das mit den SD sendern für Mobile Geräte stand groß und deutlich auf der ORF Digital Homepage auf die in der ganzen Werbung verweisen wurde und wird


    Man kann auch noch das Telefonbuch ausdrucken damit man weiter was zum Blättern hat ...


    Aber ich wollte dazu nichts mehr schreiben ...

  • Lamgsam wird es fade wenn du ständig was neues behauptest das nicht mal stimmt.

    Entspann Dich, hol erst mal tief Luft ...

    MICH hat die ständige Werbung zur HD Umstellung von simpli TV genervt und der Brief das ich mir verbilligt Equipment holen kann ist sofort beim Altpapier gelandet - ABER das keine Information zu nennen ist langsam lächerlich.

    Schade, dass Du den Brief nicht mehr besitzt. Denn sonst könntest Du überprüfen, dass darin nichts zu den SD Signalen stand.

    Und ja du kannst in mieser, nicht mal SD Qualität weiterhin auch ohne Modul und Regisrieung ORF schwarzsehen, also WO ist da bitte die HD Umstellung 'abgeschlossen'???

    Richtig, die HD-Umstellung ist nicht abgeschlossen. Sie hat niemals stattgefunden, allenfalls eine HD-Aufrüstung od. Ergänzung. Im Bescheid KOA 4.200/15-034 kommt dieser Begriff nicht vor. Er ist eine Erfindung des ORF, der den Fernsehteilnehmern damit suggeriert, dass sie unbedingt ein simpliTV Gerät kaufen müssen. (Der ORS braucht ja 150 Tausend Nutzer.)

    Und das mit den SD sendern für Mobile Geräte stand groß und deutlich auf der ORF Digital Homepage auf die in der ganzen Werbung verweisen wurde und wird

    Was auf der Seite des kommerziellen Anbieters ORF-DIGITAL steht ist für die öffentlich-rechtliche Versorgung völlig irrelevant. Allein diejenigen Informationen sind entscheidend, welche der ORF über seine eigenen Marketingkanäle verbreitet. Und dort hieß es

    • Antennenfernsehen nur noch in HD
    • wer nicht auf simpliTV umsteigt sieht dunkelschwarz
    • man benötigt unbedingt entweder eine simplTV-Box oder ein simpliTV-Modul
    • ...

    Wo bitte sind die Informationen über unverschlüsselte SD Signale? Du wirst diese Signale noch lieben lernen, wenn Du den Zusammenhang verstehst.


    Zitat von gutemine

    Die Regulierungsbehörde (RTR) in Österreich erhebt auch regelmäßig ob ausreiched Wettbewerb besteht und hat auch die DVB-T2 Umstellung so wie sie derzeit umgesetzt wurde gesetzeskonform genehmigt, du kannst dich dort aber gerne bei der nächsten Erhebung (die letzte war glaube ich 2016) mit deinen Wünschen einbringen

    Dieser Text war hoffentlich scherzhaft gemeint. Wenn ich als einzelne Privatperson eine Beschwerde bei der KommAustria einreiche, dann wird diese wegen mangelnder Legitimation abgewiesen, ohne dass der Inhalt beachtet oder bearbeitet wurde.


    Dennoch ist Deine Idee nicht abstrus, denn eine andere Situation ergibt sich für die Dream Property GmbH. Sie wurde durch die unvollständigen und falschen Informationen des ORF geschädigt, weil der ORF behauptet hat, dass man für terrestrischen Empfang unbedingt ein simpliTV Gerät benötigt, und damit Dreambox Produkte aus dem Markt verdrängt.


    Die Dream Property GmbH hat als Unternehmen das Recht, sich dagegen gem. § 36 Abs. 1 lit. c ORF-G bei der KommAustria zu beschweren. Und eine solche Beschwerde hat durchaus gute Aussichten auf Erfolg.

    Einmal editiert, zuletzt von BetterSattler () aus folgendem Grund: ORF-G ergänzt

  • Du weißt aber schon das vom Küniglberg Chemtrails versprüht werden und deswegen der ORF nicht übersiedeln will :grinning_squinting_face:


    Und das George Soros gar nicht der Teufel ist sondern Alexander Wrabez :smiling_face_with_horns:

  • gerne doch


    Quelle: Kurier.at

    Du hast hier einen außergewöhnlichen Fund eingebracht:


    Keine andere Tageszeitung berichtet bisher über diesen Vorfall. Die Information erscheint mir glaubwürdig (ein Bekannter wartet seit mehr als sechs Monaten auf einen Bescheid der GIS GmbH, und auch ihm wurden diese albernen Fragen gestellt, wie auch im Fall Swoboda/Kronehit).


    Der ORF hat nun verhindert, dass andere Tageszeitungen ebenfalls berichten und dieses peinliche Vorgehen publik wird. Und er wird den Kurier für seine Berichterstattung noch abstrafen.



    Der ORF greift in die Berichterstattung von Tageszeitungen ein, wie denn das?



    Dazu muss man wissen, dass Zeitungen ihre Meldungen von der APA (Austria Presse Agentur) beziehen. Und der Haupteigner (> 45 %) ist der ORF. Wer gegen seine Interessen berichtet muss mit Repressalien rechnen.


    Wie komplex dieses Thema ist zeigt ein weiteres Beispiel:


    Im Oktober 2018 gab es das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren", über welches in den Zeitungen berichtet wurde, z. B. hier https://www.heute.at/politik/n…-mit-Nationalrat-48058036.


    Der Petitionstext ist infantil und wird in dieser Form vom Nationalrat ganz sicher abgelehnt werden. Das kann dem ORF nicht gefährlich werden.


    Mit ähnlicher Zielstellung wird unter https://openpetition.eu/!gispetition eine Petition angeboten, welche mit seriösen Quellenangaben belegt, dass der ORF bereits Selbstmord begangen hat, und es nur eine Frage der Zeit ist wann das Gift seine Wirkung entfaltet. Diese Petition könnte dem ORF gefährlich werden. Und obwohl der Autor viele Tageszeitungen direkt informiert hat, berichtet bisher keine einzige über dieses Angebot, mit welchem sich engagierte Bürger an einem demokratischen Prozess beteiligen könnten.


    Bild in HD, alles OK!

    2 Mal editiert, zuletzt von BetterSattler () aus folgendem Grund: Typos, Präzisierungen durch Umformulierung, Link korrigiert

  • Ich hoffe mal, dass hier nicht als nächstes die Worte "Staatssender", "Staatsfernsehen" oder "Staatsfunk" fallen.

    Oh, wie gerne würde ich diese Begriffe verwenden. Jedoch setzen sie voraus, dass der Staat die Kontrolle über die Informationen hat.


    In Österreich versagt die gesetzmäßige Kontrolle. Die KommAustria ist seit Jahren unterbesetzt und ihr Aufgabengebiet wird ständig erweitert.


    Und so kommt es, dass das Informationsangebot in Österreich, wie gutemine es so trefflich formuliert, vom Teufel und seinen Schergen kontrolliert wird.

    Und das George Soros gar nicht der Teufel ist sondern Alexander Wrabez :smiling_face_with_horns:

  • Sind nicht in diesem Forum, wie in vielen anderen Foren auch, politisch motivierte Diskussionen nicht geduldet?


    Nicht nur, dass das Ganze schon gar nichts mit Produkten der Dream Property zu tun hat, es hat auch nichts mit TV-Empfang zu tun, womit der OT-Gehalt gegen unendlich geht. :kissing_face: Und eigentlich die Diskussion "begraben" (...) gehört. :winking_face:

  • Und eigentlich die Diskussion "begraben" (...) gehört. :winking_face:

    Lieber topfsux.ch, liebe schweitzer Nachbarn!


    Hier ist Stammtisch für Österreicher, das steht schon an der Tür (Überschrift). Ich kann verstehen, dass ihr unlängst eine Volksabstimmung und eine Rundfunkreform hattet, und ihr das Thema jetzt satt habt. Niemand zwingt euch hier mitzulesen, es ist OK wenn ihr einfach vorbeigeht.


    Ebenso seid Ihr herzlich willkommen einzutreten, mitzuhören und euch mit den Problmen der Nachbarn vertraut zu machen. Es würde mich sogar freuen, wenn Interessierte feststellen, dass die Probleme in Österreich viel größer sind als ihr sie in der Schweiz jemals hattet. Eure Fragen sind willkommen, und auch jede Form von konstruktiven Äußerungen.


    Ihr dürft auch denken "Mit was für einem Blödsinn sich die im Nachbarland beschäftigen!".


    Nur sagen solltet ihr das nicht. Wer schlau ist wird erkennen, dass die Nachbarn sich mit dem Quatsch nicht beschäftigen wollen, sondern müssen. Und er wird darauf verzichten seine Gleichgültigkeit zum Ausdruck zu bringen, oder gar zum zwangsweisen Abbruch der Diskussion aufzufordern.



    Ja, die Kritik ist berechtigt. In den letzten Posts gab es einen Abstecher zu politischen Themen. Auslöser war ein extraordinärer Zeitungsartikel mit Seltenheitswert. Der ORF ist nun einmal zentrales Leitmedium in Österreich. Eine Diskussion über ihn und seine Tätigkeit ist nicht möglich, ohne dass dabei politische Themen angeschnitten werden.


    Aus meiner Sicht würde ich gerne wieder zum Hauptthema kommen. Es geht unverändert um die Frage nach dem Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt nach den HD-Umstellungen, also um ein juristisches Thema.


    Wer in Österreich eine Dreambox betreibt (oder nur in geschlossenen Räumen lagert) ist gesetzlich dazu verpflichtet diese anzumelden. Es geht um den Betrag (umgangssprachlich "GIS-Gebühr") der für meldepflichtige Geräte zu entrichten ist.


    In Österreich ist per Gesetz das Finanzamt für die Einbringung der Rundfunkbeiträge verantwortlich, welches mit dieser Aufgabe die GIS GmbH beliehen hat. Auch das ist gesetzlich geregelt. Dem privatrechtlichen Unternehmen GIS GmbH wurde dazu Behördenstatus zuerkannt (https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChren_Info_Service).


    Die GIS GmbH ist zu 100 % Tochterunternehmen des ORF. Der ORF kann also in erster Instanz ohne staatliche Kontrolle Entscheidungen über die Vorschreibungen der Beiträge vornehmen und vermeintliche Rückstände eintreiben, bis hin zur gerichtlichen Exekution. Diese Situation ist in Europa einmalig. Ich habe Verständnis dafür, dass das nicht jeder auf Anhieb durchschaut. Aber das ist für mich kein Grund zum Abbruch, sondern vielmehr ein Grund zur Vertiefung der Diskussion. Zumal der ORF aktuell nicht gerade verantwortungsvoll mit der ihm übertragenen Machtbefugnis umgeht.

  • @alpha
    Die GEZ existiert schon sein Ende 2012 nicht mehr, wir entrichten seitdem alle den Rundfunkbeitrag.


    PS: Auch in DE wird der Beitrag ohne staatliche Kontrolle durch die KEF festgelegt (es ist nämlich kein Staatsrundfunk sondern öffentlich rechtlich) und mit den Zahlungen ist das auch nicht anders als in AT, bis hin zur Beugehaft.

  • was mich wundert ist, dass die breite mehrheit der bevoelkerung in ch und auch in d gegen eine abschaffung von billag/gez (ja ich weiss dass das jetzt rundfunkbeitrag heisst) sind. wird in at auch nicht anders sein.

  • PS: Auch in DE wird der Beitrag ohne staatliche Kontrolle durch die KEF festgelegt (es ist nämlich kein Staatsrundfunk sondern öffentlich rechtlich) und mit den Zahlungen ist das auch nicht anders als in AT, bis hin zur Beugehaft.

    Ich würde das so nicht formulieren. In DE erfolgt die staatliche Kontrolle bereits durch die Gesetzgebung, welche unlängst vom Bundesverfassungsgricht bestätigt wurde.


    Und die Anordnung einer Beugehaft ist erst nach einem entsprechenden Gerichtsverfahren möglich.


    In AT dagegen kann die GIS GmbH Zwangsmaßnahmen vollstrecken, ohne dass vorher eine gerichtliche Überprüfung der Ansprüche stattgefunden hätte. Die Frage nach der Anspruchsüberprüfung stellt sich in DE gar nicht, weil sie per Gesetz geregelt ist. In AT dagegen sind per Gesetz nicht alle Bürger, sondern nur die Betreiber (bzw. Besitzer) einer Rundfunkempfangsanlage melde- bzw. zahlungsverpflichtet, wenn Betrieb oder Lagerung in geschlossenen Räumen stattfindet.


    Aus meiner Sicht gibt es erhebliche Unterschiede in der Gesetzgebung.


    Und eine Situation, dass ein Privatunternehmen mit Behördenstatus agiert, also Angestellte die Aufgaben von Beamten vollziehen, ist mir aus DE nicht bekannt.

  • was mich wundert ist, dass die breite mehrheit der bevoelkerung in ch und auch in d gegen eine abschaffung von billag/gez (ja ich weiss dass das jetzt rundfunkbeitrag heisst) sind. wird in at auch nicht anders sein.

    Ja, das vermute ich auch. Im Okt. 2018 haben 330 Tausend ein Volksbegehren gegen die GIS Gebühren unterzeichnet. Das sind 10 % der gemeldeten Rundfunkteilnehmer. Aber auch dreimal mehr als prognostiziert.


    Ich selbst bin auch für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das gehört traditionell zu einer Demokratie in Europa (anders als z. B. in BR od. USA).


    Und ich weiß sehr wohl um die drohenden Gefahren, wenn in AT der ORF ins Wanken gerät. Die Blauen (FPÖ, ähnlich der AFD in DE, jedoch bereits regierungsbeteiligt) haben schon ein funktionierendes Kommunikationsnetzwerk neben den öffentlich-rechtlichen Medien aufgebaut. Und sie wären damit allen anderen Parteien im Vorteil. Das ist die eine Seite.


    Soll ich auf der anderen Seite tatenlos zusehen wie sich auf dem Küniglberg (ORF Zentrale) kriminelle Strukturen aufbauen? Wie die GIS GmbH jede gerichtliche Überprüfung ihrer Handlungen mit illegalen Mitteln verzögert? Und Millionen von Haushalten gegen gesetzliche Bestimmungen systematisch betrogen werden? Mal ganz abgesehen von der zweifelhaften Berichterstattung in den ORF Nachrichten, bis hin zu unverhohlener Schleichwerbung (auch ein Beschwerdegrund für die Dream Property GmbH).


    Das hat Gelbwestenpotential. Soll ich erst einmal abwarten bis Geschäfte zertrümmert, Autos angezündet und Polizisten verletzt werden?


  • Und eine Situation, dass ein Privatunternehmen mit Behördenstatus agiert, also Angestellte die Aufgaben von Beamten vollziehen, ist mir aus DE nicht bekannt.

    Doch, doch, gibt es. Beispielsweise TÜV und Dekra. Hier bescheinigen Mitarbeiter von privaten Unternehmen oder Vereinen die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen. Aber hoheitliche Aufgaben in solcher Weise zu übertragen sind natürlich schon Ausnahmen.

  • Beispielsweise TÜV und Dekra.

    Ja, das stimmt. Den TÜV gibt es übrigens auch in AT. Begonnen hat das mal mit Dampfkesseln, und heute kümmert er sich in DE und AT nicht nur um Fahrzeuge, sondern um die Sicherheit verschiedenster Anlage, vom Kinderspielplatz bis zur Theaterbühne, vom Druckluftkessel bis zur Krananlage.


    Meine Formulierung war zu schwach. Ich meinte, dass ein Gerichtsvollzieher im Wohnzimmer den Kuckuck klebt, noch bevor ein vereidigter Richter den vermeintlichen Schuldner überhaupt angehört hat.


    Theoretisch gibt es natürlich die Möglichkeit gegen Vorschreibungen, Mahnungen oder auch vollstreckbare Rückstandsausweise der GIS Einspruch zu erheben. Was ich jetzt berichte wollte ich selbst nicht glauben. Mir sind Schriftsätze vorgelegt worden aus denen hervorgeht, dass die GIS mehr als ein Dutzend Einschreiben einfach ignoriert hat.


    Es wurde weder der Inhalt berücksichtigt, noch das Schreiben in irgend einer Weise beantwortet. Seit ungefähr zwei Jahren wartet der Rundfunkteilnehmer darauf, dass die GIS zum Thema Versorgungsauftrag Stellung nimmt. Es geht also nicht um irgend ein Fantasiethema, sondern um ein solches welches vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Die GIS ist zweifelsfrei zur Stellungnahme verpflichtet, wenn sie Programmentgelt vorschreiben will. Aber sie hat sich trotz mehrfacher und expliziter Aufforderung bisher mit keinem einzigen Satz zu diesem Thema geäußert.


    Solche Feinheiten stören die GIS scheinbar wenig. Auch ohne Begründung das volle Programm: Forderungen, Mahnungen, Inkassoverfahren und schließlich der Versuch einer Exekution. Diese sollte durch eine externe Kanzlei eingeleitet werden, welche jedoch ihr Mandat niedergelegt hat als klar wurde, dass die Forderungen unbegründet sind.


    Dann hat die GIS ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (wie im Zeitungsartikel in Post #19). Die Ausstellung des Bescheids ist noch immer nicht erfolgt und dauert nun schon mehr als sechs Monate.


    Die GIS hätte die Exekution auch selbst beantragen können, und ein überlasteter Richter hätte dann den Gerichtsvollzieher ohne Anhörung entsenden können.


    Wenn im Zeitungsartikel der Anwalt List davon ausgeht, dass seine Klienten in spätestens sechs Monaten die GIS-Bescheide in den Händen halten, dann halte ich das für übertrieben optimistisch. Der Privatsender Kronehit hat bereits im August 2015 einen Bescheid beantragt und wartet noch heute vergeblich (https://derstandard.at/2000079…nbescheid?ref=sp_whatsapp).


  • Hier ist Stammtisch für Österreicher, das steht schon an der Tür (Überschrift). Ich kann verstehen, dass ihr unlängst eine Volksabstimmung und eine Rundfunkreform hattet, und ihr das Thema jetzt satt habt. Niemand zwingt euch hier mitzulesen, es ist OK wenn ihr einfach vorbeigeht.


    Ich komm aus Österreich und hab das Thema auch satt. :face_with_rolling_eyes:
    Wie kommst du jetzt aktuell überhaupt darauf? Ist ja nicht so das sich jetzt gerade ein Gesetz geändert hätte, die aktuelle Gesetzeslage dazu ist auch schon wieder etliche Jahre alt. Und es gibt/gab dazu schon genug Diskussionen in anderen Foren.


    Im Endeffekt ist es doch ganz einfach:
    Zahl GIS oder eben nicht, deine Entscheidung. :winking_face:
    Sollte es dann zu einem Rechtsstreit mit der GIS kommen, wird dir hier sowieso keiner helfen können.

  • Ich komm aus Österreich und hab das Thema auch satt.

    Jetzt kommt's: Ich hab das Thema auch satt! Ich würde viel lieber Skifahren und anschließend in die Therme.


    Ich habe versucht es zu verdrängen. Die Österreicher werden seit Jahren vom ORF betrogen, was geht mich das an. Und 600 Mio € im Jahr sind eine Menge Geld, aber letzterdings auch nur ein Posten von vielen. Aber dann muss ich an die Kinder denken, nicht nur meine. Und dann fällt mir ein, dass wir vor einer Zeitenwende stehen. Das Industriezeitalter neigt sich dem Ende zu. Wir stehen an der Schwelle zum Informationszeitalter. Reputation ist das Kapital der Zukunft. Es kommt nicht nur darauf an viele Daten zu sammeln und auszuwerten. Das Wichtigste ist, dass das Ergebnis glaubwürdig erscheint.


    Der aktuelle Skandal wird irgendwann auffliegen, da bin ich mir sicher. Und die Erkenntnis wird sein: trau dem österreichischen Leitmedium nicht. Und weil man gerade nicht weiß welches das Leitmedium ist, wird daraus: trau österreichischen Medien nicht. Ja, ich könnte die Kinder in diese Zukunft schicken. Aber wohlfühlen kann ich mich dabei nicht.


    Und Du hast ein ähnliches Problem. Das Thema nervt, Du könntest es einfach ignorieren. Und doch liest Du hier mit, jedes einzelne Wort.


    Der Kerl ist noch nicht einmal witzig! Der investiert "so viel Zeit in so was", bloß um unser mühsam erstelltes Weltbild ins Wanken zu bringen. Die Populisten liefern wenigstens eine vorgefertige Meinung. Dieser Bote gehört erschlagen! Oder einfach umschalten, anderes Programm.

    Im Endeffekt ist es doch ganz einfach:
    Zahl GIS oder eben nicht, deine Entscheidung.
    Sollte es dann zu einem Rechtsstreit mit der GIS kommen, wird dir hier sowieso keiner helfen können.

    In meinem ersten Beitrag auf diesem Forum habe ich Hilfe gesucht, leider nicht erhalten. Ich habe das Ziel selbst erreicht und mein Ergebnis mit der Community geteilt. In diesem Beitrag suche ich keine Hilfe.


    Wie kommst du jetzt aktuell überhaupt darauf? Ist ja nicht so das sich jetzt gerade ein Gesetz geändert hätte, die aktuelle Gesetzeslage dazu ist auch schon wieder etliche Jahre alt. Und es gibt/gab dazu schon genug Diskussionen in anderen Foren.

    Warum jetzt und hier? Ein Freund ist schuldig, er heißt Reiner Zufall.


    Es stimmt, dass die Gesetzeslage zum Programmentgelt im Jahr 2012 novelliert wurde, und seitdem - also vor und nach den HD-Umstellungen - unverändert ist. Der aktuelle Gesetzestext lautet

    Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.

    GIS und ORF behaupten, dass bei unverändertem Gesetz auch unverändert Programmentgelt vorgeschrieben werden darf. In einem der GIS Schreiben aus dem o. g. Schriftwechsel steht

    Zitat von GIS GmbH

    Diese Rechtslage besteht seit 1.1.2012, durch den Umstieg auf DVB-T 2 hat sich an ihr nichts geändert.

    Und dem würde ich auch zustimmen, wenn nicht im Gesetz die Worte "gemäß § 3 Abs. 1" stehen würden.


    Doch sie stehen nun einmal da. Und auch wenn der Gesetzestext unverändert blieb, der ORF hat sein Programmangebot verändert. Und das neue Programmangebot muss jetzt vor dem geltenden Gesetz neu bewertet werden. Dabei ergibt sich, dass das vom ORF ausgelobte "Antennenfernsehen nur noch in HD" eben nicht "gemäß § 3 Abs. 1" ist. Man kann viele offizielle Informationen zu GIS und HD-Umstellungen finden, z. B. bei der Arbeiterkammer, dem VKI oder dem Sozialministerium. Keine einzige beschäftigt sich mit der Frage, ob der ORF nach der HD-Umstellung überhaupt seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllt. Und selbst die GIS hat als staatliche Behörde in erster Instanz zu diesem Thema nichts zu sagen.


    Jetzt würde ich gerne die Rechtsansicht der nächsten Instanz erfahren. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird nach Art. 130 Abs. 1 lit. 1 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) durch eine Bescheidbeschwerde eingeleitet. Und dazu ist ein Bescheid der GIS GmbH notwendig ...


    GIS ist geil!

    3 Mal editiert, zuletzt von BetterSattler () aus folgendem Grund: die -> das, dann wieder zurück (sorry), dann uns -> und. das -> da, ähnlichen -> ähnliches, wenigsten -> wenigstens