Preisfrage für Österreicher

  • Zitat von Warnhinweis

    Der Inhalt der folgenden Beiträge ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet. Leser berichten von Unwohlsein und plötzlich auftretenden Denkschmerzen, welche auch über einen längeren Zeitraum anhalten können. Weiterlesen nur auf eigene Gefahr! Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt und Apotheker.


    Der ORF hat landesweit sogenannte "HD-Umstellungen" vorgenommen. Die GIS GmbH schreibt trotzdem weiterhin Programmentgelte vor.


    Warum?

  • Weil du bei der GIS mit der Rundfunkgebühr fürs Programm bezahlst und bei der ORS für die (terestrische) Verbreitung).


    Willst du jetzt NUR die ORF Programme terrestrische empfangen und zahlst brav bei der GIS die Rundfunkgebühr ist gesetzlich klar geregelt das die ORS dann dafür genau 0 EUR von dir bekommt und du nur ein Empfangsgerät von denen erwerben musst, also wo genau ist jetzt dein Problem?


    PS: Und was ich jetzt genau mein Preis und wo kann ich Ihn abholen ?

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  • Also soweit mir bekannt ist schreibt die GIS GmbH Beiträge vor, nämlich Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe und die Programmentgelte für den ORF. Letztere gehen über den ORF anteilig auch an die ORS GmbH.


    Jetzt kann ich nicht erkennen, warum ich für den terrestrischen Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen ein Empfangsgerät von einem Monopolisten, nämlich einem Tochterunternehmen der ORS comm GmbH erwerben "muss". Und schon gar nicht erkenne ich, dass ich auch noch ein privatrechtliches Vertragsverhältnis (Registrierung) mit dieser simpli services GmbH eingehen "muss", nur damit das Gerät dauerhaft funktionstüchtig wird.


    Kannst Du mir bitte verraten wo das gesetzlich geregelt sein soll? Aus meiner Sicht ist das ein unerlaubtes Koppelungsgeschäft, und damit gesetzlich verboten.


    Und mein Problem ist wie im Eingangspost definiert: warum sollten österreichische Rundfunkteilnehmer nach den HD-Umstellungen Programmentgelte bezahlen. Ich erkenne gesetzliche Regelungen für Radio- und Fernsehgebühr, für den Kunstförderungsbeitrag und für die Landesabgabe. Dagegen kann ich keine gesetzliche Regelung für das Programmentgelt nach Umstellung finden.


    Ein Bekannter hat bei der GIS nachgefragt. Die nennt den § 31 Abs. 10 ORF-G, aber der ist nach der HD-Umstellung nicht mehr indiziert.

  • Dir ist aber schon klar das die ORS sich mehrheitlich im Eigentum des ORF befindet da sie durch Ausgliederung entstanden ist.


    Du kannst jetzt gerne eine Prüfung des Gesetzes durch den Österreichischen Verfassunggerichtshof beantragen, da DVB-T2 im Gesetzt (noch) nicht explizit genannt wird aber weit wirst du damit nicht kommen.


    Und nein die ORS ist kein Monopolist für den von dir genannten Fall, du kannst auch gerne bei HD Austria eines Ihrer Modiule erwerben und praktisch gratis nur mit den ORF Programmen plus ATV(2) und Puls4 (ohne HD) freigeschaltet für SAT Empfang betreiben, sogar ohne ORF Digital Karte. Ähnliches gilt für IPTV und den Kabelbetreiber deines Vertrauens.


    Die Regulierungsbehörde (RTR) in Österreich erhebt auch regelmäßig ob ausreiched Wettbewerb besteht und hat auch die DVB-T2 Umstellung so wie sie derzeit umgesetzt wurde gesetzeskonform genehmigt, du kannst dich dort aber gerne bei der nächsten Erhebung (die letzte war glaube ich 2016) mit deinen Wünschen einbringen :confused_face:


    Du hast aber meine Fragen nach dem Preis und wo ich Ihn abholen kann noch nicht beantwortet :grinning_squinting_face:

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  • Dir ist aber schon klar das die ORS sich mehrheitlich im Eigentum des ORF befindet da sie durch Ausgliederung entstanden ist.

    Also ich habe von der Firma ORS comm GmbH berichtet, welche seit Dezember 2010 als eigene Rechtsform besteht und sich zu 100 % im Eigentum der Firma Österreichische Rundfunksender GmbH befindet (besteht seit Dezember 2004), welche wiederum zu 60 % der Firma Österreichischer Rundfunk und zu 40 % der Firma Medicur Sendeanlagen GmbH gehört.

    Du kannst jetzt gerne eine Prüfung des Gesetzes durch den Österreichischen Verfassunggerichtshof beantragen, da DVB-T2 im Gesetzt (noch) nicht explizit genannt wird aber weit wirst du damit nicht kommen.

    Was genau möchtest Du prüfen lassen? Aus meiner Sicht sind die Gesetze klar und eindeutig. Der § 31 Abs. 10 ORF-G sieht terrestrische Versorgung "(analog oder DVB-T)" vor. DVB-T ist ein "pars pro toto" und steht für die Technologie dieser Übertragungsform als Ganzes, schließt also DVB-T2 mit ein.


    Und in Deinem Beispiel geht es auch nicht um Verfassungs-, sondern um Verwaltungsrecht. Dafür ist in erster Instanz ist die GIS GmbH zuständig (in Auftrag des Finanzministeriums), dann das Bundesverwaltungsgericht, und in letzter Instanz schließlich der Verwaltungsgerichtshof.

    Und nein die ORS ist kein Monopolist für den von dir genannten Fall, du kannst auch gerne bei HD Austria eines Ihrer Modiule erwerben und praktisch gratis nur mit den ORF Programmen plus ATV(2) und Puls4 (ohne HD) freigeschaltet für SAT Empfang betreiben, sogar ohne ORF Digital Karte. Ähnliches gilt für IPTV und den Kabelbetreiber deines Vertrauens.

    Kabel oder SAT Empfang sind zunächst irrelevant. Die Programmentgelte sind allein an die terrestrische Versorgung gebunden.


    Die simpliTV Geräte können praktisch überall bezogen werden. Einen Umsatzanteil macht in jedem Fall die Firma simpli services GmbH & Co KG, mit welcher man auch den Vertrag (Registrierung) abschließen muss, und welche ich deshalb als Monopolist betrachte. (Der ORS ist gar nicht direkt beteiligt.)

    Die Regulierungsbehörde (RTR) in Österreich erhebt auch regelmäßig ob ausreiched Wettbewerb besteht und hat auch die DVB-T2 Umstellung so wie sie derzeit umgesetzt wurde gesetzeskonform genehmigt, du kannst dich dort aber gerne bei der nächsten Erhebung (die letzte war glaube ich 2016) mit deinen Wünschen einbringen :confused_face:

    Nicht ganz richtig. Die RTR erhebt die Marktanteile im Auftrag der KommAustria, und letztere ist es auch welche für die Genehmigungen zuständig ist. Die KommAustria hat größtenteils ihre Pflichten erfüllt. Welche Wünsche möchtest Du über welchen Rechtsweg einbringen?

    Du hast aber meine Fragen nach dem Preis und wo ich Ihn abholen kann noch nicht beantwortet :grinning_squinting_face:

    Ja, das ist natürlich die entscheidende Kernfrage. Leider hast Du sie erst nach meiner Antwort hinzugefügt, so dass ich nicht gleich antworten konnte (aber ich hätte das natürlich auch schon im ersten Posting klarstellen können):


    Wer die richtige Antwort kennt darf sich € 227,16 bei der GIS GmbH abholen, jährlich seit der HD-Umstellung am betreffenden Standort. Und er darf sich den gleichen Betrag zukünftig bei den GIS Beiträgen einsparen, solange die aktuelle Gesetzeslage besteht. Der Gewinnanspruch verfällt 36 Monate nach der HD-Umstellung.


    Teilnehmeberechtigt sind alle Haushalte (nicht Einzelpersonen), welche mindestens ein TV-Empfangsgerät in geschlossenen Räumen betreiben bzw. betriebsbereit halten und gesetzeskonform angemeldet haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von BetterSattler () aus folgendem Grund: Typo, Leerzeile gelöscht, Teilnahmebedingungen präzisiert Anspruch -> Gewinnanspruch, Empfangsgeräte -> mindestens ein TV-Empfangsgerät

  • Dir ist aber schon klar das die simpli TV im Eigentum der simpli services steht und die wederum ...


    Aber die wissen schon wie sie mit Leuten wie dir umgehen :grinning_squinting_face: Im Impressum sind nicht umsonst auch die üblichen Jammerstellen verlinked (Regulator, Ombudsmann,...);


    https://www.simplitv.at/impressum/


    Und das Gesetz über die Aufgaben des Österreichischen Rundfunks ist nun mal ein BVG (Bundesverfassungsgesetzt) weswegen auch dagegen geprüft würde. Im übrigen ist das sogar im Europarecht das Staaten entsprechende Rundfunk Monopole betreiben dürfen und dafür Gebühren einheben, insofern wird das Jammern schwer werden, sehr schwer.

  • Es geht nicht um simpliTV! Dennoch möchte ich klarstellen:

    Dir ist aber schon klar das die simpli TV im Eigentum der simpli services steht und die wederum ...

    simpliTV ist ein Markenname für Produkte der Firma simpli services GmbH & Co KG, beides ist für mich identisch.


    Eine Überprüfung der GIS Vorschreibungen vor dem Hintergrund der Verfassung ist von Kronehit eingeleitet. Das Verfahren wird von der GIS GmbH gesetzwidrig behindert (vgl. Spruch W120 2132567-1/6E des BVwG vom 02.10.17).


    Und gem. europäischem Recht darf auf Programmentgelt keine Umsatzsteuer
    erhoben werden. Auch dagegen läuft ein Verfahren (vgl. Sammelklage wegen ORF-Gebühr: Bis zu 300 Millionen Euro ...).


    Um all das geht es hier jedoch nicht!


    In diesem Thema geht es um das Programmentgelt. Und damit um die Anwendung des ORF-G in der geltenden Fassung, welches aktuell die Vorschreibung regelt. Und um die GIS GmbH, welche mit deren Vorschreibung vom Finanzministerium beliehen ist. Vielleicht auch um das RGG, welches die Meldepflichten reguliert. (simpliTV kommt in diesen Gesetzen gar nicht vor.)

    Einmal editiert, zuletzt von BetterSattler () aus folgendem Grund: Präzisierung, BVxG -> BVwG

  • Dir ist aber schon klar das du auch in Österreich dich an die Gesetze halten musst solange sie nicht aufgehoben oder entsprechend novelliert sind, selbst wenn Sie dir nicht gefallen.


    Es ist im übrigen jedem freigestellt sich bei der GIS abzumelden und mehr gute Bücher und Zeitungen zu lesen :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Aber ich bin sowieso Ausserdienst hier :confused_face:

  • Dir ist aber schon klar das du auch in Österreich dich an die Gesetze halten musst solange sie nicht aufgehoben oder entsprechend novelliert sind, selbst wenn Sie dir nicht gefallen.

    Genau darum geht es. Die Gesetze gelten natürlich nicht nur für mich und all die anderen hier. Sie gelten in gleicher Weise und mit gleicher Formulierung auch für GIS und ORF. Und sie gefallen mir in der aktuellen Fassung, ich möchte daran nichts verändern. Stattdessen setze ich mich für eine konsequente Anwendung derselben ein, also für etwas das in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der Juristengeneral des ORF weiß um die Trägheit der Österreicher, und er spielt diesen Joker gern.

    Aber ich bin sowieso Ausserdienst hier :confused_face:

    Aus meiner Sicht darfst Du dich dennoch gerne an einer Diskussion beteiligen, deren Inhalt dich offensichtlich interessiert. Deine Beiträge haben mich bisher sehr gefreut. Und auch wenn ich fürchte, dass Du dir mit dieser kritischen Haltung das Preisgeld vorerst nicht abholen können wirst, so haben Deine Beiträge zumindest den stillen Mitlesern zum Aufbau von Grundverständnis verholfen.


    @Stille Mitleser: wollt ihr euch nicht auch beteiligen? Vielleicht erst einmal mit einer Frage, wenn noch irgend etwas unklar ist?

  • Jetzt seh' die Kommentare mal nicht so eng :winking_face: . Ich kann mir schon vorstellen, dass viele hier nicht nur in ihrer Blase sitzen, sondern sich durchaus dafür interessieren, was um sie herum (geographisch :winking_face: ) passiert. Dein Thema ist nur sehr speziell und was die österreichische Gesetzeslage da im Detail hergibt, können und wollen hier die wenigsten beurteilen. Dazu reicht es IMHO nicht, den Gesetzestext zu lesen und zu verstehen, sondern man muss auch (u.a. gesetzliche-) Rahmenbedingungen kennen, die dir als Österreicher in dem Fall möglicherweise einfach geläufig sind. Für einen Nicht-Österreicher ist es einfach zu kompliziert sich eine belastbare Meinung zu bilden.

  • Zumal das ja, wie anderswo auch klar geregelt ist.


    Zitat


    Die ORF-Gebühren
    Jedes TV- und Radiogerät "an einem Standort" gilt als Runfunkempfangsanlage und ist melde- und gebührenpflichtig - egal, ob das Gerät benutzt wird oder nicht. Für Kabel-Anschluss, SAT-Empfang und Pay-TV müsse diese Gebühren auch bezahlt werden; ebenso für PCs, Laptops und Tablets mit einem TV-Stick oder einer TV-Karte "an einem Standort". Nur das reine Streamen zum Beispiel mit Smartphones fällt nicht darunter.


    insofern wird das Jammern schwer werden, sehr schwer.

    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
    MfG Unique

    DM 920 ultraHD OE 2.5

  • @b_s101
    Danke für die Aufklärung!


    Mir sind bisher keine Beschlüsse zum Programmentgelt nach den HD-Umstellungen bekannt. Zu diesem Thema gibt es offensichtlich keine gängige Rechtsprechung, sondern allein die Gesetzestexte. Und ich warte nicht bis Missstände über den Bildschirm flimmern, sondern beteilige mich aktiv schon vorher an deren Beseitigung. Besonders wenn es um solche geht deren Thema niemals über den Bildschirm flimmern wird.


    Nichts zwingt zur Teilnahme an einem Diskussionsthema mit welchem man sich nicht auskennt, oder für welches man sich nicht interessiert. Was ist jetzt Dein Fazit?


    Soll ich einfach fortfahren, und die gestellten Fragen beantworten ...


    Ich mache es doch: Wie kann man nur so viel Zeit für so was übrig haben ?

    Zitat von Arthur Schopenhauer

    Kein Geld ist vorteilhafter angewandt als das um welches wir geprellt werden.

    Es geht um mehr als 3 Millionen Haushalte, und um mehr als 600 Millionen Euro im Jahr. Manche Menschen interessieren sich eben für "so was".

    Mir ist noch nicht ganz klar was du wohl geraucht hast? :winking_face_with_tongue:


    Oder hast du etwas anderes genommen? :winking_face:

    Es ist zwar off-topic, aber ich werde Dir mein Geheimnis verraten:

    Mein Dope ist die Dummheit anderer Menschen. Sie treibt mich an, sie hält mich hell wach.

    Der Stoff ist einfach zu besorgen, man bekommt ihn an jeder Ecke nach geschmissen.

    Und das steigert die Gefahr der Überdosierung. Die hohe Kunst ist es im richtigen Moment eine Rauschpause einzulegen.


    ... und am Ende abwarten, dass sich doch noch jemand mit der eingangs formulierten Frage auseinandersetzt und versucht diese zu beantworten? (gutemine hat sein Pulver schon verschossen.)


    Oder soll ich sie selbst beantworten? Ich habe mir mein Preisgeld schon abgeholt. Ich biete an meine Erfahrungen zu teilen. Aber warum sollte ich das tun wenn mir erklärt wird, dass sich hier niemand für das Thema interessiert?



    @Unique


    Du hast leider keine Quelle für das Zitat angegeben. Dem Inhalt nach zu urteilen stammt es aus dem Umfeld vom ORF. Und es stimmt so nicht:

    Zumal das ja, wie anderswo auch klar geregelt ist.

    Meldepflichtig sind nur Empfangsgeräte, welche überwiegend in geschlossenen Räumen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden (z. B. sind Autoradios oder Handys mit Radioempfang nicht meldepflichtig), siehe § 2 RGG.


    Radiogeräte sind nur dann meldepflichtig wenn sie UKW Empfang ermöglichen, also die Programme des ORF wiedergeben können (z. B. ist ein Radio mit ausschließlich Mittelwellenempfang nicht meldepflichtig), siehe § 1 RGG.


    Eine entsprechende Regelung gilt eigentlich auch bei Fernsehempfängern. Der ORF hat jedoch bei der Umstellung auf DVB-T im Jahr 2007 durchgesetzt, dass die gängige Rechtsprechung davon abweicht und alle Fernsehempfänger als meldepflichtig ansieht (auch wenn diese die ORF Programminhalte nicht wiedergeben können). Diese Rechtsprechung widerspricht dem § 1 Abs. 1 RGG und ist auch verfassungswidrig. Als Begründung wird im Urteil Ro 2014/15/0040 des VwGH vom 27.11.2014 u. a. angegeben, dass nach der Umstellung der Kontrollaufwand für die GIS GmbH zu groß wäre. Oder mit anderen Worten: die GIS GmbH ist nach Auffassung des Gerichts nicht in der Lage ihre Kernaufgabe zu erfüllen.


    Danke für Deinen Beitrag. Wenn meine Annahme stimmt, dann macht er deutlich wie sehr ORF und GIS die Gesetzestexte verdrehen um effektiv abkassieren zu können. (Es wäre schön, wenn Du die Quellenangabe noch nachtragen könntest.)

  • gerne doch


    Quelle: Kurier.at

    Danke! Meine Annahme stimmt also nicht direkt.


    In dem Artikel geht es um die Mehrwertsteuer, die Meldepflicht ist nur Nebenthema. Wahrscheinlich hat der Redakteur Möchel deshalb nicht ausführlich recherchiert, sondern einfach irgendwo beim ORF abgeschrieben. So werden Gerüchte verbreitet.


    Interessant ist die Vorgehensweise der GIS, die im Artikel beschrieben wird. In einem Verwaltungsverfahren darf die Behörde (GIS) gem. § 39 Abs. 2 AVG den Gang des Ermittlungsverfahrens bestimmen, jedoch nur soweit die Verwaltungsvorschriften hierüber keine Anordnungen enthalten. Im gegenständlichen Fall sind Art und Umfang einer Rundfunkmeldung aber in § 2 Abs. 3 RGG klar geregelt. Somit darf die GIS GmbH die Erhebung zusätzlicher Daten nicht anordnen, sondern allenfalls nur auf freiwilliger Basis durchführen. Und dabei muss sie natürlich auch andere geltende Gesetze einhalten.


    Wenn also der GIS-Guru Harald Kräuter keine Angaben zur Art der Verarbeitung der Daten oder zu deren Speicherungsdauer machen will, dann verstößt er damit gegen das Datenschutzgrundabkommen, welches seit Mai 2018 in Kraft ist.


    Es handelt sich also nicht nur um den erwähnten Schildbürgerstreich, sondern um einen weiteren Eintrag auf der langen Liste der Gesetzesverstöße durch GIS und ORF. (Der Anwalt hebt sich diese Argumentation natürlich für das Verfahren auf.)


    Bemerkenswert auch, dass die GIS selbst bei diesem Thema alle Register zieht. Bei der Mehrwertsteuer geht es um einen durchlaufenden Posten, welcher an das Finanzamt weiter geleitet wird. Rückerstattungen müssten vom Finanzamt getragen werden, und der GIS GmbH würden nur der Vorsteuerabzug und die Servicegebühr (2,5 %) entfallen.


    Das Unternehmen aber beschäftigt eine große Rechtsabteilung und ist grundsätzlich auf Krawall gebürstet. Mit öffentlich-rechtlicher Rundfunkversorgung hat das nichts zu tun.