Dreamboxen Garantie ?

  • Wusst nicht genau wo ich posten sollte, deshalb mal hier.


    Wenn ein Fremdimage eingespielt wurde, erlischt dann auf JEDEN fall die Herstellergarantie, oder nur, wenn der Schaden auf das Fremdimage zurückzuführen ist ?


    Keine Angst, hab da keinen akuten Fall, möcht es halt nur mal genau wissen.



    Danke


    m.

    __________________________________________
    Science is nothing else than reverse Engineering Nature !


    * 1. DM 7025 SS
    * 2. DM 7020 S
    * 3. Micronik TV Box 1200S, MAM600
    * Astra 19.2° E
    * Hotbird 13.0° E schielend

    Einmal editiert, zuletzt von mordillo ()

  • mordillo,
    hatte nach fremdimage flash kein zugang zur box. Box startete mit stop - ip von dhcp und dann stillstand. Es ging weder dreamup noch webinterface. Nach einem anruf bei dmm und schilderung der dinge die ich getan hatte, habe ich die box eingeschickt und mit einer geldpauschale wegen fremdimage gerechnet. Nach 10 tagen kam die box zurück, auf dem reperaturschein stand "box neu geflasht, festplatte initialisiert, bitte bei den images etwas gedult haben und herstellerimages benutzen". Ausser den postgebühren hatte ich keine weiteren kosten. Ich habe auch öffter wegen anderer fragen bei dmm angerufen und immer zufriedenstellende antworten bekommen. Die mitarbeiter bei dmm sind ja bestimmt auch dreamboxfreaks und wissen wie ungedultig man auf eine hard- oder softwareerweiterung wartet. :smiling_face:
    dreg

    1x DreamBox 7025+ DVB-SS | 1x DreamBox 7025 DVB-SS | 1x DreamBox 500 DVB-S | LE-40F86BD | Synology DS107+ | Schwaiger 100er-Alu | Goldedition Quatro 0,3 dB | Kathrein EXR 508/T

  • Da Dream meines Wissens keine Garantie gibt, kann auch nichts erlischen.


    Wenn Du die Gewährleistung gegenüber dem Händler meinst, muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass das Fremdimage für den Fehler verantwortlich ist. Und auch dann kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es Stand der Technik ist, dass Rechner nicht durch Software zerstört werden können.


    Nach 6 Monaten must rein rechtlich Du sowieso nachweisen, dass das Produkt beim Kauf schon fehlerhaft war.

  • Zitat

    Original von slackstick
    Da Dream meines Wissens keine Garantie gibt, kann auch nichts erlischen.


    Wenn Du die Gewährleistung gegenüber dem Händler meinst, muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass das Fremdimage für den Fehler verantwortlich ist. Und auch dann kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es Stand der Technik ist, dass Rechner nicht durch Software zerstört werden können.


    Nach 6 Monaten must rein rechtlich Du sowieso nachweisen, dass das Produkt beim Kauf schon fehlerhaft war.


    Jo, Gesetzestext kennen wir, Dream gibt aber soweit ich weiß, 2 Jahre "Gewährleistung" ausserhalb der Gesetzlichen mindestvorgaben (Für Deutschland) ..

    __________________________________________
    Science is nothing else than reverse Engineering Nature !


    * 1. DM 7025 SS
    * 2. DM 7020 S
    * 3. Micronik TV Box 1200S, MAM600
    * Astra 19.2° E
    * Hotbird 13.0° E schielend

  • Hallo,


    bitte nicht die Begriffe durcheinanderwerfen.


    Gewährleistung


    muss AUSSCHLIEßLICH der Händler gewähren bei dem das Produkt erworben wurde. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet und kann diese Pflicht nicht auf Andere, zum Beispiel den Hersteller, abwälzen. Er kann die Geährleistung auch nicht unter das gesetzlich vorgeschriebene Maß einschränken, wohl aber über diese hinaus erweitern. Letzteres kommt allerdings, zumindest in "good old Germany" sehr sehr selten vor.


    Wie schon beschrieben gilt innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistungspflicht die Annahme, das der Schaden schon beim Erwerb des Produktes vorhanden war und der Händler muss nachweisen, das dem nicht so ist. In den restlichen 18 Monaten der Gewährleistungspflicht gilt eine Beweislastumkehr und der Kunde muss den Nachweis erbringen, dass ein Schaden auf das Gerät und nicht auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Dies kann zum Beispiel durch ein Gutachten geschehen. Da diese in der Regel recht kostenintensiv ausfallen lohnt sich dieser Vorgang in den seltensten Fällen.


    Der Händler kann in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen wie er im Gewährleistungsfall vorzugehen wünscht. An diese Vorgabe ist man als Kunde 3 mal gebunden. Wenn der Händler also als Vorgabe Nachbesserung vorgibt muss man Ihm 3 Mal Gelegenheit geben den Fehler zu beheben. Danach hat der Kunde die Wahl zwischen Minderung (geldwärter Nachlass), Wandlung (Umtausch) oder Rückgängigmachung des Vertraqes. Sind in den AGB des Händlers keine Angaben gemacht, kann der Kunde sofort bestimmen, was im Gewährleistungsfall gemacht werden soll. Dem Händler ist zur Fehlerbehebung eine angemessene Frist zu gewähren. Bei elektronischen Geräten sollte diese bei ca. 2 bis 3 Wochen liegen.


    Garantie


    KANN ein Hersteller ZU SEINEN BEDINGUNGEN gewähren. Eine Garantie ist nicht gesetzlich verpflichtent und muss daher nicht gewährt werden. Will heissen der Hersteller kann festlegen zu welchen Bedingungen er eine Garantie gewährt oder eben nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Gewährung einer Garantie. Ansprechpartner für die Garantie ist der Hersteller, nicht ver Händler / Verkäufer!


    [edit]


    Zu den Begriffen GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE wurde bereits reichlich im alten Forum geschrieben. Bei Unklarheiten mal bitte dort recherchieren.


    [/edit]


    Möge die Macht mit Euch sein!


    Obiwan Kenoby

  • Also nochmal: Mich interessieren hier keine juristischen Wortklaubereien.
    Ich möchte nur wissen:


    Box kaputt und Fremdimage drauf, Ursache nicht Fremdimage.


    Muss ich zahlen, oder übernimmt das der: Händler, Hersteller (mir egal wer )
    oder gibt es eine anteilmäßige Gebühr, oder wie auch immer.

    __________________________________________
    Science is nothing else than reverse Engineering Nature !


    * 1. DM 7025 SS
    * 2. DM 7020 S
    * 3. Micronik TV Box 1200S, MAM600
    * Astra 19.2° E
    * Hotbird 13.0° E schielend

  • Meines Wissens steht das nirgendwo -> Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt :winking_face:


    Hatte aber schon 2 dreamboxen direkt an dmm gesendet und auf beiden waren cvs images drauf (also auch Fremdimages) und da gab's keinerlei Probleme

  • Zitat

    Original von digi_casi
    denke, die koennen es sich nicht erlauben, da kleinlich zu sein...
    schliesslich verkaufen sich die boxen ja nur so gut wegen der fremdimages :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:


    Na sagen wir mal, wegen der Möglichkeit der Fremdimages. Nunja: Fremdimage hin, oder her. Ich schätze mal das ca. 90% des sources eh identisch mit der originalsoft ist.

    __________________________________________
    Science is nothing else than reverse Engineering Nature !


    * 1. DM 7025 SS
    * 2. DM 7020 S
    * 3. Micronik TV Box 1200S, MAM600
    * Astra 19.2° E
    * Hotbird 13.0° E schielend

  • Nur Codezeilenmäßig eher 95% und wenn's um die "Qualität" des Codes geht dann 99% :winking_face: (Mit Qualität meine ich jetzt Sachen, die ein wenig schwieriger zu coden sind, als ein olles Menü, wo man die Standbyzeit der Platte einstellen, oder irgendwelche textbasierten configiles editieren kann)

    2 Mal editiert, zuletzt von dcdead ()