Kann defekte 7020 kaufen,wie lange Garantie?

  • Hallo
    Ich dachte ich schreibe am besten hier hinein,bekomme sicher die gewünschte Antwort.
    Ich hatte ein 7000s. habe Sie verkauft.
    Ich könnte jetzt eine defekte Dreambox 7020s kaufen. Nach Aussauge des Verkäufers Bootet sie nicht mehr. Er kann Sie auch nicht mehr Flashen. Das Display lä
    leuchtet noch aber sonst nichts mehr. kommt auch nichts mehr geschrieben auf dem Display. Sie ist ca. 18 Monatre alt. Lohnt sich eventuell einen Kauf? oder wird die Rep. zu teuer?


    Vielen dank für eure Hilfe


    Gruss Koubi

    Einmal editiert, zuletzt von koubi ()

  • In Deutschland gilt: 2 Jahre "Gewährleistung". Das bedeutet, daß du den Defekt beweisen mußt!


    Falls auf der Rechnung 2 Jahre "Garantie" steht, bist du sowieso fein raus, weil dann die Beweispflicht auf Seiten des Haendlers liegt.


    Rein rechtlich spricht nichts gegen den Defektkauf mit anschliessender Reklamation. Hoffentlich ist ein Original-Image im Flash ...


    Gruß Mamba

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    Dreambox 800/7020, 250 GB HDD, 100 Mbit Lan

  • Falsch!


    Gewährleistung in Deutschland heißt - in den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen dass der Defekt nicht schon bei Kauf vorhanden war oder durch einen Material-/Konstruktionsfehler entstanden ist. Nur so könnte er eine Reparatur ablehnen.
    In den letzten 18 Monaten muss der Kunde beweisen dass der Fehler schon beim Kauf da war oder aber durch einen Konstruktions-/Materialfehler entstanden ist.
    In der Regel nehmen Händler die defekten Gegnstände auch in den letzten 18Monaten als "normalen" Gewährleistungsfall an und lassen diesen, meist durch den Hersteller, reparieren.


    Garantie heißt gar nichts. Bei Garantie kann der Händler/Hersteller alles und nichts ausschließen. Hier ist das Kleingedruckte wichtig.


    Wichtig! In jedem Fall sollte man die original Rechnung zur Hand haben.

    DM7025 (2xSat,80GB) an Motor - Tuner B 2. Kabel vom Motor - DM800 am gleichen LNB
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    Einmal editiert, zuletzt von jenscz ()

  • Hallo,


    jenscz hat ja schon alles Wichtige erwähnt, bliebe noch hinzuzufügen dass in "good old Germany" die Gewährleistung und meistens auch die Garantie nur dem Erstkäufer zusteht. Es besteht ja keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Händler und dem Käufer der gebrauchten Ware. Dieser Umstand wird gerne Übersehen bei Erwerb von gebrauchter Ware von privaten Verkäufern, insbesondere wenn dabei eine sogenannte "Restgewährleistung / -Garantie" als Verkaufsargument angegeben wird.


    Möge die Macht mit Euch sein!


    Obiwan Kenoby

  • Ist so nicht richtig. Die Gewährleistung bezieht sich auf das Gerät und nicht auf den Käufer. Die Restgewährleistung/-Garantie geht auf den Käufer über, wobei dies bei Garantie ausgeschlossen werden kann, aber selten wird.

  • Hallo jenscz,


    ich frage mich ehrlich, was an meinem post falsch war.


    Daß er nach 18 Monaten den Defekt beweisen muß, hatte ich schon
    erwähnt. Der 6 Monatezeitraum um einen Auslieferfehler zu beweisen
    trifft auf ihn nicht zu. So what?


    Bzgl. Garantie: der Punkt von Garantie ist, daß die Beweislast umgekehrt
    ist und vom Lieferanten uebernommen wird. Klar kann er diverse
    Defekt ausschliessen (z.B. Gewalteinwirkung), aber bei einem normalen
    elektrischen Defekt (Überspannung nat. nicht) ist das nicht weiter
    relevant bzw. schlechter als Gewährleistung.


    Aber ich denke, daß wir uns einig sind, daß er die Box kaufen und
    reklamieren kann. Ob er eine kostenfrei Instandsetzung erhaelt, ist
    eine andere Frage.


    Mamba

    __________________________________
    Dreambox 800/7020, 250 GB HDD, 100 Mbit Lan

    2 Mal editiert, zuletzt von mamba0815 ()

  • Nein, Garantie ist gar nichts. Garantie ist rein rechtlich das was der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen fest legt. Und wenn darin quasi steht das er nach gut Dünken alles ausschliessen kann und jegliche reparatur auf freiwilliger Basis geschieht ist das so und man hat quasi keine Rechte.


    Ist jetzt zwar etwas übertrieben formuliert aber soll sinngemäss das wiederspiegeln was Garantie bedeutet.


    Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Diese dauert 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Gewährleistungsgeber (Händler) und in den letzten 18 Monaten beim Käufer. Die Gewährleistung geht übrigens auch auf einen weiteren Käufer über, bei Weiterverkauf, jedoch verlängert sie sich nicht dadurch.